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Autor Thema: Creditreform: unrechtmäßige Verarbeitung von Daten von "Beitragsschuldern"  (Gelesen 23950 mal)

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung

Bildquelle: massengeschmack.tv

Creditreform verarbeitet unrechtmäßig personenbezogene Daten von Schuldnern des „Rundfunkbeitrags“
Ein Betroffener verlangt mit Hilfe von Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn von Creditreform die Löschung seiner Daten und Schadensersatz


Zitat
Ein Betroffener in Niedersachsen erhielt ein Schreiben von Creditreform, wonach die Landesrundfunkanstalt NDR das Inkassounternehmen Creditreform mit der Einziehung seines rechtskräftigen Festsetzungsbescheides beauftragt habe. Dieses Schreiben ist hier als anonymisierte PDF-Datei zu sehen.

Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass Creditreform zu dessen Erstellung die personenbezogenen Daten des Betroffenen verwendet hat, nämlich seinen Namen und seine Anschrift, seine „Beitragsnummer“, die Tatsache, dass der NDR gg. den Betroffenen einen Festsetzungsbescheid erlassen hat, die Tatsache, dass der NDR eine Forderung i.H.v. 715,16 € gg. den Betroffenen habe.

Hierbei handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese darf nur dann erfolgen, wenn eine der Bedingungen des Art. 6 (1) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt ist, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Keine dieser Bedingungen ist erfüllt. Dieses ergibt sich auch daraus, dass Creditreform dem Betroffenen nicht die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung mitgeteilt hat, obwohl Creditreform hierzu nach Art. 14 (1) c) DSGVO verpflichtet ist. (...)

Artikel auf Online-Boykott.de
https://online-boykott.de/nachrichten/180-creditreform-verarbeitet-unrechtmaessig-personenbezogene-daten-von-schuldnern-des-rundfunkbeitrags

Festsetzungsbescheid von Creditreform!
https://online-boykott.de/images/schlagzeilen/20180819-creditreform-verarbeitet-unrechtmaessig-personenbezogene-daten-von-schuldnern-des-rundfunkbeitrags/creditreform.pdf

Es wird noch ersichtlicher, was viele bereits wissen oder zumindest vermuten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mit aller Macht von Politik und Justiz am Leben erhalten, auch wenn der Rückhalt der Bevölkerung schwindet. Gesetze, wie in diesem Beispiel die Europäische Datenschutzgrundverordnung", gelten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schlicht und ergreifend nicht. Es wird im Namen des Volkes geurteilt, ohne dass das Volk jemals danach gefragt wurde. Europaweite Gesetze, die jeder zu beachten hat, gelten für diesen Apparat nicht. Angehörige dieses Apparats dürfen in einer höhergestellten Parallelwirklichkeit ein üppiges und vollkommen überversorgtes Leben auf Kosten einer in Geiselhaft genommenen Volkswirtschaft genießen. Die ärmsten der Armen müssen für die astronomischen und vollkommen unberechtigten Gehälter dieser Überversorgten aufkommen – setzen sie sich zur Wehr, so werden sie kriminalisiert und verfolgt.

Herr Hermann Eicher, der höchste Verfechter dieser Auswüchse, nennt das demokratisch, solidarisch und daher notwendig. Ich nenne das einfach unverschämte Selbstbedienung. Ich schäme mich dafür, dass diese Gesellschaft bisher nicht in der Lage war, sich von solchen parasitären Strukturen zu befreien.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2018, 15:24 von Bürger«

s
  • Beiträge: 65
Weiß man, ob der RA mit seinem Verlangen Erfolg gehabt hat?

Gruß
Thomas


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2018, 03:07 von Bürger«

F
  • Beiträge: 23
Eine Person X könnte ein ähnliches Schreiben mit fast wortwörtlichen Inhalt von Creditreform Mainz erhalten haben.


Auf dieses Schreiben könnte Person X wie folgt geantwortet haben:

Zitat
Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG
Bonifaziusplatz 1a
55118 Mainz


Ihr Schreiben vom xx.xx.2019

XXXXX, yy.xx.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr o.g. Schreiben zurück.
Des Weiteren weise ich Ihre Forderung dem Grunde und der Höhe nach zurück


Mit freundlichen Grüßen,


Dann könnte Person X eine Antwort (siehe Bild im Anhang) erhalten haben, die wie folgt aussieht:

Zitat
Sehr geehrteXXXXXXXX,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom yy.xx.2019.

