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Autor Thema: Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag - Verbraucherzentrale  (Gelesen 7944 mal)

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Verbraucherzentrale Niedersachsen      07.08.2018

Rundfunkbeitrag
Laura zieht aus: Behördengänge und Rundfunkbeitrag

Laura hat ihre erste eigene Wohnung bezogen. Jetzt muss die 18-Jährige noch die Behördengänge abhaken, das heißt: ihre neue Adresse melden und sich um den Rundfunkbeitrag kümmern.
Zitat
Rundfunkbeitrag: voll zahlen oder nicht?
Laura ist volljährig und lebt in ihrer eigenen Wohnung, damit muss auch sie den monatlichen Beitrag von 17,50 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Die Anmeldung funktioniert bequem online.

Als Auszubildende verdient sie kein großes Geld, ist aber trotzdem nicht grundsätzlich von den Gebühren befreit. Das geht nur, wenn sie Unterstützung bekommt, also zum Beispiel BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III. Für eine Befreiung wendet sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wenn sie den Antrag stellt, muss Laura nachweisen, dass sie die Leistungen bezieht, zum Beispiel mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt. Am besten reicht sie keine Originale ein, sondern vom Amt beglaubigten Kopien. Für alle Fragen zum Rundfunkbeitrag kann Laura die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen.
Weiterlesen auf :
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/laura-zieht-aus-behoerdengaenge-rundfunkgebuehren



Siehe auch :
Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28371.0

Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...dazu dann noch das "amtliche Siegel", dass alles schon seine Richtigkeit haben wird und "vollkommen unabhängig" ist ::) ;)
Zitat

Bildquelle: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/bilder/BMJV_Office_Farbe_de_WBZ.jpg
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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@Bürger

"Gefördert" werden sicher nur die einzelnen Verbraucherschutzverbände und nicht die einzelne Thematik? Es wird bezweifelt, dass das zuständige Bundesministerium formale Kenntnis von den so geförderten Projekten der Verbraucherschutzzentren hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2018, 01:29 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Was Laura vielleicht noch nicht weiß:

Laura ist nun automatisch und lebenslänglich Schuldnerin bei einer belanglosen "Rundfunkanstalt".

So macht das Leben in Deutschland richtig Freude, wenn die unwichtige Rundfunkanstalt monatlich Dein sauer verdientes Geld als Zwangsbeitrag fordert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2018, 14:25 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 4.011
Was Laura jetzt noch lernen muss ist, dass nur Steuerzahler mit dem Beitrag belastet werden, das ergibt sich schlüssig aus der Entscheidung. Deswegen würde Laura Widerspruch einlegen mit dem Verweis, dass noch nicht klar ist ob sie Steuern zahlen wird, weil das Einkommen gering ist. Der Beitrag aber erst nach Steuern anfällt, weil das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass der Steuerzahler über die Steuern hinaus mit Beiträgen belastet werden darf.


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weil das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, dass der Steuerzahler über die Steuern hinaus mit Beiträgen belastet werden darf.
Das wirft dann aber wieder eine neue Frage auf, wenn die Summe aus Steuer und Beitrag das steuerfreie Existenzminimum unterschreitet. Relevant u. U. auch für das derzeitige Modell aus Steuer + Solizuschlag.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Unsere Laura hier hat aber wenigstens noch etwas Glück. Sie kann noch sagen: "Ich wurde einmal in Freiheit geboren." Auch wenn es vielleicht nur ein schwacher Trost ist.
Alle Lauras, die nach dem 01.01.2013 zur Welt gekommen sind und noch kommen, haben dieses Glück aber schon nicht mehr. Sie werden bereits als Rundfunksklavinnen geboren.
Sie alle tragen schon von Geburt an den Schriftzug: Eigentum des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

d

denyit

Was Laura jetzt noch lernen muss ist, dass nur Steuerzahler mit dem Beitrag belastet werden, das ergibt sich schlüssig aus der Entscheidung.
Das klingt verwirrend. Meinst du Einkommensteuer? Und willst du damit sagen, dass jemand der ein so geringes Einkommen hat, dass er keine Einkommensteuer zahlen muss, vom Beitrag befreit werden müßte?! Welche Entscheidung?


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P
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fette Hervorhebung
Zeile 65in

Link zur Entscheidung

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Zitat
... Der Schuldner einer nichtsteuerlichen Abgabe ist jedoch regelmäßig zugleich Steuerpflichtiger und wird als solcher zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen. Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen nichtsteuerliche Abgaben, die den Einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes (vgl. BVerfGE 108, 1 <16>; 124, 235 <243>; 132, 334 <349 Rn. 47>; 137, 1 <20 f. Rn. 49>; 144, 369 <397 Rn. 62>; stRspr). Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319 <342 f.>; 108, 1 <16>; 123, 132 <141>; 124, 235 <243>; 124, 348 <364>; stRspr).

Das bedeutet, für PersonX, keine Beitragspflicht für die Allgmeinheit, wenn bereits keine Steuern zahlbar sind!

Um es deutlich zu machen, es ist eine weitere Belastung neben der Steuer! Erfolgt keine Heranziehung zur Steuer kann es auch keine weitere Belastung neben der Steuer geben.

Damit können z.B. Studenten, welche keine Steuer zahlen gar nicht belastet werden.


