Leider verstehst auch Du den Hinweis nicht?
Ich fürchte, dass Unverständnis ist ganz auf deiner Seite. Dass es nicht pfändbare Bestandteile vom Einkommen gibt, wurde hier im Forum schon besprochen und sicher mehrfach erwähnt. Der von Dir erwähnte Paragraph 850 der ZPO verweist auf 9 weitere, nämlich
§ 850a Unpfändbare Bezüge
§ 850b Bedingt pfändbare Bezüge
§ 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
§ 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen
§ 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
§ 850f Änderung des unpfändbaren Betrages
§ 850g Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
§ 850h Verschleiertes Arbeitseinkommen
§ 850i Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
Selbstverständlich bestehen bei Pfändungen Prüfungspflichten auf mögliche Pfändungshinderneisse und -einschränkungen. Du aber schreibst
Arbeitseinkommen ist aber nicht nach landesrechtlichen Bestimmungen pfändbar.
Ich bestreite, dass deine Aussage auch nur angenähert den Kern der Problematik trifft, in der sich Arbeitgeber, LRA und ein ggf. aktiver GV befinden. Gehaltspfändungen gibt es in Deutschland vermutlich täglich. Sie sind naturgemäß nicht unproblematisch, das sind solche bei Bankkonten auch nicht und im Grunde sind sie es nie, aber eben zulässig. Da hilft und erklärt ein reingeworfener Spruch von "aber nicht nach landesrechtlichen Bestimmungen" rein gar nichts.
NB: mich interessiert an Pfändungsversuchen des ÖR-Rundfunks mehr die Frage, ob jemand, den das betrifft, einmal die Mittel und Nervenstärke besitzt zu bestreiten, dass das in Anspruch genommene, m. E. fragwürdige Selbsttitulierungsrecht der Sender überhaupt besteht. Würde das nämlich einmal gekippt, so würde das den Durchgriff der ÖR-Anstalten in die Geldbörsen unwilliger Bürger immerhin ein wenig erschweren. Pfändungen des ÖRR zu provozieren könnte dann Volkssport werden mit der Nebenfolge, dass bekannt würde, wie viel Aufwand allein mit der "Vereinfachung" des Inkassos für Propaganda erforderlich ist.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.