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  • VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi 27.03.2019, 11 Uhr: 27. März 2019

Autor Thema: VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr  (Gelesen 7174 mal)

M
  • Beiträge: 41
Mündliche Verhandlung zum

Bargeldprozess beim
Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Mittwoch, 27. März 2019, 11:00 Uhr


Zitat
BVerwG 6 C 5.18 u. a.
27. März 2019, 11:00 Uhr


Rundfunkrecht einschl. Recht der Rundfunkanstalten, Filmrecht einschl. Filmförderungsrecht,

Recht der neuen Medien und Presserecht

hier:
Entrichtung des Rundfunkbeitrags durch Barzahlung

Zitat
Vorinstanzen und Parteien
BVerwG 6 C 5.18:
Vorinstanzen: VGH Kassel, 10 A 116/17 ; VG Frankfurt/Main, 1 K 1259/16.F
Parteien: D.   ./.   Hessischen Rundfunk

BVerwG 6 C 6.18:
Vorinstanzen: VGH Kassel, 10 A 2929/16 ; VG Frankfurt/Main, 1 K 2903/15 F
Parteien: Dr. H.   ./.   Hessischen Rundfunk


Quelle
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=*

Anmeldung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
https://www.bverwg.de/kontakt/?t=27.03.2019&az=BVerwG%206%20C%205.18#


Miki  ;)


Weitere Infos siehe u.a. unter
Warum Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28619.0


Edit "Bürger": Danke für den Hinweis!
Weitere Informationen siehe u.a. auch unter
N. Häring: Begründung der Revision beim BVerwG in Sachen Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27695.0.html
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0.html
Hier im Thread bitte keine inhaltlichen Diskussionen.
Dieser Thread bleibt der Berichterstattung i.Z. der Verhandlung vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Edit "ChrisLPZ"
Update: Siehe nunmehr auch unter
N.Häring: Am 27.3. entscheidet das BVerwG in Leipzig über meine Bargeld-Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30513.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 15:29 von Bürger«

  • Beiträge: 173
Auch bei diesem Prozess will ich dabei sein mit meiner Intention wie unter
VERHANDLUNG: VG Ansbach, Di., 12.03.2019, ab 10:30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29973.msg190481.html#msg190481

Wer macht wieder mit?
(Vernetzen gern per PM)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2019, 18:06 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
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Mangels Zeit lediglich ein Kurzbericht:

ca. 90 minütige Verhandlung mit Unterbrechung von 15 min., da der Senat sich zurückzog, um die gleich zu Beginn durch RA Gebauer (Vertreter von N. Häring) geäußerte Rüge zu diskutieren, dass nicht der 6. Senat (u.a. Rundfunkrecht), sondern wohl der 9. Senat (u.a. sonstiges Abgabenrecht) der richtige Spruchkörper sei.
Da es sich um Anfechtung eines Beitragsbescheides handele, sei der 6. Senat schon der richtige, so der vorsitzende Richter Kraft nach Beratschlagung.

Es ging im Weiteren insbesondere um die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundeslandes Hessen in der Frage der in der Satzung des HR festgeschriebenen fehlenden Zahlungsmodalität mittels Bargeld. Die Satzung sei durch den Rundfunkstaatsvertrag und dieser durch das Zustimmungsgesetz legitimiert, Einzelheiten zum Verfahren zur Beitragserhebung zu regeln.

Diskutiert wurden insbesondere Bundesbankgesetz §14 Absatz 1 Satz 2
Zitat
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.

und §128 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Zitat
Art. 128
(ex-Artikel 106 EGV)
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank bedarf. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank Maßnahmen erlassen, um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie dies für deren reibungslosen Umlauf innerhalb der Union erforderlich ist.

Dr. Kraft (vorsitzender Richter) stellte nach längerer Rechtsdiskussion fest, dass es in der bisherigen Rechtsprechung doch einige Widersprüche gäbe und auch Ausnahmen existieren würden (u.a. Kraftfahrzeugssteuergesetz) und dass sich all dem letztendlich möglicherweise entnehmen ließe, dass der Gesetzgeber das Giralgeld nicht dem Bargeld gleichgesetzt hat und somit ein  Verstoß gegen §14 Abs. 1 (2) Bundesbankgesetz durchaus vorliegen könnte.
Zudem sei der Senat geneigt, die Fragestellungen dem EuGH vorzulegen.

Die Urteilsverkündung erfolgt noch heute (auch mittels Pressemitteilung innerhalb von 15 Minuten nach Entscheidung des Senats)
Link:
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=p&q=*


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 00:10 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Moderator
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Die Urteilsverkündung erfolgt noch heute (auch mittels Pressemitteilung innerhalb von 15 Minuten nach Entscheidung des Senats)
Link:
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=p&q=*

Die Presseabteilung hatte dann doch anscheinend schon Feierabend  ::)

Dafür gibt es Neuigkeiten zum Urteil auf seinem Blog:

Meine Bargeldklage geht an den Europäischen Gerichtshof
Zitat
[…] entschieden, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg drei Fragen zur Klärung vorzulegen, die die geldrechtliche Kompetenzverteilung zwischen EU und Deutschland betreffen. Mehr dazu morgen früh (Do) an dieser Stelle […]
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1125-meine-bargeldklage-geht-an-den-europaeischen-gerichtshof


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  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Die Pressemitteilung des BVerwG ist nun eingestellt:

Pressemitteilung Nr. 23/2019 vom 28.03.2019

EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
https://www.bverwg.de/pm/2019/23


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
(...) Zur Rechtswidrigkeit des Ausschlusses der Barzahlungsmöglichkeit in der Beitragssatzung des Beklagten führt diese bundesrechtliche Regelung jedoch nur dann, wenn die ausschließliche Zuständigkeit der Union im Bereich der Währungspolitik den Mitgliedstaaten noch eine Gesetzgebungskompetenz für die Bestimmung von Rechtsfolgen der Qualifizierung der Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel lässt.
Hervorhebung nicht im Original! Quelle: Pressemitteilung BVerwG https://www.bverwg.de/pm/2019/23

Aha, na toll!

