Anmerkung:
Auch wenn es in diesem Thema nicht zur Diskussion steht, steht die Frage im Raum, warum Printmedien ihre audio-visuelle Konkurrenz mitfinanzieren sollen, wenn sie sie nicht nutzen. Denn ohne Frage finanzieren die audio-visuellen Medien die Printmedien nicht, so sie diese nicht explizit bestellt haben. Beide Gruppen sind Medienunternehmen und gehören gleich behandelt.
Wenn es Deutschland nicht schafft, dieses wirksam zu diskutieren, werden es irgendwann EGMR und EuGH tun. Denn immer in Erinnerung, daß sich alle Medienunternehmen zusätzlich zum Bürger in eigener Angelegenheit auf Art. 10 EMRK stützen dürfen und folglich keine Einmischung des Staates dulden müssen.
Edit "Bürger": Danke für den - augenscheinlich nicht unberechtigten - Hinweis, jedoch die Bitte, dies hier im "Dokumentations"-Thread nicht weiter zu vertiefen, sondern ggf. in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff, sofern nicht bereits geeignete Diskussionen dazu bestehen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;