Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis.
Hier nochmals Vollzitat des Vorkommentars mit entsprechenden Hervorhebungen
In diesem Zusammenhang möchte ich einmal darauf hinweisen, dass sich in der Schweiz Haushalte ohne Empfangsgeräte auf Antrag abmelden können:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html#a109b
Art. 109c1Privathaushalte ohne Empfangsmöglichkeit
1 Alle Mitglieder eines Privathaushalts, in welchem kein zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, werden auf Gesuch hin für eine Abgabeperiode von der Abgabe befreit.
Auch wenn die Neubeantragung pro Abgabenperiode (ist das ein Jahres- oder ein Mehrjahresturnus?) eine Pein ist und bleibt, so ist doch immerhin die Möglichkeit geschaffen, welche auch durch Prof. Kirchhof in seinem Auftragsgutachten für ARD-ZDF-GEZ vorgesehen, jedoch vom deutschen Landesgesetzgeber sträftlichst nicht umgesetzt wurde.
Problematisch hierbei hingegen:
Auch in der Schweiz gelten
Computer mit Internetzugang als
"Empfangsgeräte" und somit "abgabepflichtig"...
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=billag+computer&https://www.billag.ch/privat/fragen-antworten/2. Was ist ein Empfangsgerät?
Jedes Gerät, mit dem sich Radio hören oder fernsehen lässt. Hier einige Beispiele:
- Radio (inkl. Autoradio und Radiowecker), Handy mit Radioempfang, Computer mit Internetzugang, Fernseher bzw. TV-Box mit integriertem Radioempfang
- Fernseher, Handy mit Fernsehempfang; Computer (inkl. Tablet) mit Internetzugang, falls Sie über ein Konto (auch kostenlos) bei einem Anbieter von Internetfernsehen verfügen
...was wohl der heutigen technischen Realität entsprechend bei den wenigsten Schweizern für den "Ausnahmetatbestand" der "Empfangsgerätelosigkeit" sorgen dürfte...