Folgender fiktiver Fall:
Person A ist vom Rundfunkbeitrag befreit, er hat eine „Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“.
Person A hat auf seine Mietzins nun eine gerichtliche und unbefristete Mietminderung von monatlich 40 Euro durchsetzen können. Ordnungsgemäß hat Person A dies dem Jobcenter mitgeteilt (Mitteilungspflicht), denn er zahlt ja nun 40 Euro weniger Miete.
Prompt kam vom Jobcenter Post, Person A ist aus dem Leistungsbezug geflogen und somit gibts keine Beitragsbefreiung mehr.
Das bedeutet nun doch, dass der Rundfunk von der Mietminderung, oder genau genommen von dem Schaden an der Mietsache, profitiert, währenddessen für Person A die Mietminderung so gesehen zu einem weiterem „Schaden“ führt, denn jetzt muss er ja nun Rundfunkbeiträge zahlen.
Quasi hebt sich die Mietminderung für einen Teil durch die Beitragszahlung wieder auf.
Person A verbleiben von der Mietminderung ja nun nur noch 22,50 Euro, anstelle der gewährten 40 Euro. Berechtigterweise wurden aber 40 Euro gewährt und keine 22,50 Euro.
Weitere Vergünstigungen bei Sozialhilfebezug (die bestimmt auch noch gewährt werden) dürften ja somit ebenfalls wegfallen, oder?
Die Vorstellung, dass der Rundfunk vom Mietmangel profitiert ist für Person A unerträglich und er zieht in Erwägung, auf die Mietminderung (und somit den 22,50 Euro zum Verbleib) zu verzichten, denn auf keinen Fall möchte er unter diesen Umständen Rundfunkbeiträge zahlen, auch wenn der Vermieter dadurch wieder vom Rückzug der Mietminderung profitiert.
Eine Mietminderung dürfte unter realistischer Betrachtung doch gar nicht erst bei der Berechnung von Leistungsbezügen berücksichtigt werden, denn sie stellt doch eine "Entschädigung" für den Mieter dar, oder?
Meinungen dazu?
LG Grit