Die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk hat Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG damit beauftragt, als Verwaltungshelfer rückständige Rundfunkbeiträge gegenüber den Beitragszahlern geltend zu machen. Damit unterstützt die Fa. Creditreform Mainz die Rundfunkanstalten bei der Realisierung von Rundfunkbeiträgen, bei denen die Vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren erfolglos war.

In unserer Funktion als Verwaltungshelfer werden wir nicht selbständig tätig, sondern führen unsere Tätigkeit im Auftrag und nach Weisung der Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk aus.

Wir haben daher Ihr Schreiben an unseren Auftraggeber weitergeleitet und die Bearbeitung des Vorgangs bei uns eingestellt.

Weitere Korrespondenz führen Sie bitte direkt unter Angabe der Beitragsnummer mit folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Mit freundlichen Grüßen,
Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG


Person X könnte nun ein Schreiben an Creditreform geschickt haben und sich der Argumentation von RA B. bedient haben:

Zitat
Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG
Bonifaziusplatz 1a
55118 Mainz


Ihre Schreiben vom xx.xx.2019 und xx.yy.2019
Verstoß gegen DSGVO

XXXXX, zz.yy.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Ihren Schreiben vom xx.xx.2019 und xx.yy.2019 ergibt sich, dass Sie zu dessen Erstellung meine personenbezogenen Daten verwendet haben, nämlich meinen Namen und meine Anschrift, meine „Beitragsnummer“, die Tatsache, dass der NDR gegen mich einen Festsetzungsbescheid erlassen hat, die Tatsache, dass der NDR eine Forderung i.H.v. zzz,zz € gegen mich habe.
Hierbei handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese darf nur dann erfolgen, wenn eine der Bedingungen des Art. 6 (1) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt ist, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Keine dieser Bedingungen ist erfüllt. Dieses ergibt sich auch daraus, dass Sie mir nicht die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung mitgeteilt haben, obwohl Sie hierzu nach Art. 14 (1) c) DSGVO verpflichtet sind.
Somit haben Sie meine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet. Hierdurch haben Sie mein Recht auf Schutz meiner personenbezogenen Daten nach Art. 1 (2) DSGVO verletzt. Deshalb habe ich nach Art. 17 (1) d) DSGVO gegenüber Ihnen das Recht, die Löschung meiner Daten zu verlangen. Ich verlange hiermit die Löschung meiner Daten und entsprechende Bestätigung. Außerdem müssen Sie mir nach Art. 82 (2) DSGVO den Schaden ersetzen, der durch die nichtrechtmäßige Datenverarbeitung verursacht wurde. Als Schaden mache ich eine Aufwandspauschale für meinen Zeitaufwand in Höhe von aaa,aa EUR geltend.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass da Sie entgegen Art. 6 DSGVO unrechtmäßig personenbezogene Daten verarbeitet und entgegen Art. 14 DSGVO nicht über die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung informiert haben, nach Art. 83 (5) a) und b) DSGVO gegen Sie eine Geldbuße von bis zu 20.000.000 € verhängt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Wir sind gespannt auf die Antwort.

Fragenstellerin  :-*


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2019, 22:10 von DumbTV«

B
  • Beiträge: 422
Auf jeden Fall steht dir zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu.
Dieses würde ich auf jeden Fall nutzen.