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d

denyit

Das bedeutet, für PersonX, keine Beitragspflicht für die Allgmeinheit, wenn bereits keine Steuern zahlbar sind!
Aha. Dir ist aber schon klar, dass dein Umkehrschluss nicht funktioniert, oder? ;-)

Der Ansatz ist aber interessant: Müsste nicht derjenige, der ein so geringes Einkommen bezieht, dass er nicht in die Bemessung der Einkommensteuer fällt (und auch ansonsten nicht über Vermögen verfügt), nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden (dem er sich nicht entziehen kann)? Weiss jemand ob es dazu schon Klagen / Entscheidungen gibt?


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Es wird kein Umkehrschluss gezogen.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@denyit: siehe

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111130_1bvr326908.html;jsessionid=C890EE85A66F95C26676DBB99AAAA096.2_cid393

in der es um einen Fall geht, bei dem jemand Rundfunkgebühren zahlen sollte, obwohl er mit der Zahlung weniger zur Verfügung gehabt hätte, als jemand, der Sozialleistungen bezieht und daher befreit von der Zahlung befreit ist.

Hintergrund: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-084.html

Daraus geht hervor, dass schon Rundfunkgebühren fällig wurden und vermutlich sogn. Rundfunkbeiträge fällig werden, wenn man knapp über dem Sozialhilfesatz erhält. Das liegt m. W.  deutlich unter dem Steuerfreibetrag. Sozialstaat geht eigentlich anders.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
"Gefördert" werden sicher nur die einzelnen Verbraucherschutzverbände und nicht die einzelne Thematik? Es wird bezweifelt, dass das zuständige Bundesministerium formale Kenntnis von den so geförderten Projekten der Verbraucherschutzzentren hat.

Die lieben Mitarbeiter bei den Verbraucherschutzzentralen wissen schon, was der Geldgeber wünscht. Wer ein Hirn hat und bereit ist, es korrumpieren zu lassen, der liefert, was erwartet wird, auch ohne Anweisung. 

Soviel smartes Mitdenken ist nicht ausschließlich denen, die beim Gefängnisfunk oder im Justizsystem ihr Geld verdienen, eigen.

Liest man den Artikel, rollen sich wirklich die Fußnägel auf, nicht nur wegen des Unsinns zum Rundfunkbeitrag:

Zitat
"In vielen Städten kann man vorab online Termine (mit exakter Uhrzeit!) für die Ummeldung vereinbaren. So fällt vor Ort die Wartezeit weg. Laura kann auch direkt zur Meldebehörde gehen, eine „Nummer“ ziehen und warten bis sie zu einem freien Schalter gerufen wird."
In der Fortsetzung des Artikels wird die Autorin der lieben Laura noch erkären, dass sie das Klopapier für die neue Wohnung jetzt selber kaufen muss und wie sie sich damit den Hintern abwischt.

Zitat
Jetzt hat Laura eine Wohnung und macht eine Ausbildung – sie benötigt also ein Girokonto. Darüber werden Gehalt, Miete und Rechnungsbeträge überwiesen oder abgebucht."
Ei, ei, wer hätte das gedacht.

Zitat
"Gut, dass die 18-Jährige noch kein eigenes Auto besitzt."

Wenn sie wirklich so blöd ist, wie die Verbraucherzentrale sie darstellt, dann möchte man sich in diesem Fall der Autorin der Verbraucherzentrale ausnahmsweise anschließen. Allerdings fragt man sich auch, was denn 18 Jahre mutmaßliches Fernsehen der Laura vor dem Hintergrund des Bildungsauftrages des Gefängnisfunks eigentlich gebracht haben.


Wenn die Autorin dann einmal berentet sein wird und Laura nach Anmeldung beim Service des Gefängnisfunks und nach einem Studium der sozialen Arbeit in ihre Fußstapfen bei der Verbraucherzentrale getreten ist, dann ist die Zeit auch bei der Verbraucherzentrale vielleicht soweit, dass es einen Ratgeber zum Carsharing als Alternative zum eigenen Auto für die nachfolgenden Lailas und Larissas geben wird. In dem wird die völlig erstaunte Laura den Lailas und Larissas mitteilen, dass man ein Auto auch leihen und mit anderen gemeinsam benutzen kann.

Nur der Rundfunkbeitrag bleibt, für alle, denn ohne keine Demokratie.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2018, 01:31 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/hamburger-abendblatt.png

Hamburger Abendblatt       30.08.2018

Norderstedt
Wie der Papierkram schnell erledigt wird

Die Verbraucherzentrale gibt jungen Leuten Tipps für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit – heute: Behördengänge.
Weiterlesen auf :
https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article215207825/Wie-der-Papierkram-schnell-erledigt-wird.html



Siehe auch :
Stiftung Warentest - Rund­funk­beitrag: Wer zahlen muss
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28526.0


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Verbraucherzentrale Niedersachsen        Stand: 08.10.2018

Rundfunkbeitrag zahlen?
Ich bin in der Ausbildung und muss deshalb keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Diesem Irrtum unterliegen viele Studenten oder Azubis. Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder Volljährige mit eigener Wohnung oder WG-Zimmer muss die Gebühr bezahlen.
Zitat
Zieht die Person um, die das Beitragskonto angemeldet hat, nimmt sie dieses im Umzugskarton quasi mit. Sie muss dem Beitragsservice lediglich die neue Adresse mitteilen. Die alte WG muss jetzt neu würfeln, wer sich beim Beitragsservice anmeldet.
Weiterlesen auf :
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-gilt-auch-fuer-studenten-auszubildende



Siehe auch :
Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28893.0


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