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Autor Thema: "Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18  (Gelesen 15733 mal)

J
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Ich halte es für sinnvoller, bei einem einfachen und griffigen Begriff zu bleiben.
Hier schwirren auf einmal lauter "Wortkonstrukte" durch die Gegend, bei denen selbst ich, obwohl ich ein bißchen im Thema drinnen bin, gar keine Lust mehr habe: "Tag ohne Grundgesetz" und "Die Gebrüder Krimm", was soll denn das alles heißen?

AbGEZockt war griffig, da musste nicht viel erklärt werden, daher hat es funktioniert und verbreitet.
Mit Bruderurteil ist die Kritik auch ganz schnell griffig, es ist ein Mahnmal dafür, das Interesse der Bevölkerung, die Bedenken und die Misstrauensanträge auf die Leichte Schulter zu nehmen. Und es ist so einfach und griffig, daß es sich ganz schnell verbreiten kann.

Es ist keine direkte Kritik an GEZ und Co, sondern auf einer höheren ebene ein klar geäußertes Missfallen, und unserem Rechtsstaat wird der verbreitete Begriff "Bruderurteil" mindestens so unangenehm sein wie der damaligen GEZ der Begriff "AbGEZockt", weil es einfach etwas ausdrückt, was nicht sein soll. Mit K&K und der Diskussion, ob es auch Firmen mit dem Namen gibt, wo soll das hinführen? Zudem noch: "Bruderurteil" lässt sich super Googlen. Wie wäre es, wenn noch jemand einen Wikipedia-Artikel zu dem Begriff "Bruderurteil" anlegt? Dann wäre die Familienbande der Kirchhofs auch noch auf Lexika-Ebene dokumentiert.

Ich bleibe bei "Bruderurteil" und ich fände es schön, wenn wir uns so stark darauf einpendeln können, damit es zum Schlagwort für diese unselige Verfassungsfarce wird.

Alles Liebe, Julian!


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ich halte es für sinnvoller, bei einem einfachen und griffigen Begriff zu bleiben.
Hier schwirren auf einmal lauter "Wortkonstrukte" durch die Gegen, bei denen selbst ich, obwohl ich ein bißchen im Thema drinnen bin, gar keine Lust mehr habe: "Tag ohne Grundgesetzt" und "Die Gebrüder Krimm", was soll denn das alles heißen?
...
Auch aus Sicht eines fiktiven Besuchers sei der Erfindungsreichtum mancher Mitstreiter in allen Ehren gehalten, manche geistige Pirouette kann ja durchaus - im Kontext gelesen, also dann als »Literatur« verstanden - auch zum Lachen sein.

Aber wenn es im Sinne bislang juristisch daherkommenden, realiter aber handfesten politischen Konflikts mit der »Obrigkeit« - nichts anderes ist es, was seit 2013 stattfindet - darum geht, wie denn das Kind heißen soll, sollte tatsächlich schlichte Klarheit im Vordergrund stehen. Also auch ein dieser dienlicher Begriff, der zumindest in einem der Aspekte den Sachverhalt des Gefälligkeitsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7. d. J. zugunsten des Machtkartells aus etablierter Politik, deren "öffentlich-rechtlicher" Rundfunkanstalten und inzwischen Teilen der Justiz selber auf den Punkt bringt. An der Tatsache eines aus politischen - also sachfremden - Gründen gefällten Urteils sollte dem letzten deutlich geworden sein, dass es hier um Politik und nicht um Recht geht.