Erst jüngst wurde 1&1 Telecom mit einem Bussgeld von 10 Millionen Euro belegt, weil man telefonisch zu leicht an personenbezogene Daten kam. Hier ist das Ausmaß noch etwas größer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2019, 20:59 von seppl«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Moderator
  • Beiträge: 3.271
Zum Thema:
Anfrage an den WDR über "fragdenstaat":
Rundfunkbeitrag Inkasso: Datenübertragung an Creditreform Mainz
https://fragdenstaat.de/a/169107
Zitat
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Creditreform Mainz bezeichnet sich in ihren Briefen selbst als " spezialisiert auf das Inkasso von säumigen Rundfunkbeiträgen". Es gibt offensichtlich ein geregeltes Vertragsverhältnis zwischen dem SWR und der Creditreform. Bitte teilen Sie mir mit, welche Datensätze des sogenannten "Rundfunkbeitragsschuldners" für die Abwicklung des Mahnvorganges bei der Creditreform vom SWR bzw. Beitragsservice übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
xxx (www.gez-boykott.de)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.396
Zitat
Die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk hat Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG damit beauftragt
Das ist auf jeden Fall länderübergreifend und fällt damit, sofern zulässsig, in den Anwendungsbereich des Bundesrechts, und sicherlich nicht nur in den Bereich der DSGVO, die ja als EU-Verordnung eh unmittelbare Wirkung entfaltet?



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.668
  • This is the way!
Guten TagX,

ahhh ... der "Verwaltungshelfer", der derzeit und in der Vergangenheit ohne "Vergabeverfahren" tätig wird.

Inkassodienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BW 09/18; Link:
https://ausschreibungen-deutschland.de/558909_InkassodienstleistungenReferenznummer_der_Bekanntmachung_BW_0918_2019_Koeln

Rein fiktiv schlage ick eine gemeißelte Hinkelstein-Ergänzung vor:

Zitat
Darf ich ferner Fragen, wann der Auftrag der "Inkassodienstleistungen" durch den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice an die Creditreform vergeben wurde?
Sollte eine Vergabe nicht stattgefunden haben, bitte ich um kurze schriftliche Mitteilung, damit ich diesen Vorgang durch den zuständigen Landesrechnungshof prüfen lassen kann.

Ferner bitte ich um schriftliche Stellungnahme des Auftragsverarbeiters i.S.d. DSGVO Creditreform zu:
-   Transparenz für Betroffene (Art. 5 Abs. 1 lit a, Art. 12 Abs. 1 und 3 bis Art. 15, Art. 34 DSGVO),
-   Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO),
-   Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO),
-   Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO),
-   Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO),
-   Integrität (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. b, DSGVO),
-   Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Art. 32 Abs. 4, Art. 38 Abs. 5 DSGVO),
-   Rechenschafts- und Nachweisfähigkeit (Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Art 28 Abs. 3 lit. a, Art. 30, Art. 33 Abs. 5, Art. 35, Art. 58 Abs. 1 lit. a und lit. e DSGVO),
-   Unterstützung bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Art. 12 Abs. 2 DSGVO),
-   Identifizierung und Authentifizierung (Art. 12 Abs. 6 DSGVO),
-   Berichtigungsmöglichkeit von Daten (Art. 5 lit. d, Art. 16 DSGVO),
-   Löschbarkeit von Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO),
-   Einschränkbarkeit der Verarbeitung von Daten (Art. 18 DSGVO),
-   Datenübertragbarkeit (Art. 20 Abs. 1 DSGVO),
-   Eingriffsmöglichkeit in Prozesse automatisierter Entscheidungen (Art. 22 Abs. 3 DSGVO),
-   Fehler- und Diskriminierungsfreiheit beim Profiling (Art. 22 Abs. 3, 4 i. V. m. ErwGr. 71 DSGVO),
-   Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO),
-   Verfügbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO),
-   Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO),
-   Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, lit. c DSGVO),
-   Evaluierbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO),
-   Überwachung der Verarbeitung (Art. 33 DSGVO),
-   Behebung und Abmilderung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 3 lit. d, 34 Abs. 2 DSGVO),
-   Einwilligungsmanagement (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 Abs. 4 DSGVO),
-   Umsetzung aufsichtsbehördlicher Anordnungen (Art. 58 Abs. 2 lit. f und lit. j DSGVO).

Mit vorzüglicher Hochachtung

DSGVO- und Vergaberechts-   >:D


Ey DU! Ja jenau DU! Come to the bright side of life!
Hier jibbet Tips und TriX zur Abwehr von "Inkassodienstleistern".
Hier werden Sie geholfen!
Hau die DSGVO-Artikel-Ketten zur Abwehr römischer UnfuXbehörden und ihrer "Verwaltungshelfer" raus!
Na los DU! Log dich ein!
Mach mit beim GEZ-Boykott!

