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Autor Thema: von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk  (Gelesen 27009 mal)

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Zu...
Der vorläufige "Hit" ist aber vielleicht die
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft
(Verlag ist Eigentümer bzw. hat Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen)
denn die 100%-SPD-Verlagsgesellschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Druck-_und_Verlagsgesellschaft
[...]

...nun dies:

NRW-SPD fordert DAB+-Förderung für Lokalradios
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28856.0
Zitat
Neue Märkte oder alte Monopole?
Die SPD vertritt in Sachsen Radio durchaus Eigeninternessen: Ihre Medienholding DDVG ist über den Verlag der Neuen Westfälischen Zeitung an mehreren Lokalradios und an einem Betreiber von UKW-Sendeanlagen beteiligt.
http://www.dehnmedia.de/?page=update&subpage=arch1809#180928d
Anmerkung "Bürger": Es scheint nicht "in Sachsen Radio" sondern "in Sachen Radio" gemeint zu sein - daher das im Originaltext zusätzliche "s" ausgegraut


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2018, 02:39 von Bürger«

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Danke. @Linker , diese Info wird für Rechtsverfahren verwendet werden.

Und nun einmal Klartext:
- Die SPD in den Parlamenten
- wird für Geldzuweisungen aus der Staatskasse an private Unternehmen
- die staatliche Ausgaben- und Gewinn-Finanzierung sicherlich mit bewilligen
- wodurch sie sich selber Geld der Unternehmensfinanzierung vom Staat bewilligt
- nämlich Privatunternehmens-Finanzierung abgezweigt aus unserer Rundfunkabgabe
- und nebenbei wird Wahlkampfförderung finanziert (die Sender werben sicherlich nicht für CDU, AfD u.a....)
- ohne dass diese Parteienfinanzierung in der Statistik der Parteienfinanzierung auftaucht

Die SPD hätte vielleicht Recht auf Befreiung von der Betriebsstättenabgabe?
Schließlich sind ihre "total staatsfernen" Radiosender in Konkurrenz mit den "total staatsfernen" ARD-Länderanstalten.
Und auch, da es sich da sicherlich nicht um "Privat"-Radiosender-Unternehmen handelt, wäre die Regel "50% privat / 50 % Staatssender" nicht gewahrt.
Staatsmedien aus der Rundfunkabgabe - ein Wespennest - wo man reingreift, das sticht und wird nicht gestochen. Das sprießt wie Spargel, und wenn man oben mal abschneidet, das Wichtigste bleibt unsichtbar unter der Erde.

Aus Gründen der Forums-Etiquette habe ich den ursprünglichen Text "bleibt unsichtbar im Dreck" sofort berichtigt. Für den ganz kurzzeitigen Verstoß entschuldige ich mich in aller Form.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Möglicherweise könnte (sollte?) - ggf. sogar i.Z. von Widerspruch/Klage - Auskunft von ARD-ZDF-GEZ verlangt werden, welche Verlage/ Medienunternehmen von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreit sind und auf welcher Rechtsgrundlage...


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und auf welcher Rechtsgrundlage...
Mich däucht, da wäre mal was in einer EuGH-Entscheidung gefunden worden; müsste aber suchen, (steht evtl. im Europathema); zumindest ist halt die Grundaussage, soweit es in Erinnerung ist, daß keinem Unternehmen die Pflicht auferlegt werden kann, seine Konkurrenz zu finanzieren, dieses aber wiederum nicht für die audio-visuellen Rundfunkunternehmen selbst gilt.

Das war/ist wohl in einem Land der EU so, daß die privaten Rundfunkunternehmen dazu herangezogen werden, den ÖRR ihres Landes mit zu finanzieren, was der EuGH als rechtens befunden hat, aber gleichzeitig die Aussage traf, daß die Printpresse nicht dazu herangezogen werden darf.


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Schwäbischer Verlag
Schwäbische Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler (auch Schwäbisch Media)
(Verlag ist Eigentümer bzw. hat Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen)

Schwäbischer Verlag (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwäbischer_Verlag
Zitat
Der Schwäbische Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler (auch Schwäbisch Media) ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Ravensburg, dessen Produkte regional im südlichen Teil Baden-Württembergs verbreitet werden. Sein wichtigstes Produkt ist die Schwäbische Zeitung mit 22 Lokalausgaben, die eine verkaufte Auflage von rund 171.000 Exemplaren hat. Darüber hinaus gibt der Schwäbische Verlag das Anzeigenblatt Südfinder mit einer Auflage von rund 492.000 Exemplaren und weitere lokale Anzeigen- und Amtsblätter heraus.[1] Zu der Unternehmensgruppe gehört auch der Briefzusteller südmail, mit Partnern auch die Regionalsender Regio TV Stuttgart, Regio TV Schwaben und Regio TV Bodensee. An den Radiosendern Radio 7 und Radio Seefunk ist der Verlag beteiligt. Der Schwäbische Verlag beschäftigt fast 1000 angestellte und 3.000 freie Mitarbeiter. Ein Gesellschafter des Verlages war Georg von Waldburg zu Zeil und Trauchburg. Seit April 2011 tritt der Verlag unter der Marke Schwäbisch Media auf.