»Bruderurteil« - obwohl diese ja stark fokussierende Begrifflichkeit nicht fortan den Ersatz dafür darstellen sollte, sich dieses politische Urteil wieder und wieder gerade auch inhaltlich vorzunehmen und zu durchforsten - dürfte für den gedachten Zweck am geeignetsten sein, wenn man das so machen will. An dem Begriff ließe sich jedenfalls die ganze auch vorgelagerte Geschichte (also inkl. des nassforsch abgebügelten Befangenheitsantrages der ja immerhin professoralen Kläger gegen den Verfahrensleiter »Bruder Ferdinand«) wie an einer Perlschnur aufhängen. Dies, nachdem ja niemand anders als »Bruder Paul« sogar mehrfach schon als dienstbarer Geist der Anstalten in Erscheinung getreten bzw. aufgefallen ist (nicht nur mit dem eigtl. Auftragsgutachten für ARD etc. pp. z. Th. "Rundfunkbeitrag", sondern in Fachkreisen ja ebenso auch mit dem überaus zutraulichen "Transparenzgutachten" für die ARD (vgl. etwa https://meedia.de/2017/09/21/transparenz-gutachten-das-bestellte-selbstzufriedenheits-zeugnis-der-ard/). Und »Bruderurteil« als grundlegender Begriff könnte überdies auch Anknüpfungspunkt im weiteren Sinne sein, welche Art Bruderschaft denn da (dann evtl. die der Bruderschaft der Richter im Dienst der Parteienoligarchie) noch gepflegt wird - und wobei es dann über die bereits genannten Vertreter hinaus ja noch einige weitere wie »Bruder Andrees« etc. pp. gäbe.

AbGEZockt war griffig, da musste nicht viel erklärt werden, daher hat es funktioniert und verbreitet.
Und dass die Wahl gut war, und das schlicht gesessen hatte, sieht man ja an dem juristischen Zirkus, den die GEZ - wie berichtet - dann dagegen sich anzuleiern veranlasst gesehen hatte.


Mit Bruderurteil ist die Kritik auch ganz schnell griffig, es ist ein Mahnmal dafür, das Interesse der Bevölkerung, die Bedenken und die Misstrauensanträge auf die Leichte Schulter zu nehmen. Und es ist so einfach und griffig, daß es sich ganz schnell verbreiten kann.
...
Ich bleibe bei "Bruderurteil" und ich fände es schön, wenn wir uns so stark darauf einpendeln können, damit es zum Schlagwort für diese unselige Verfassungsfarce wird.
Alles Liebe, Julian!
Dem letzteren kann man nur zustimmen, entginge man dann überdies auch der Versuchung oder auch dem Risiko, sich bei allzuviel darauf verwendeter Kreativität nur einen schönen kleinen Neben- oder gar Ersatz-»Kriegsschauplatz« zu schaffen (wo am Ende die bisherige vollständige gerichtliche Niederlage dann womgl. gar nicht mehr so schlimm ist [, und irgendwann die Notwendigkeit des Vorgehens auf konkret-politischer und damit entscheidender Ebene blasser und blasser erscheint & "man" sich irgendwann wieder einmal einfach mit Unrecht im Namen des Staates abfindet]).

Aber auch wenn es die Einigung wie oben gäbe - man sollte sich klar sein, dass das aktuell nur einen kleinen Bestandteil der Sache ausmachen würde. Selbst »Bruderurteil« ist für »den kleinen Mann und die kleine Frau auf der Straße« noch viel zu weit weg und spricht nur diejenigen an, die ohnehin sowohl thematisch als auch von der aktiven Wahrnehmung ihrer Rolle als Bürger dieses Landes gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen[sup®[/sup] Privatfunks der Parteienoligarchie bereits in der Materie drinstecken. Zwischen den ersteren (also der Mehrheit der Bevölkerung) und denjenigen (inkl. der aktuellen Beschwerdeführer in Karlsruhe), die sich bislang vor Gericht dagegen wehren, zur Pamperung einer kleinen, der etablierten Politik dienstbaren medialen "Elite" (bzw. zur Finanzierung eines weiteren »Drehtür«-Systems der "Eliten") derart ausgenommen zu werden, besteht immer noch eine Riesenlücke.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

N
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moin moin,

BruderUrteil ist kürzer als "Im Namen meines Bruders...".

Dabei zeigt das LG Berlin wie es richtig geht:

Befangenheitsantrag der Verteidigung ...Dieser soll sich gegen insgesamt drei Berufsrichter gerichtet haben. Die Vertretungsrichter der 40. Strafkammer haben in ihrem Beschluss jedoch festgehalten, dass „eine tatsächliche Befangenheit der abgelehnten Richter nicht gegeben“ sei. Jedoch reiche allein die „Besorgnis der Befangenheit“, um den Prozess vorerst platzen zu lassen.

aus
https://www.focus.de/panorama/welt/69-jaehriger-vor-zwei-jahren-getoetet-mordprozess-gegen-kudammraser-platzt-nach-befangenheitsantrag_id_9486568.html


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J
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Zitat
Selbst »Bruderurteil« ist für »den kleinen Mann und die kleine Frau auf der Strasse« noch viel zu weit weg ...