 :)



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f
  • Beiträge: 33
Zitat

Die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk hat Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG damit beauftragt, als Verwaltungshelfer rückständige Rundfunkbeiträge gegenüber den Beitragszahlern geltend zu machen. ---
In unserer Funktion als Verwaltungshelfer werden wir nicht selbständig tätig, sondern führen unsere Tätigkeit im Auftrag und nach Weisung der Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk aus.

Wir haben daher Ihr Schreiben an unseren Auftraggeber weitergeleitet ---

--- mit folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice

Bei einer Person F+ spielte sich Ähnliches ab.

Die Ungereimtheiten:
- Die LRA NDR hat beauftragt ? ,
- Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG ist reines Privatunternehmen, kann daher kein Verwaltungshelfer sein,
-  -an unseren Auftraggeber weitergeleitet- -Beitragsservice-,
Doch nicht der NDR, sondern der Beitragsservice.

- sondern führen unsere Tätigkeit im Auftrag und nach Weisung der Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk -
Der NDR soll demzufolge der Creditreform auftrags- und weisungsberechtigt sein? Ist Creditreform dem NDR unterstellt?


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N
  • Beiträge: 40
  • Es lohnt sich nachzudenken.
Hallo liebe Mitstreiter,

Creditreform Mainz kann durchaus als Verwaltungshelfer auftreten:

Zitat
Verwaltungshelfer

Im Gegensatz zum Beliehenen handelt der Verwaltungshelfer nicht selbstständig, sondern nimmt nur Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der ihn betrauenden Behörde wahr. Das Handeln des Verwaltungshelfers wird unmittelbar der Behörde zugerechnet, für die er tätig wird. Typisches Beispiel ist der Schülerlotse. [...]
Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/verwaltungshelfer/verwaltungshelfer.htm

Die Frage ist natürlich, ob wirklich der NDR Creditreform Mainz beauftragt hat, oder was wahrscheinlicher erscheint, der sogenannte Beitragsservice.

Zumindest hat Creditreform Mainz hier sehr schnell einen Rückzieher gemacht, und das ist gut so!

Nachdenkender


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 00:07 von Bürger«

  • Beiträge: 7.396
Der NDR ist aber keine Behörde, weil ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" und hat, wie alle anderen Rundfunkanstalten, das EU-Vergaberecht einzuhalten, siehe EuGH C-337/06 zur damaligen Rundfunkgebühr, wo nicht nur klargestellt wurde, daß die Rundfunkgebühr eine staatliche Beihilfe ist, sondern die Anstalten auch "öffentlich Auftraggeber" sind.

Auch wenn aus der Rundfunkgebühr zwischenzeitlich ein Rundfunkbeitrag wurde, ändert sich an der Einstufung als "öffentliche Auftraggeber" nichts, denn nur der EuGH selber könnte ob EuGH C-337/06 zu einer anderen Auffassung gelangen.

Nicht ausschreibepflichtig sind alleine sogenannte De-Minimis-Beihilfen.

Man könnte sogar sagen, daß Creditreform hier selber eine staatliche Beihilfe bekommt, wenn sie von einem "öffentlichen Auftraggeber" infolge eines Auftrages staatliche Mittel erhält.

Daß auch der Rundfunkbeitrag aus staatlichen Mitteln stammt, siehe EuGH C-492/17.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

n
  • Beiträge: 8
Öffentliche Ausschreibung vom 15.07.2019 (Tag der Absendung dieser Bekanntmachung):

Inkassodienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BW 09/18
https://ausschreibungen-deutschland.de/558909_InkassodienstleistungenReferenznummer_der_Bekanntmachung_BW_0918_2019_Koeln

und die Ergänzungen / Korrekturen unter:
https://ausschreibungen-deutschland.de/575906_InkassodienstleistungenReferenznummer_der_Bekanntmachung_BW_0918_2019_Koeln

Zitat
Ausschreibung-BS
Bekanntmachung
Inkassodienstleistungen BW 09/18

Unterlagen zur Ansicht herunterladen Druckansicht

Vergabenummer:   BW 09/18
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen   Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl / Ort: 50829 Köln
Land: Deutschland
NUTS-Code: DEA2


