Norbert Haering schließt seinen Beitrag mit folgenden Worten:
Allerdings halte ich es durchaus für wahrscheinlich, dass die Furcht davor, einer so wichtigen Instanz wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Steine in den Weg legen, eine wichtige Rolle für die Verwaltungsrichter und –richterinnen unterer Instanzen gespielt hat, die mit lauter verschiedenen, hochkreativen Begründungen urteilten, dass das Bundesbankgesetz nicht das bedeute, was es dem offenkundigen Wortlaut nach sagt.
Er sollte sich darauf einrichten, dass ihm die Richter am Bundesverwaltungsgericht ihre ganz persönliche Kreativität bezüglich ablehnender Begründungen demonstrieren werden. Und sollte er es dann noch wagen das BVerfG anzurufen, so wird er vorraussichtlich die Königklasse der Rechtsverdrehung erleben. Er schaue einfach in das Urteil, das sich das BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag abgekniffen hat.
M. Boettcher