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Autor Thema: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz  (Gelesen 8150 mal)

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Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
Autor: 05. August 2018, 10:17

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quotenmeter.de      04.08.2018

von Julian Miller
Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz

Anfang des Jahres hätte eine Volksabstimmung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Schweiz kippen können. Sie tat das Gegenteil. Unsere Rundfunk-Rundreise führt uns diese Woche in die Eidgenossenschaft.
Zitat
Für Haushalte, die auf Fernsehempfang verzichten und lediglich ein Radio betreiben, wird ein ermäßigter Satz von 165 CHF erhoben. Noch ist die Entrichtung der Rundfunkgebühren in der Schweiz also an den tatsächlichen Betrieb von Empfangsgeräten gekoppelt.
Zitat
Nach einem 2015 ergangenen Referendum wird der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2019 auf 365 CHF, also ca. 320 Euro, reduziert. Ab diesem Stichtag muss der Rundfunkbeitrag dann auch von jedem nicht befreiten Schweizer Haushalt entrichtet werden, egal ob er Empfangsgeräte betreibt oder nicht.
Weiterlesen auf :
http://www.quotenmeter.de/n/102802/ja-zur-billag-rundfunk-in-der-schweiz


Siehe auch :
SR Intendant Kleist: „Die digitale Medienwelt bietet für Europa neue Chancen“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27999.0

Neues Mediengesetz - Die Eidgenossen und ihr hassgeliebter Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27982.0

Vom "Public Value" und wer für ihn zahlt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27749.0


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Gesammelte Link-Auswahl zu diesem Thema:
Die Schweiz streitet über die Halbierung der Rundfunkgebühren (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37440.0
Schweizer zieht wegen Rundfunkgebühren vor Gerichtshof für Menschenrechte (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36904.0

Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28372.0
No-Billag/Schweiz > Was können wir aus der Initiative/Abstimmung lernen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26657.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26657.msg167654.html#msg167654

So reagieren ARD und ZDF auf die Schweizer Abstimmung zur Rundfunkgebühr (03/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26666.0
Kommentar zu NoBillag: Ein trügerischer Sieg (03/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26669.0
Showdown am Sonntag (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26636.0

NoBillag: Liebe GEZ-Gegner – mobilisiert Eure Leute in der Schweiz! (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26416.0
SRG: Teurer Abstimmungskampf mit Billaggeldern? (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26265.0

Schweiz: NoBillag - Zahlen und Fakten rund um die Radio- und Fernsehgebühren (01/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25877.0
Schweiz: Bundesrat will No-Billag-Initiative Wind aus den Segeln nehmen (10/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24955.0





Daher auch für alle Schweizer... >:D

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#1: 05. August 2018, 13:33
Zitat
Nach einem 2015 ergangenen Referendum wird der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2019 auf 365 CHF, also ca. 320 Euro, reduziert. Ab diesem Stichtag muss der Rundfunkbeitrag dann auch von jedem nicht befreiten Schweizer Haushalt entrichtet werden, egal ob er Empfangsgeräte betreibt oder nicht.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Es bleibt spannend und wird spätestens ab 01.01.2019 sehr aufmerksam zu beobachten bleiben, wie sich die dann konkret und spürbar betroffenen Schweizer ggf. gerichtlich dagegen zur Wehr setzen.

Ein Referendum aus 2015 bedeutet wohl noch lange nicht, dass die darauf basierende Gesetzesänderung auch juristisch/ verfassungsrechtlich Bestand haben muss.

PS: Achte auch auf das "wording" = "Rundfunkbeitrag"...
...und auch "Haushalt" - als ob das "Deutsche Modell" schon überall gelte bzw. als ob wir uns in Deutschland doch bittesehr "nicht so haben sollen, schließlich ist es ja bald auch anderswo ganz genauso (schlimm) wie bei uns"
::)


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#2: 05. August 2018, 17:33
Mindestens 20 % der Schweizerinnen und Schweizer werden sich 2019 ziemlich ärgern, weil sie 2018 falsch oder gar nicht für NOBILLAG gestimmt haben...naja, hätten sie sich mal Sonntagsmorgens aus dem Bett gequält   ;)


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#3: 05. August 2018, 19:49
Ein Referendum aus 2015 bedeutet wohl noch lange nicht, dass die darauf basierende Gesetzesänderung auch juristisch/ verfassungsrechtlich Bestand haben muss.

Insbesondere nicht in Bezug auf die dann evtl. geänderte Rechtslage innerhalb der EU. Ist ja nicht unwahrscheinlich, daß die Vorlage aus Tübingen zu einer Grundsatzentscheidung führt, die verbindliche Auswirkungen für alle derzeitigen und künftigen EU-Länder hat und auch jene nicht unberührt läßt, die, wie die Schweiz, der EU doch relativ nah verbunden sind.