E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Fax: +49 221/5061-2801
Internet-Adresse(n)   Hauptadresse: (URL) https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bdfde7bf4-5ba3412daff1b7bc
Weitere Auskünfte erteilt/erteilen   folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl / Ort: 50829 Köln
Land: Deutschland
NUTS-Code: DEA2


Fax: +49 221/5061-2801
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Hauptadresse: (URL) https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen   elektronisch via: (URL) https://prego-vergabeplattform.prhos.com/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16bdfde7bf4-5ba3412daff1b7bc
an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Abteilung FSBF, Frau Pfaff

Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl / Ort: 50829 Köln
Land: Deutschland
NUTS-Code: DEA2



E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Hauptadresse: (URL) https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers   Andere: Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), vertreten durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
I.5) Haupttätigkeit(en)   Andere Tätigkeit: öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Einzug des Rundfunkbeitrags
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:   Inkassodienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: BW 09/18
II.1.2) CPV-Code Hauptteil   79940000-5
II.1.3) Art des Auftrags   Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:   Inkassodienstleistungen
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen   Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein


II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)   CPV-Code Hauptteil: 79940000-5
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code:   DEA2
Hauptort der Ausführung:   VFB BW
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung   Der Beitragsservice schreibt einen Rahmenvertrag über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung bereits titulierter öffentlich-rechtlicher Forderungen gegenüber Beitragsschuldnern aus. Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den einzelnen Landesrundfunkanstalten (LRAen) der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) erbracht. Der Beitragsservice schließt den Rahmenvertrag als Stellvertreter der vorgenannten LRAen ab.

Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten.
Es wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter ein Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens ab 01.01.2021, sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abgeschlossen. Die Verlängerungsoptionen müssen nicht ausgeübt werden.

1. Generelle Anforderungen
Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben.

Im Jahr 2018 beliefen sich diese Inkassoaufträge nach fruchtloser Vollstreckung auf rund 180.000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2018 rund 80 Mio. Euro. Die Erfolgsquote bei den im Jahr 2018 beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Beitragsservice zurückgezogenen Inkassoaufträge) lag bei rund 9 Prozent. Der Anteil der davon zurückgezogenen Inkassoaufträge lag bei rund 10 Prozent. Auf 7,5 Prozent dieser zurückgezogenen Inkassoaufträge gingen provisionspflichtge Zahlungen ein. Es wird keine bestimmte Erfolgsquote garantiert.

Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an das Inkassounternehmen zwecks Durchführung des Inkassos abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1.700 und ca. 7.000 Einzelaufträge betragen.

Das Inkassounternehmen hat durch eine bedarfsabhängige Personaleinsatzplanung sicherzustellen, dass die Datensätze bzw. der Inkassoauftrag im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet werden/wird.

Die Bearbeitung erfolgt in den Räumen des Inkassounternehmens unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Inkassounternehmens.

2. Durchführung der Inkassodienstleistungen
Das Inkassounternehmen hat die Aufgabe, Kontakt mit dem/der Beitragsschuldner/in herzustellen, um die offene Forderung von diesem/dieser beizutreiben und Zahlungen entgegenzunehmen.

Das Inkassounternehmen hat über einen Zeitraum von 10 Monaten, beginnend ab Übermittlung der Daten des Einzelauftrags, seine Maßnahmen zur Realisierung der Forderung auszubringen. Nach Ablauf dieser 10 Monate ist das Inkassounternehmen verpflichtet, den Inkassoauftrag zu beenden und an den Beitragsservice zurückzugeben. In Einzelfällen (Ratenzahlungen des/der Beitragsschuldner(s)/in an das Inkassounternehmen) wird dieser Zeitraum um maximal 12 weitere Monate für die Dauer der Ratenzahlung verlängert.

3. Kommunikation
Bei privaten Beitragsschuldner(n)/innen ist ausschließlich eine schriftliche Ausgangskommunikation per Brief erlaubt.

Bei nicht privaten Beitragsschuldner(n)/innen besteht neben der schriftlichen Ausgangskommunikation per Brief die Möglichkeit, das Telefoninkasso einzusetzen.
Die Kommunikationswege werden vom Auftraggeber vorgegeben.

