Den Beweisantrag kennt Person A?
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg179968.html#msg179968Wenn der Beweisantrag abgelehnt wird, die Begründung zu Protokoll geben.
Da soll dann drin stehen, dass das Europarecht verletzt wird!
Und immer
alles zu Protokoll geben, siehe unser Wiki:
http://de.rundfunkbeitrag.wikia.com/wiki/Die_GerichtsverhandlungNicht drängeln lassen, das ist Person As Verhandlung, Person A hat dafür bezahlt!
Viel Erfolg!
PS nochmal die Beweisführung:
- Beihilfe wurde geändert
- das Auswärtige Amt hat keine Notifizierung durchgeführt (weder hat es entschieden dass dies nicht notwendig ist).
- nach Art. 108 Abs. 3 AEUV
(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
... ist das neue Gesetz nichtig.
Und nicht von Sprüchen wie
"das BVerfG sagt, dass das nicht notwendig war".
Das BVerfG hat nur gesagt, dass das BVer
wG keine Vorlage machen muss und hat die neuere Rechtsprechnung nicht einbezogen!
!! Alle Antworten zu Protokoll geben!!
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.htmlRN 36, 137, 148
6. Dokument – BVerfG - 1 BvR 1675/16 - 1 BvR 745/17 - 1 BvR 836/17 - 1 BvR 981/17
Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, RN 149:
Das BVerfG musste nur die Rechtslage Anfang 2017 prüfen. Damals durfte davon ausgegangen werden (so das BVerfG), dass das BVerwG nicht zu einer Vorlage verpflichtet sei (RN 149).
Nicht anwendbar, da
neue, anderslautende Rechtsprechung des EuGH erlassen wurde. Siehe:
3. EuGH, C-74/16, Rn. 86 (27.06.2017)
4. EuGH, C-467/15 P, Rn. 51 ff (25.10.2017)
Edit "Bürger" nochmals @alle:
Bitte hier keine über das eigentliche Kern-Thema hinausgehende Vertiefung spezieller Einzelgründe/ einzelne Beweisanträge.
Einzelgründe/ Beweisanträge - sofern nicht per Forum-Suche bereits bestehende geeignete Threads zu finden sind - bitte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff thematisieren.
Danke für das Verständnis und die Berückischtigung.