Spätestens mit einer Entscheidung des EGMR betreffs Art. 10 EMRK und Rundfunk fällt allerdings auch die aktuelle Entscheidung der Schweiz, weil auch die Schweiz Mitglied des Europarates ist, der die EMRK geschaffen hat, die von der Schweiz kraft Ratifikation ins Landesrecht übernommen worden ist.

Kurios ist, daß nicht nur die Länder der Bundesrepublik dieses ab dem Tage der Ratifikation bindende internationale Vertragswerk ausblenden, sondern eben auch die Schweiz.


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#4: 05. August 2018, 22:08
quotenmeter.de  04.08.2018 von Julian Miller
Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
Zitat
Nach einem 2015 ergangenen Referendum wird der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2019 auf 365 CHF, also ca. 320 Euro, reduziert. Ab diesem Stichtag muss der Rundfunkbeitrag dann auch von jedem nicht befreiten Schweizer Haushalt entrichtet werden, egal ob er Empfangsgeräte betreibt oder nicht.
http://www.quotenmeter.de/n/102802/ja-zur-billag-rundfunk-in-der-schweiz

Verschwiegen wurde hier (bei der Abgabe ab 2019):

- vorerst bis 2023 gibt es trotzdem noch die opt-out Möglichkeit (auf Gesuch) für Haushalte, die keine Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen haben, sprich: keine Empfangsgeräte bereithalten.

Quelle:
Die neue Abgabe für Radio- und Fernsehen ab 2019
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/empfangsgebuehren/gebuehrensystem-und-dessen-anpassungen/das-kuenftige-abgabesystem.html


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#5: 05. August 2018, 23:41
Kurze Gegenfrage zum allgemeinen Verständnis:
Lässt sich irgendwo lesen, ob mit "Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen" lediglich Radios und Fernsehgeräte oder auch "internetfähige Computer" gemeint sein sollen?
Sofern nämlich "internetfähige Computer" nicht gemeint seien und für das Bereithalten dieser Geräte schon dem Grunde nach die Befreiung gilt ("Opting out"), wäre dies ein weiterer Sachverhalt, der durch den Artikel verschleiert würde.


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#6: 06. August 2018, 00:49
Du hast dir Frage schon selbst beantwortet.

Schweiz: Radio- und TV-Abgaben werden künftig von der Serafe AG erhoben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22388.msg143247.html#msg143247

[...]
Problematisch hierbei hingegen:
Auch in der Schweiz gelten Computer mit Internetzugang als "Empfangsgeräte" und somit "abgabepflichtig"...
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=billag+computer&
https://www.billag.ch/privat/fragen-antworten/
Zitat
2. Was ist ein Empfangsgerät?

Jedes Gerät, mit dem sich Radio hören oder fernsehen lässt. Hier einige Beispiele:

- Radio (inkl. Autoradio und Radiowecker), Handy mit Radioempfang, Computer mit Internetzugang, Fernseher bzw. TV-Box mit integriertem Radioempfang
- Fernseher, Handy mit Fernsehempfang; Computer (inkl. Tablet) mit Internetzugang, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen
...was wohl der heutigen technischen Realität entsprechend bei den wenigsten Schweizern für den "Ausnahmetatbestand" der "Empfangsgerätelosigkeit" sorgen dürfte... ::) :-\

Glückwunsch an die Schweizer zur Serafe AG. Ein privates Inkassounternehmen.


Edit DumbTV:
Zitat ergänzt


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#7: 06. August 2018, 09:34
Du hast dir Frage schon selbst beantwortet.
Aber das dabei wohl überlesen?

Zitat
falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen
Ein PC mit Internetanschluß ist demnach dann kein Rundfunkempfangsgerät, wenn kein Konto bei einem Anbieter von Internetfernsehen vorhanden ist.


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#8: 06. August 2018, 15:20
Habe ich gelesen pinguin. Ich habe aber keine Referenz gefunden, ob dies 2019 auch noch gilt.

Die Billag schreibt in
Auslegung der Radio- und Fernsehgesetzgebung betreffend Melde- und Gebührenpflicht
für den privaten, gewerblichen und kommerziellen Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen
Übersicht über die Anwendungspraxis von Billag

Version 2.5, Verfasser Billag AG, Datum 1. Januar 2018 (PDF, 38 Seiten, ~300kB)
https://www.billag.ch/file/download/393/Auslegung_2018_01_01_D_Reader.pdf
Zitat
Voraussetzungen für den privaten Empfang von Radioprogrammen via Internet:
- Empfang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. W-LAN, ADSL, Kabelnetz etc.) und
- Empfang über entsprechende Software (z.B. Media Player, Real-Player)
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht eine Meldepflicht für den Radioempfang via Internet, auch wenn keine anderen Radioempfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind.