Ich glaube, es gibt keinen Begriff, der das ganze Ausmaß dieser Farce darstellen und gleichzeitig für den "kleinen Mann und die kleine Frau" auf Anhieb verständlich ist.
AbGEZockt war genial, weil viele Menschen sich von der GEZ eben abgezockt gefühlt haben. Somit war für besagten kleinen Menschen gar keine Notwendigkeit mehr, das ganze zu verstehen, er hat übereingestimmt auch ohne das ganze zu verstehen.

"Bruderurteil" hat ähnliche Qualitäten, wenn auch nicht dieselben. Das Bruderurteil kommuniziert nicht gleich mit, daß es sich um Rundfunkgebühren handelt. Da hat die Lobby schon gute Arbeit geleistet, erschreckenderweise. Denn "Beitragsservice" lässt sich einfach nicht mehr so gut greifen. Daher nutzt es ja auch fast niemand. Und der Druck geht weg von dem Namen. Er ist schon von Haus aus nicht griffig, eine Kritik im Namen einzubauen ist noch schwerer. Einen Fehler haben sie dann z.B. wieder gemacht mit der "Demokratieabgabe". Da haben sich dann viele der "kleinen Menschen" verarscht gefühlt, dieser Begriff ging nach hinten los.

Es geht also im Kern auch immer wieder darum, die richtigen Worte zu wählen und die klar zu kommunizieren. Während "Bruderurteil" die GEZ nicht im Namen hat, dieser Schritt muß also extern gemacht werden, ist der große Vorteil, daß dieser Begriff nicht (nur) den Rundfunkbeitrag, sondern vor allem die Gesetzgebung darüber kritisiert. Und die Interpretation, daß am Bundesverfassungsgericht Familienbande herrscht, das ist ein Bild, das wohl kaum jemand in Deutschland haben will.

Der Begriff bringt also eine ganz klare (und böse) Kritik auf den Punkt und zieht gleichzeitig den "kleinen Mann" mit, weil er ganz schnell begreift, daß eine "Brüderlichkeit" in einem "Urteil" nicht die Grundlage ist, auf der ein Rechtsstaat aufgebaut sein sollte. Und je genauer jemand reinschaut, was dann hinter dem Begriff "Bruderurteil" steckt, umso mehr wird er finden. An keiner Stelle wird er jedoch etwas finden, das den Begriff (und die damit verbundene Kritik) entkräftet.

Das macht diesen Begriff so mächtig. Er ist einfach, er ist nachvollziehbar, und er ist nicht übertrieben oder falsch.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn jemand das bei Wikipedia anlegen könnte. Aber auch hier bitte keinen übertriebenen Schwachsinn, sondern wirklich sauber und greifbar und differenziert. Ich wollte es selbst schon machen ... aber von der Wiki-Verwaltung habe ich keine Ahnung. ;)

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J
  • Beiträge: 95
Zitat
BruderUrteil ist kürzer als "Im Namen meines Bruders...".
Das ist nicht der einzige Haken.
"Im Namen meines Bruders" ist gleichzeitig aus der Ich-Perspektive, daher ist es schwerer, das ganze zu kommunizieren. Wenn jemand vom "Im-Namen-meines-Bruders"-Urteil spricht oder wenn jemand in einem Satz einfach nur "Im Namen meines Bruders" sagt, dann ist nicht klar, ob jemand von sich selbst spricht (also von seinem wirklichen Bruder), oder von dem (externen) Verfassungsgerichts-Vorfall.

Zitat
Jedoch reiche allein die „Besorgnis der Befangenheit“, um den Prozess vorerst platzen zu lassen.
Genau das macht das Bruderurteil zu einem Politikum. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass keine Befangenheit vorliegt, doch offenbar haben sehr viele Menschen eine sehr große "Sorge der Befangenheit". Und der Begriff "Bruderurteil" bringt das auf den Punkt: Der Begriff setzt sich nur durch, wenn eine ausreichende Menge an Bürgern der Meinung ist, dass der Richter eben doch befangen war.