4. Servicezeiten
Eine telefonische Erreichbarkeit des Inkassounternehmens von Mo.-Fr. von 8-20 Uhr ist sicherzustellen.

5. Qualifikation des Personals
Die Anforderungen, die an die Qualifikation des Personals des Inkassounternehmens gestellt werden, ergeben sich aus den Eignungskriterien.

6. Zahlungsarten
Die Zahlungsarten werden vom Auftraggeber vorgegeben.

7. Datenaustausch
Der Datenaustausch erfolgt elektronisch in Form von XML-Dateien über ein File Portal.

Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebroschüre und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems   

Beginn: 01.01.2021 Ende: 31.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen zu gleichen Konditionen um jeweils 1 weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2024
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden   
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle ausdrücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2018 abzufragen. Bei Punktgleichheit wird der Gesamtumsatz als weiteres Entscheidungskriterium herangezogen.

Sollte ein Bewerber einen Unterauftragnehmer für die Leistungserbringung einsetzen, so werden die Punkte im prozentualen Verhältnis zu den vom Bewerber angegebenen Anteilen des Bewerbers und des Unterauftragsnehmers an der späteren Leistungserbringung (wie im 2. Formblatt „Unterauftragnehmer für die Hauptleistung“) vergeben.
Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf:
• max. 60 Punkte Referenzauftrag 1
• max. 60 Punkte Referenzauftrag 2
• max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste

Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als zwei Referenzen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der in der Bekanntmachung vorgegebenen Mindestanforderungen (vgl. auch 4. Formblatt „Eignung“) bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle diejengen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, die die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt haben.
Die Punktevergabe orientiert sich an folgenden Kriterien:

1. Referenzbewertung (max. 120 Punkte)
Die beiden zu bewertenden Referenzaufträge müssen die im Rahmen der Eignung vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllen (vgl. 4. Formblatt „Eignung“).
Die vom Bewerber angegebenen und wertbaren Referenzaufträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

a) Liegen dem Referenzauftrag öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtliche Forderungen zugrunde?
• Nur öffentlich-rechtliche Forderungen = 10 Punkte
• Gemischt = 5 Punkte
• Nur privatrechtliche Forderungen = 0 Punkte

b)Wie hoch ist der Anteil der titulierten Forderungen im angegebenen Referenzauftrag?
• >= 80 % = 10 Punkte
• 60 < 80 % = 8 Punkte
• 40 < 60 % = 6 Punkte
• 20 < 40 % = 4 Punkte
• 0 < 20 % = 0 Punkte

c) Wie hoch ist die Erfolgsquote des angegebenen Referenzauftrags bezogen auf die titulierten Forderungen? Um eine Vergleichbarkeit der Erfolgsquoten zu erhalten, soll deren Berechnung folgende Grundlage beinhalten: Höhe der be-getriebenen Forderungen in den beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Auftraggeber zurückgezogenen Inkassoaufträge) gemessen an der Höhe der beizutreibenden Forderungen dieser Inkassoaufträge.
• >= 15 % = 10 Punkte
• 12 < 15 % = 7 Punkte
• 8 < 12 % = 5 Punkte
• 5 < 8 % = 3 Punkte
• 0 < 5 % = 0 Punkte

d) In welcher Form erfolgt die Kontaktaufnahme zum Schuldner im Referenzauftrag?
• Ausschließlich schriftliche Kommunikation zum Schuldner = 10 Punkte
• Ausschließlich schriftliche und telefonische Kommunikation zum Schuldner = 7 Punkte
• Schriftliche, telefonische Kommunikation und weitere Kontaktaufnahmen zum Schuldner (bspw. SMS, Hausbesuche etc. ) = 3 Punkte

e) Wie hoch ist die Anzahl der übermittelten Inkassoaufträge pro Monat im Referenzauftrag?
• > 20.000 = 10 Punkte
• > 10.000 – 20.000 = 5 Punkte

f) Wie hoch ist die vom Auftraggeber vorgegebene maximale Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag im Referenzauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeit-raums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen so-wie ohne Langzeitüberwachung)?
• > 12 Monate = 0 Punkte
• 8 – 12 Monate = 10 Punkte
• < 8 Monate = 0 Punkte

2. Detaillierte und konkrete Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre (max. 20 Punkte)
• Vorträge = 7 Punkte
• Veröffentlichungen = 7 Punkte
• Ausschüsse = 3 Punkte
• Sonstige Aktivitäten = 3 Punkte
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2.11) Angaben zu Optionen:   Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister   Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bewerber die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Ei-generklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der Nachforderungsmöglichkeit angelehnt an § 56 Abs. 2 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen wird.

I. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Zum Nachweis der Eignung ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärung erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Die Erklärungen im Formblatt „Eignung“ sind hierzu entsprechend zu vervielfältigen. Alternativ können die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bewerber-/Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.

II. Unterauftragnehmer und Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Vorlage der „Eigenerklärung für Unterauftragnehmer“ erforderlich, sofern und soweit beabsichtigt ist, wesentliche Teile der zu erbringenden Leistungen (qualitative und quantitative Leistungsteile) auf den/die Unterauftragnehmer zu übertragen.

Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter (Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte) zu berufen (sog. Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so muss er mit seinem Angebot den Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten im Auftragsfall, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten erbringen. Die in der Auftragsbekanntmachung benannten Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.

III) Eigenerklärung:
Der Bewerber/Unterauftragnehmer erklärt, dass das Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem 4. Formblatt „Eignung“ der Teilnahmebroschüre, die registrierungsfrei unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com zum Abruf bereitsteht.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit   
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber/Unterauftragnehmer erklärt, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem 4. Formblatt „Eignung“ der Teilnahmebroschüre, die registrierungsfrei unter: https://prego-vergabeplattform.prhos.com zum Abruf bereitsteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit   
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bewerber/Unterauftragnehmer erklärt,
a) dass sein Unternehmen über die gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder über eine vergleichbare Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG verfügt;

b) dass sein Unternehmen Mitglied in mindestens einer fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) ist;

c) dass er über einen branchenüblichen Versicherungsschutz von mindestens 2.000.000,00 EUR pro Jahr (zweifach maximiert) für Vermögensschäden ver-fügt und sich verpflichtet, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuer-halten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten;

Hinweis:
Sollte die vorgenannte Deckungssumme zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.

d) dass er auf Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis über seine Bonität mithilfe einer Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei nach seiner Wahl erbringen kann, bei der seine unternehmensindividuell berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit unter einem Prozent liegt;

e) dass sämtliche von ihm im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen mindestens über einen juristischen oder kaufmännischen Berufs- bzw. Studienabschluss verfügen;

f) dass sämtliche von ihm im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen;

g) dass er im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung) einhalten wird;

h) dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung während der gesamten Vertragslaufzeit alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem er seinen Sitz hat, einhalten wird.

Hinweis:
Der Beitragsservice behält sich vor, während des laufenden Vergabeverfahrens geeignete Nachweise von den Bewerbern bzw. den Bewerber-/Bieter-gemeinschaften zu verlangen und auf diese Weise die im Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu überprüfen. Sofern und soweit die geforderten Nachweise nicht nachgereicht werden, behält sich der Beitragsservice vor, den Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Die Mindestanforderungen an die vorzulegenden mind. 2 Referenzaufträge sowie die Angaben „Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste“ sind dem nachfolgenden Feld „Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend)“ zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat

• der Bewerber,
• der Teilnehmer der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der die Hauptleistung im Zuschlagsfall erbringen wird oder
• der Unterauftragnehmer für die Hauptleistung

zusätzlich die nachfolgend beschriebene Referenzliste mit den unten geforderten Mindestangaben sowie eine aussagekräftige Beschreibung seiner Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) vorzulegen.

1. Referenzliste
Die Eignung ist nachzuweisen durch Vorlage einer Referenzliste mit

• mindestens zwei Referenzaufträgen für Inkassodienstleistungen, die den ausgeschriebenen Inkassodienstleistungen in Inhalt und Anforderungen ähnlich sein sollten. Dies bedeutet: beide Referenzaufträge müssen (auch) das Inkasso titulierter Forderungen enthalten, mindestens einer der beiden Referenzaufträge muss auch das Inkasso für bereits titulierte öffentlich-rechtliche Forderungen enthalten;
• welche die Durchführung von Inkassodienstleistungen umfassen, d. h.:
– laufende Vertragsverhältnisse: das Vertragsverhältnis muss bereits mindestens 2 Jahre bestehen,
– beendete Vertragsverhältnisse: das Vertragsende darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens 2 Jahre bestanden haben;

Hinweis:
Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis der Durchführung von Inkassodienstleistungen zugelassen.

• einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat.

Die Referenzliste hat pro Referenzauftrag folgende Angaben zwingend zu enthalten:

• Name und Sitz des Referenzunternehmens,
• Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
• Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ – TT.MM.JJJJ),
• Art der Forderung (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich),
• Anteil der titulierten Forderungen in Prozent,
• Erfolgsquote,
• Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Inkassodienstleistungen unter Angabe der konkret zu erbringenden Leistungen (schriftliche und/oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner),
• Anzahl der monatlichen Inkassoaufträge und
• Maximale Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeitraums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen sowie ohne Langzeitüberwachung).

2. Beschreibung „Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste“

Es ist schließlich eine aussagekräftige Beschreibung der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) vorzulegen, die folgende Mindestangaben beinhalten muss:

• Angabe der fachverbandlichen Organisation,
• Angabe, seit wann die Mitgliedschaft besteht,
• Beschreibung der innerhalb der letzten drei Jahre ausgeübten Tätigkeit(en), bspw. Vorträge, Veröffentlichungen, Ausschussarbeit usw.).
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: nur Unternehmen, die über eine gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder über eine vergleichbare Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG verfügen
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge   Tag und Ortszeit: 15.08.2019 12:00 Uhr
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber   Tag: 16.09.2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können   DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.12.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl / Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
Telefon: +49 221/1473045
Fax.: +49 221/1472889


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren   Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Beitragsservice nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Beitragsservice gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Beitragsservice gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Beitragsservice, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten können dem GWB, insbesondere § 160 GWB, entnommen werden
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern (Rheinlandkammer) bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl / Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
Telefon: +49 221/1473116
Fax.: +49 221/1472889
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:   15.07.2019

Ob das so alles rechtens ist uns nicht den Gesetzen widerspricht? Ich habe da so meine Zweifel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 23:35 von DumbTV«

f
  • Beiträge: 33
Creditreform Mainz kann durchaus als Verwaltungshelfer auftreten:
Creditreform Mainz hat keinerlei personenbezogene Daten von der LRA zu erhalten.
Creditreform Mainz darf in diesem Fall nicht als Verwaltungshelfer auftreten.

Zitat
Verwaltungshelfer
Im Gegensatz zum Beliehenen handelt der Verwaltungshelfer nicht selbstständig, sondern nimmt nur Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der ihn betrauenden Behörde wahr. Das Handeln des Verwaltungshelfers wird unmittelbar der Behörde zugerechnet, für die er tätig wird. Typisches Beispiel ist der Schülerlotse. [...]
Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/verwaltungshelfer/verwaltungshelfer.htm
Das Handeln der LRA ist Rundfunk und das Stellen von Rechnungen für den Gebrauch von Rundfunk.
Inkasso ist keine Hilfstätigkeit. Das ist voll kommerziell. Es ist abgetrennt, eine eigenständige Firma und rechtlich selbständig, was der Schülerlotse nicht ist.
Oder soll Creditreform Mainz ein Teil der LRA NDR sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 00:07 von Bürger«

  • Beiträge: 7.396
Die Frage wird auch sein, ob jemand, der national weder rechts-, noch parteifähig ist, überhaupt öffentlicher Auftraggeber sein darf?

Die Auftraggeber sind und bleiben die LRA, und zwar jede einzelne für sich, weil jede LRA ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" ist.

Wenn eine LRA also einen öffentlichen Auftrag vergibt, tut sie dieses nicht für und im Namen der anderen LRA. Jede LRA müsste dieses für sich selber erledigen, weil ja auch die ARD weder rechts-, noch parteifähig ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass
ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7
Hallo,

auch hier hat eine fiktive Person A Post von Paigo erhalten und rein fiktiv natürlich geantwortet, mit einer Kombination der weiter oben beschriebenen möglichen antworten.

Dabei sind die folgenden Schriftwechsel entstanden die ich niemanden vorenthalten möchte.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2022, 17:45 von Bürger«

 
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