Voraussetzungen für den privaten Empfang von Fernsehprogrammen via Internet:
- Empfang via ISDN oder Breitbandanschluss (z.B. W-LAN, ADSL, Kabelnetz etc.) und
- Empfang über entsprechende Software (z.B. Media Player, Real-Player) und
- Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements für den Empfang von Fernsehprogrammen über Internet bei einem entsprechenden Internetanbieter oder die Registrierung bei einem Anbieter von kostenlosem Zugang zu Fernsehprogrammen
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht eine Meldepflicht für den Fernsehempfang via Internet, auch wenn keine anderen Fernsehempfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind.


Die Billag ist im nächsten Jahr aber nicht mehr zuständig und im RTVG (Stand 01.01.2017)
Art. 109c119  Privathaushalte ohne Empfangsmöglichkeit
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a109c
steht nur
Zitat
1 Alle Mitglieder eines Privathaushalts, in welchem kein zum Empfang von Radio-
oder Fernsehprogrammen geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, werden
auf Gesuch hin für eine Abgabeperiode von der Abgabe befreit.
2 Der Bundesrat regelt, welche Gerätekategorien als zum Empfang geeignet gelten.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

n
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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#9: 06. August 2018, 17:04
LOL  ISDN ... Bandbreite

Radio über ISDN mag ja noch gerade angehen (Telefonqualität, wer möchte sich das antuen)
Aber Fernsehen über ISDN sind eher wechselnde Standbilder, und den Ton braucht man ja auch noch dazu!
Die sind genau so gierig wie der ÖFrech.


Edit "Bürger" - Hinweis:
Die Voraussetzungen müssen augenscheinlich alle zugleich erfüllt sein.
"ISDN" für "Fernsehempfang" via "Internet" greift aber nur, wenn gleichzeitig auch ein kostenpflichtiges Abo oder eine Registrierung erfolgt ist. Wem "ISDN" keinen soliden "Fernsehempfang" ermöglicht, der wird dann wohl insbesondere von kostenpflichtigen Abos absehen. Die Überprüfbarkeit von "Registrierungen" sei hier mal offengelassen.
Bitte nicht in allgemeine Unmutsbekundungen abdriften, sondern bitte eng und konstruktiv am Kern-Thema bleiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 7.389
Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#10: 06. August 2018, 21:43
Ich habe aber keine Referenz gefunden, ob dies 2019 auch noch gilt.
Hättest mal den untenstehenden Link aufgerufen; dort hab' ich mein Zitat nämlich her.

Zitat
Die neue Abgabe für Radio- und Fernsehen ab 2019
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/empfangsgebuehren/gebuehrensystem-und-dessen-anpassungen/das-kuenftige-abgabesystem.html


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#11: 06. August 2018, 22:02
Auch der ausschließliche Bezug auf "Haushalte" macht stutzig:
Keine Anknüpfung an die "Wohnung", in welcher auch mehrere Haushalte zusammenleben können...? ???
(abgesehen mal von den erwähnten "Kollektiv-Haushalten"
Zitat
Personen, die in einem Kollektivhaushalt leben, zum Beispiel in einem Alters- und Pflegeheim, Erziehungsheim oder Studentenwohnheim, zahlen keine individuelle Abgabe für ihre privat genutzten Räume.


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#12: 06. August 2018, 22:27
Ich habe aber keine Referenz gefunden, ob dies 2019 auch noch gilt.
Hättest mal den untenstehenden Link aufgerufen; dort hab' ich mein Zitat nämlich her.

Wunderbar, impliziert aber nicht ob die Befreiung bzgl. Abo oder Zattoo noch so gilt. Wenn du andere Informationen hast, immer her damit.


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#13: 07. August 2018, 13:13
Wunderbar, impliziert aber nicht ob die Befreiung bzgl. Abo oder Zattoo noch so gilt.
???

->
Abgabepflicht und Befreiungsmöglichkeiten
[...]
Zitat
Haushalte ohne Empfangsmöglichkeit für Radio und Fernsehen können auf Gesuch hin von der Zahlung der Abgabe befreit werden (Opting Out).

->
Zitat
Die neue Abgabe für Radio- und Fernsehen ab 2019
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/empfangsgebuehren/gebuehrensystem-und-dessen-anpassungen/das-kuenftige-abgabesystem.html

->
Tarif der Radio- und Fernsehabgabe ab 2019: einen Franken pro Tag
- Befreiung für drei Viertel der Unternehmen

Den korrekten Gesetzestext findet man allerdings in der Tat noch nicht.


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Re: Ja zur Billag: Rundfunk in der Schweiz
#14: 26. August 2023, 22:59
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)

Die Schweiz streitet über die Halbierung der Rundfunkgebühren (08/2023)
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