Wenn das hochkocht, hat das den ganzen Prozess in eine ganz neue Dimension gehoben. Mal ganz im Ernst: Wir diskutieren hier darüber, ob unser Rechtssystem auf höchster Ebene noch intakt ist. Und ein Rechtssystem hängt nunmal davon ab, dass genügend Menschen ihm vertrauen. Wenn das "Bruderurteil" auf der Verfassungsebene in die Kritik gerät, dann ist der Rundfunkbeitrag letztlich nur der Auslöser für eine viel viel größere und grundlegendere Erneuerung auf juristischer und judikativer Ebene in unserem Land.

War so von mir nicht beabsichtigt, ich störe mich an sich "nur" an dem Rundfunkbeitrag. Aber andererseits ... wenn das auf der Ebene abläuft, hat das auch seinen Charme.
Letztlich wäre es dann die Erinnerung an die höchsten Gerichte, daß sie eben nicht vogelfrei sind, sondern im Grunde Ihrer Existenz für die Bürger da sind und Ihre ganze Macht nur durch die Bürger erhalten. Wenn das Vertrauen verspielt ist, dann wird´s gesetzlos ...

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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Stellvertretend für alles andere Gesagte zitiert...

Zitat
...
Es geht also im Kern auch immer wieder darum, die richtigen Worte zu wählen und die klar zu kommunizieren. Während "Bruderurteil" die GEZ nicht im Namen hat, dieser Schritt muß also extern gemacht werden, ist der große Vorteil, daß dieser Begriff nicht (nur) den Rundfunkbeitrag, sondern vor allem die Gesetzgebung darüber kritisiert. Und die Interpretation, daß am Bundesverfassungsgericht Familienbande herrscht, das ist ein Bild, das wohl kaum jemand in Deutschland haben will.

Der Begriff bringt also eine ganz klare (und böse) Kritik auf den Punkt und zieht gleichzeitig den "kleinen Mann" mit, weil er ganz schnell begreift, daß eine "Brüderlichkeit" in einem "Urteil" nicht die Grundlage ist, auf der ein Rechtsstaat aufgebaut sein sollte. Und so genauer jemand reinschaut, was dann hinter dem Begriff "Bruderurteil" steckt, so mehr wird er finden. An keiner Stelle wird er jedoch etwas finden, das den Begriff (und die damit verbundene Kritik) entkräftet.

Das macht diesen Begriff so mächtig. Er ist einfach, er ist nachvollziehbar, und er ist nicht übertrieben oder falsch.
Daher würde ich mich sehr freuen, wenn jemand das bei Wikipedia anlegen könnte. Aber auch hier bitte keinen übertriebenen Schwachsinn, sondern wirklich sauber und greifbar und differenziert... Ich wollte es selbst schon machen ...
...

...würde ein fiktiver Besucher das Ganze als Ausdruck ausgesprochen scharfsinniger Beobachtung und Überlegung ansehen.

Dass der Begriff »Bruderurteil« bzgl. der benannten Kriterien nicht an den anderen anknüpfen kann, liegt halt in der Natur der Sache. Immerhin ist er aber nicht Arbeitsergebnis allzu vergeistigter Begriffschöpfungsversuche und damit halbwegs diesseitig.

Bloß von Wikipedia würde ich nicht zuviel erwarten. Du solltest Dir evtl. nur vergegenwärtigen, dass - als lediglich ein Beispiel - seinerzeitigen Berichten folgend (allerdings nicht im ÖRR :->>) [Anm. Liebe Mod.: Quellensuche würde aktuell leider doch sehr lange dauern] im Gefolge des MH17-Abschusses über der Ukraine bei Wikipedia die technischen Angaben über die möglichen Gipfelhöhen für den Abschuß in Frage kommender ukrainischer Kampfjets so »korrigiert« worden waren bzw. werden konnten, dass diese dafür nicht mehr in Frage zu kommen schienen. Auch der lange Arm der deutschen etablierten Politik - könnte der sich nicht im aktuellen Zusammenhang versucht fühlen, mal seine Länge auszutesten - also nur in dem Sinne, da schlicht mal einen geeigneten Handlanger in Marsch zu setzen?