Schwäbischer Verlag - Radio (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4bischer_Verlag#Radio
Zitat
Seit 1998 ist das Medienhaus unter www.schwäbische.de  im Internet mit einem regionalen Nachrichtenportal vertreten, das 2006 knapp 29 Millionen Seitenaufrufe verzeichnete.
Der Schwäbische Verlag beteiligt sich an den Privatsendern Radio 7 und Radio Seefunk.

Schwäbischer Verlag - TV-Sender (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4bischer_Verlag#TV-Sender
Zitat
Die Lokalsender „R.TV“ Stuttgart und Böblingen gehören seit 2005 zum Schwäbischen Verlag. Daneben gehört der Ulmer Sender Regio TV Schwaben, der im September 2006 im Raum Donau-Iller und Ostwürttemberg an den Sendestart gegangen ist, dem Medienhaus an.

Im Juli 2006 wurde auch der Regionalsender „Euro 3 Bodenseefernsehen“ übernommen.

Seit Anfang 2007 traten die drei Sender unter den Namen „Regio TV Regional-Fernsehen“, „Regio TV Schwaben“ und „Regio TV Euro 3“ in Erscheinung. Anfang 2011 erfolgte die Umbenennung in Regio TV Stuttgart, Regio TV Schwaben und Regio TV Bodensee.

Insgesamt erreicht das Medienhaus Schwäbischer Verlag mit den drei Fernsehsendern nach eigenen Angaben rund 2,9 Mio. Zuschauer.

Die Regio TV-Sender begannen im Januar 2008 das „Internetfernsehen für Baden-Württemberg“.


Schwäbische Zeitung (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4bische_Zeitung
Lokalredaktionen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schw%C3%A4bische_Zeitung#Lokalredaktionen
Zitat
Lokalredaktionen von Nord nach Süd: Ellwangen (Ipf- und Jagst-Zeitung), Aalen (Aalener Nachrichten), Laichingen, Ehingen, Laupheim, Riedlingen, Biberach, Sigmaringen, Trossingen (Trossinger Zeitung), Spaichingen (Heuberger Bote), Bad Saulgau, Tuttlingen (Gränzbote), Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Tettnang, Friedrichshafen, Lindau (Lindauer Zeitung).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2019, 08:20 von DumbTV«
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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Schwäbischer Verlag
Schwäbische Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler (auch Schwäbisch Media)
(Verlag ist Eigentümer bzw. hat Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen)
(...)

Frage:

Wie verhält es sich, wenn der ÖR (Saarländische Rundfunk) 20% Anteile an einem "Privaten Rundfunksender" hat?
Zahlt dann der "Private Rundfunksender" keinen "Zwangsrundfunkbeitrag", weil Teil des ÖR?

Quelle: Saarländischer Rundfunk (20 %) Anteile an "Radio Salü"
https://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Sal%C3%BC

PS:
Zitat
(...)
(2) Bei der Beteiligung soll sich der SR durch geeignete Abmachungen den nötigen Einfluss auf die  Geschäftsführung des Unternehmens, insbesondere eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat  oder  einem  entsprechenden  Organ  sichern. (...)  :o ::) >:(
Hervorhebung durch user @marga!
Quelle: Landesmediengesetz Sarland, § 41 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen
https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf

Anmerkung:

Zitat
GEZ: Rundfunkbeiträge auch für private Sender?
(...) Weil private Sender ebenfalls dem Gemeinwohl verpflichtet sind, kann sich Siegfried Schneider auch bei ihnen eine Verwendung von Gebühren vorstellen. (...)
Quelle: computerbild.de, https://www.computerbild.de/artikel/avf-News-Fernseher-GEZ-Rundfunkgebuehren-private-Sender-19230561.html



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2019, 10:43 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Wie verhält es sich, wenn der ÖR (Saarländische Rundfunk) 20% Anteile an einem "Privaten Rundfunksender" hat?
Zahlt dann der "Private Rundfunksender" keinen "Zwangsrundfunkbeitrag", weil Teil des ÖR?
Siehe bitte RBStV bzw. Einstiegsbeitrag:
Private Rundfunksender zahlen grundsätzlich keinen Rundfunkbeitrag, egal wer an ihnen welche Beteiligungen hat.
§ 5 Abs. 2 RBStV - "Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich"
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?follow_successor=no#p5
Zitat
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
[...]