Hier wird dem Eu-GH mal wieder etwas in den Mund gelegt, das letztendlich derjenige das "Sagen" hat, der den größten "Vorteil" durch die Eu hat und die höchste "Beitragsleistungszahlung" erbringt.
Eine fiktive Person denkt sich nun jetzt schon, wie der Eu-GH urteilen wird!  >:(

PS: Wenn nun jedem Mitgliedsstaat die eigene Bestimmung von Rechtsfolgen, betreffend der Euro-Banknoten, selbst überlassen wird, warum hat es dann überhaupt den Euro als "Gemeinschaftswährung"?  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 13:14 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

G
  • Beiträge: 326
Immerhin ist das BVerwG der Meinung, dass nach Bundesrecht die Möglichkeit bestehen würde, seine Rundfunkbeiträge in bar zu bezahlen:
Zitat von: Pressemeldung BVerwG
Einen solchen Annahmezwang regelt nach der - von den Vorinstanzen abweichenden - Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2019/23

Ich denke, dass da in den Rundfunkanstalten und beim Beitragsservice die Alarmglocken läuten.

Die an den EUGH gerichtete Fragen lauten dann im Wesentlichen, ob das EU-Recht diese Möglichkeit der Barzahlung auch so sieht, und wenn nein, ob das EU-Recht dieser Interpretation des BBankG entgegensteht oder ob das EU-Recht sich indifferent verhält und den nationalen Gesetzgebern noch Entscheidungsspielraum lässt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 13:36 von DumbTV«

  • Beiträge: 721
Wenn nun jedem Mitgliedsstaat die eigene Bestimmung von Rechtsfolgen, betreffend der Euro-Banknoten, selbst überlassen wird, warum hat es dann überhaupt den Euro als "Gemeinschaftswährung"?  ;)
Damit hohe Preise nicht so bewusst werden, z.B. dass man für ein Bierchen rund 8 DM oder für eine Mietwohnung Monat für Monat 4-stellige DM-Beträge ausgibt. Auch fällt das ARD/ZDF&Co Zwangsabo leichter und 60.000 DM (Sechzigtausend) Intendantengehalt oder 45.000 DM Rente jeden Monat klingt als hätte jemand eine Null zuviel geschrieben, hat er aber nicht ... (Für die Jüngeren unter uns: DM war mal eine Währung in Deutschland  ;))


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weiteren Abschweifungen, sondern bitte hier wie überall eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 13:14 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

o
  • Beiträge: 1.575
Es ging im Weiteren insbesondere um die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundeslandes Hessen in der Frage der in der Satzung des HR festgeschriebenen fehlenden Zahlungsmodalität mittels Bargeld. Die Satzung sei durch den Rundfunkstaatsvertrag und dieser durch das Zustimmungsgesetz legitimiert, Einzelheiten zum Verfahren zur Beitragserhebung zu regeln.

Das ist in meinen Augen der springende Punkt.

Es kann doch nicht sein, dass eine Satzung eines Lokalradios eine EU-Norm aushebeln kann, indem ein regionales Parlament der Satzung Gesetzeskraft verleiht.

Wenn das so durchgeht, kann jede autonome Region aber mal ganz locker ein eigenes Bargeld beschließen.

Und die Normenhierarchie kann man sowieso in den Wind schießen; die verfängt ja nicht einmal in der bundesdeutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn es um den Rundfunkbeitrag geht.

In letzter Konsequenz: In Deutschland gibt es keine Steuern mehr, sondern nur noch Beiträge. Die autonomen EU-Regionen haben jeweils eine eigene Regionalwährung.

Geht's noch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 17:55 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Zur ergänzenden Info:

auch Ausnahmen existieren würden (u.a. Kraftfahrzeugssteuergesetz)
Es handelt sich um §13 Abs. 1 Satz 2 Teilsatz 1 KraftStG:

Zitat
§13 Abs.
(1) (...) Die Zulassung ist davon abhängig, dass
1. Im Falle einer Steuerpflicht eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters oder eines Dritten bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung vorgelegt wird, wonach die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder
2. im Falle einer Steuerbefreiung (...)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__13.html. Großgeschriebenes "I" nach "1." so im Original.

Mir scheint aber, dass selbst dieser Unterpunkt 1. noch eine Hintertür für den Barzahler lässt (...auf eine Einzugsermächtigung verzichtet...) und somit hier nicht unbedingt völlig gegen höheres Gesetz verstoßen wird.

Abgesehen mal davon, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, sondern bloß eine Vorzugslast  ::)


Edit "Bürger":
Danke für den Hinweis - das Thema sollte jedoch der Eigenständigkeit und Komplexität wegen wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertieft werden.
Hier im Thread bitte weiter zum Kern-Thema
VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess, Mi. 27.03.2019, 11 Uhr
und damit im Wesentlichen zur Verhandlung selbst.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Edit "Markus KA":
Hierzu der Verweis zum "vorläufigen" Beschluß:
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31372.msg194164.html#msg194164
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31369.msg194188.html#msg194188


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 01:23 von Bürger«

D
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  • Beiträge: 1.485
Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138

Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2020, 15:02 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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