Aber zurück zum eigtl. Thema...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
"AbGEZockt" dürfte seinerzeit jedem, der für Rundfunk nicht zahlen wollte oder die Gebühr als zu hoch empfand, sofort eingängig gewesen sein. Allerdings wirkt "AbGEZockt" eigentlich nur über das Schriftbild, dies aber auch völlig losgelöst von erklärenden Worten. "Bruderurteil" aber wird, anders als "AbGEZockt", ohne zusätzliche Erklärungen nicht wirken, bzw. nur in eingeweihten Kreisen. Man muss eben immer erklären, dass es um ein Urteil zu Gunsten des ÖRR geht, dass dieses Urteil zwei bekannte, ehemalige und miteinander verwandte Verfassungsrichter und ihr Wirken verknüpft. Dass dieses Urteil uns Bürger teuer zu stehen kommt, direkt und, über die Verbiegungen an der Verfassung, auch indirekt in künftigen anderen Fällen. Das entwertet nicht den Begriff "Bruderurteil" an sich, zeigt aber dessen "werbliche Grenzen". Denn außerhalb diese Forums oder von Gesprächsrunden, die sich mit der Finanzierung des ÖRR beschäftigen, wird es vermutlich kaum Wirkung zeigen und Unverständnis hervorrufen. Die übrigen hier genannten Begriffskombinationen sind noch weniger eingängig, da schließe ich mich Julian an.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2018, 00:07 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.564
"Bruderurteil" ist leider noch ein Insiderwort hier im Forum.

Kugel scheint dieses Forum partout nicht indexieren zu wollen.  (Köln?)

"Im Namen meines Bruders" führt schon jetzt zu zwei Treffern ganz vorne, die... genau... nicht hier im Forum liegen.

Ich glaube, wir müssen doch noch etwas abwarten, bis irgendwem ein wirklich griffiges Wort einfällt, was dann umstandslos von selbst viral geht.



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d

denyit

Ich finde "Bruderurteil" sehr passend. Gebt der Bezeichnung einfach ein bisschen Zeit.


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Kugel scheint dieses Forum partout nicht indexieren zu wollen.  (Köln?)
Auch wenn die Suchergebnisse des "Kugel"-Angebots eher flach sind, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass eine andere Suchmaschine eventuell ein Mehr an Ergebnissen für "Bruderurteil" liefert, wie z.B. DuckDuckGo [1] ...

(Manchmal hilft's auch, den Begriff - unabhängig von Leerzeichen - in doppelte Anführungszeichen zu setzen. Die "Kugel" differenziert sehr wohl zwischen Bruderurteil und "Bruderurteil"...)

[1] "Bruderurteil" bei DuckDuckGo
https://duckduckgo.com/html/?q=%22Bruderurteil%22

EDIT: Und auf twitter existiert ja sogar schon seit Juli 2018 ein Hashtag:
https://twitter.com/hashtag/Bruderurteil


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2018, 13:53 von drone«

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Warum sollte ein unbeteiligter Bürger nach Bruderurteil oder auch "Bruderurteil" suchen?
Das würde doch nur erfolgen, wenn ein Bürger davon ("Bruderurteil") aus welchen Gründen auch immer erfährt und ihn die Neugierde weckt, was sich dahinter verbirgt.
Dass es dabei um Rundfunk geht, wird mit dem Wort ja noch nicht assoziiert, aber das sollte wohl das Ziel sein.
So gesehen bliebe das Wort "Bruderurteil" bis zum Zeitpunkt der Assoziation den Wissenden über diese Vorgänge vorbehalten.


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J
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Zitat
Warum sollte ein unbeteiligter Bürger nach Bruderurteil oder auch "Bruderurteil"  suchen?
Meine Güte, sind wir hier in einer Ego-Nummer oder was? Es geht doch nicht darum, dass jemand danach "sucht". Guck Dir mal an, wie träge die Masse ist ... ob jemand nach "Bruderurteil", "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" sucht, ist wurscht. Jemand, der danach sucht, ist schon aktiv.

Es geht um die Frage, wie das ganze am besten zu "verpacken" ist. Welchen Teaser man draufsetzt, damit es irgendwo ankommt. Ein Beispiel: Die Presse verweist immer wieder mal auf dieses Forum. Nicht die "große" Presse, aber doch zumindest einige der Online-Portale. Wenn diese den Begriff "Bruderurteil" übernehmen, fängt er an, in den Mainstream überzugehen, so wie früher abGEZockt. Und dann fängt er an zu wirken.