Vom Rundfunkbeitrags befreite Rundfunksender sind hier aber nicht Thema, denn Thema hier sind
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage mit Beteiligung an Privat-Rundfunk


Dazu noch mal zur weiteren Diskussions-Führung und Umsetzung der bislang erlangten Kenntnisse ausnahmsweise Vollzitat von oben:
Da hier im Thread die Verflechtungen diverser Verlage nur insoweit erforderlich sind, als sich daraus
- Eigentümerschaft bzw. Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen
abzeichnen und damit dann auch mglw. von der
"Rundfunkbeitrgspflicht" zu befreiende oder ggf. bereits befreite
- Zeitungen, Zeitschriften (auf deren Berichterstattung auch zum "Rundfunkbeitrag" man baut)
erkennbar werden und sich nunmehr herauszustellen scheint, dass eher die Mehr- als die Minderheit der Verlage außer dem mit seinem "Befreiungsurteil" wg. Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen publik gewordenen "Münchner Zeitungs-Verlag", ebenfalls Eigentümer bzw. Beteiligte an privaten Rundfunk-Unternehmen sind, bedarf es mglw. nicht mehr weiterer Recherche, sondern vielmehr der Umsetzung dieser Erkenntnisse.

Dazu noch einmal aus dem Einstiegsbeitrag
[...] stellt sich die Frage, welche weiteren Verlage - und damit wohl auch die Betriebsstätten und KFZ der ihnen zugehörigen Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Bücher, usw. Beteiligungen an privaten Rundfunkunternehmen haben und somit mglw. ebenfalls - stillschweigend oder erst nach Klage - von der Zahlungspflicht befreit sind - was mglw. auch Auswirkungen auf deren Berichterstattung zum Thema "Rundfunkbeitrag" und "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" haben könnte.

Daher hier ein Recherche-Thread zu
von der Rundfunkbeitragspflicht befreiten Verlagen mit
Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen

...mit dem Ansinnen, ins "Visier" geratene Verlage dann um Stellungnahme bzgl. ihrer etwaigen Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu bitten bzw. anderweitig (z.B. auch via parlamentarischer Anfragen o.ä.) deren etwaige Befreiung zu erkundigen, belegbar zu dokumentieren und daraus dann Schlussfolgerungen zu ziehen.
[...]


Wie also kann und soll mit diesen Informationen am besten aktiv umgegangen werden?

Es stellen sich auch folgende Fragen:
1a) Sind alle an privaten Rundfunk-Unternehmen beteiligte Verlage tatsächlich und rechtskräftig von der Rundfunkbeitragspflicht befreit?
1b) Falls nicht, sollten diese nicht über den Sachverhalt informiert werden?

Woraus sich dann aber wieder weitergehende Fragen ergeben wie:
2) Warum sollen Verlage, die keine Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen haben, dennoch auch die web-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit ihre direkte publizistische und damit auch wirtschaftliche Konkurrenz im Internet mitfinanzieren/ subventionieren bzw. gegenüber aufgrund von Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreiten Verlagen benachteiligt werden?

und schließlich
3) Warum sollen jegliche andere, ihr Grundrecht nach Art 5 GG wahrnehmende Internet-Teilnehmer auch die web-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit ihre direkte publizistische und ggf. auch wirtschaftliche Konkurrenz im Internet mitfinanzieren/ subventionieren bzw. gegenüber aufgrund von Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreiten Internet-Teilnehmern benachteiligt werden?


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Mediengruppe Klambt
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Mediengruppe Klambt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengruppe_Klambt
Beteiligungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengruppe_Klambt#Beteiligungen
Zitat
Der Konzern hält Anteile an verschiedenen deutschen Medienunternehmen:
[...]
- 4 % Anteile am rheinland-pfälzischen Regionalhörfunksender Radio RPR
- Anteile am baden-württembergischen Regionalhörfunksender Radio Regenbogen
[...]

Siehe u.a. auch unter
Radiogeschäft: Mediengruppe Klambt plant reinen Nachrichtensender f. Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32478.0.html


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Anmerkung:
Auch wenn es in diesem Thema nicht zur Diskussion steht, steht die Frage im Raum, warum Printmedien ihre audio-visuelle Konkurrenz mitfinanzieren sollen, wenn sie sie nicht nutzen. Denn ohne Frage finanzieren die audio-visuellen Medien die Printmedien nicht, so sie diese nicht explizit bestellt haben. Beide Gruppen sind Medienunternehmen und gehören gleich behandelt.

Wenn es Deutschland nicht schafft, dieses wirksam zu diskutieren, werden es irgendwann EGMR und EuGH tun. Denn immer in Erinnerung, daß sich alle Medienunternehmen zusätzlich zum Bürger in eigener Angelegenheit auf Art. 10 EMRK stützen dürfen und folglich keine Einmischung des Staates dulden müssen.



Edit "Bürger": Danke für den - augenscheinlich nicht unberechtigten - Hinweis, jedoch die Bitte, dies hier im "Dokumentations"-Thread nicht weiter zu vertiefen, sondern ggf. in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff, sofern nicht bereits geeignete Diskussionen dazu bestehen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2019, 16:46 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Für Recherche-Willige/ -Interessenten siehe ergänzender Link im Einstiegsbeitrag ;)
Edit 18.09.2023:
Eine große (die größte?) durchsuchbare Medien-Datenbank incl. Netzdiagrammen zur Unternehmensstruktur findet sich u.a. unter
KEK - Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
- Mediendatenbank -
https://www.kek-online.de/medienkonzentration/mediendatenbank#/



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