Ob jemand danach sucht, ist doch völlig unwichtig, die eigentliche Baustelle ist eine ganz andere.

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S
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Evtl. könnte die Trefferzahl von "Bruderurteil" in Kombination mit "Schöner wohnen" oder "living at home" usw. auch diejenigen "Haushalte" begeistern, die sich noch nicht mit der Frage beschäftigt haben, wozu eine "Wohnungszwangsabgabe" dienlich sein soll?


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

P
  • Beiträge: 3.997
Müsste das dann nicht lauten "Schöner wohnen" ohne "Bruderurteil" bzw. "Schöner wohnen" mit "Bruderurteil", also je nach Blickpunkt oder Betrachtungsweise? Also mit Anleitung wie die Wohnung respektive das schöner Wohnen gestaltet sein sollte, damit das "Bruderurteil" auch benutzt werden kann oder halt entsprechend nicht. Wahrscheinlich braucht es dazu einen Fachartikel mit hypothetischen Blick auf die Auswirkungen des Bruderurteils und potenziellen Empfehlungen welche bei der Gestaltung des schöner Wohnen helfen könnten. Die Rechtsprechung aus dem Bruderurteil richtig angewandt verschönt auch Ihre Wohnung, damit das Wohnen wieder schöner wird. Es gelte für die Auffindung über Suche das Inhalt relevant sei. Es muss also erklärt werden warum das Bruderurteil bei der Gestaltung der Wohnung beachtet werden sollte. Für einen Algorithmus muss der Text sinnvolle Informationen bereit halten damit dieser diese mit anderen vergleichen kann und damit bei der Suche mit berücksichtigt. Der Aussage des Bruderurteil folgend benötigen Sie für das schöner Wohnen mehr als eine Wohnung. Angeregt werden minimal vier Wohnungen als Residenz vorrätig zu halten. Drei davon teilen Sie sich mit Ihren Mitbürgern und übernehmen dabei jeweils kleinere Beträge der gemeinschaftlichen Ausgaben. Bei einer Position kommt es drauf an dass diese rechnerisch 17,50 € ergibt. Der Hintergrund ist, dass eine Belastung über diesen Betrag hinaus für jede weitere Wohnung entfällt. Warum das so ist erfahren Sie beim Lesen des Bruderurteil.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
...
Guck Dir mal an, wie träge die Masse ist ... ob jemand nach "Bruderurteil", "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" sucht, ist wurscht. Jemand, der danach sucht, ist schon aktiv.

Es geht um die Frage, wie das ganze am besten zu "verpacken" ist. Welchen Teaser man draufsetzt, damit es irgendwo ankommt. Ein Beispiel: Die Presse verweist immer wieder mal auf dieses Forum. Nicht die "große" Presse, aber doch zumindest einige der Online-Portale. Wenn diese den Begriff "Bruderurteil" übernehmen, fängt er an, in den Mainstream überzugehen, so wie früher abGEZockt. Und dann fängt er an zu wirken.

Ob jemand danach sucht, ist doch völlig unwichtig, die eigentliche Baustelle ist eine ganz andere.
...

Dem kann man aus Sicht eines fiktiven Besuchers nur zustimmen. An die obigen Aussagen würde dieser im aktuellen Zusammenhang mit der spätestenz seit dem Bruderurteil vom 18.07.18 unübersehbar zentralen politischen Dimension des ganzen Themas Zwangsfinanzierung des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks [als Ausschnitt bzw. wenngleich sehr wichtigem Teil von von oberster politischer Ebene ausgehendem öffentlichen "Meinungs-Management" durch den staatsfernen® Staatsrundfunk, vgl. dazu etwa den Winkler-Aufsatz] gern mit ein paar Gedanken anknüpfen.

Auch wenn der obige Thread b. a. w. versiegt scheint, scheint mir die Einfassung in öffentlichkeits- und breitenwirksame Termini und Schlagworte essentiell, je mehr mit jedem Tag deutlich wird, dass hier politisch "Recht" gesprochen wurde.

1) Es war doch ziemlich übereinstimmend und unter verschiedenen Aspekten die »Genialität« - und insbesondere auch Mächtigkeit bzgl. persönlicher Identifikation - der Wortkonstruktion des bösen, bösen a-Wortes (ab***zockt) festgestellt worden. Diese Sichtweise war Berichten folgend überdies unfreiwilligerweise vor Jahren auch durch die GEZ selbst dadurch bestätigt worden, dass diese gerichtlich dagegen vorgegangen sei. Ein fiktiver Besucher hatte inzwischen anhand einer entspr. Schlagwortsuche weitergehende Informationen dazu zu finden versucht - leider ohne jedes Ergebnis.

2) Bezüglich des Begriffs »Bruderurteil« war von verschiedener Seite geäußert worden, dass der zwar bezogen auf die akt. Zusammenhänge als eine der besten Wortschöpfungen gelten könne, aber letztlich in verschiedener Hinsicht für sich genommen unzulänglich sei.

Diese Erwägungen waren alle auf dem Hintergrund erfolgt, die neue/n begriffliche/n Abbildungen der Abläufe sollten das böse a-Wort (**GEZ***) ersetzen bzw. zu ersetzen imstande sein. Da fragt sich ein fiktiver Besucher ganz einfach: wieso denn eigentlich? Natürlich existiert die GEZ nicht mehr, dank dem fetten Beck, der hatte ja als seinen Beitrag zum berühmten Neusprech die geniale Schöpfung des "Beitragsservice" verkündet. Aber deshalb davon nicht mehr zu sprechen, hieße doch nur, den "Denk"-Anweisungen eines Politikers Folge zu leisten? Warum?

3) Bezogen eben darauf war doch die etwas paradoxe Konstellation festgestellt worden, zwar existiere die GEZ nicht mehr - dafür der vom wohlgenährten Spezialdedemokraten Beck (in den Berichten vorher auch mit dem 300 Millionen-Euro-Debakel der "Sanierung" des Nürburg-Rings bekannt geworden) ersonnene "Beitrags-Service" - aber trotzdem wisse jede/r Erwachsene, wovon die Rede sei, falle der Begriff GEZ oder begegne ihm/r irgendwo dieses Akronym. Auf dem Hintergrund kann doch nicht davon die Rede sein, dass diese Begrifflichkeit als antiquiert zu gelten und deshalb ausgewechselt zu werden hätte. Insbesondere wenn man sich überlegt - Informationen hat aber wie gesagt auch ein Besucher nicht - es wäre irgendjemandem tatsächlich irgendwann gerichtlich untersagt worden, weiter öffentlich den Begriff (*****zockt) zu benutzen, hätte das dann nicht doch ggf. zwecks Allgemeingültigkeit eines extra dafür verabschiedeten Gesetzes bedurft? Gibt es das überhaupt, und würde das in dem Fall ähnlich gelten den gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Verwendung von Nazi-Symbolen (auch 80 Jahre nach deren Verschwinden) oder gelten können? Wohl kaum, denn beides direkt zu vergleichen geht wohl nicht. Doch wäre es wohl eine nette Herausforderung für den Staat (da das als Entstehen eines bekanntlich mit links zu gewinnenden »Mehrfronten«-Konflikts verstanden werden könnte) sähe dieser sich - als Gedankenexperiment natürlich - womgl. veranlasst, vielleicht jetzt den ersten Begriff per Gesetz zu verbieten, und dann »Bruderurteil« obendrein. Wäre doch als Gedankenexperiment (und Signal selbst an Europa) überaus spannend. Abwegig -  wer weiß? Das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" (bekanntlich vom »Atlantic Council« mit Riesenlob an diesen *** Maas goutiert , was den politischen Sinn klarmachen dürfte) und der neue "Mediendienste-Staatsvertrag" sind auch Realität bzw. auf dem besten Wege, Realität zu werden.

Wäre es insofern nicht eine Überlegung wert, das berühmte »Bruderurteil« lediglich als Ergänzung zum ersteren anzusehen, wie z.B. etwa in Slogans gem.: »ab***zockt? Nein Danke! Bruderurteil? Nein Danke!« oder »Weiter ab***zockt dank Bruderurteil? Nein Danke!«

Was meint das Forum? Zumindest das angesprochene Verständnisproblem von »Bruderurteil« dürfte sich in solchen Kombinationen erledigt haben bzw. von den meisten dann relativ leicht selbst zu lösen sein.

Liebe Mod.: Danke für die optische Hervorhebung!


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