Das Nicht-Zahlen scheitert - es ist passiver Widerstand. Machen viele: Sie zahlen spät, sie warten auf die Mahnung, etc. aber am Ende zahlen sie alle, unwillig, aber sie zahlen. Und wenn nicht, wird eben zwangsvollstreckt - mit Deckung der Gerichte. Da zahlen die Leute lieber.
Nicht-Zahlen ist durchaus aktiver Widerstand.
Und "Bürger" ist nicht nur eine Person B zufällig sehr genau bekannt, welche seit 2013 die vorherigen Zahlungen eingestellt hat und -
wegen des
juristischen Weges! - nunmehr schon das 6.(!!!) Jahr nicht einmal ansatzweise eine Mahnung erhalten(!!!), geschweige denn irgendwas mit Gerichtsvollziehern zu tun hatte.
Natürlich weiß man nicht, was morgen ist, aber nach morgen ist übermorgen - und die fiktive Person B denkt nicht ansatzweise daran, irgendwelche Beträge "freiwillig" und ohne Ausschöpfung aller (auch rechtlichen) Mittel herzugeben. Vollstreckungsabwehr usw.
Der "offene Gesamtbetrag" von nunmehr reichlich 1.200+ € ist noch nicht mal zur Hälfte festgesetzt. Auch das zählt zum Effekt des juristischen Weges.
Und ähnliches gilt für faktisch alle anderen eines "Bürger" bekannten Runden Tisches, welche sich auf den "juristischen Weg" begeben haben und es nicht durch Nachlässigkeiten vorschnell zur Vollstreckung haben kommen lassen.
Nur den
politischen Weg beschreiten zu wollen, ohne jegliche langandauernde Zahlungseinstellung (was den juristischen Weg bedingt) - wie sollte da Handlungsdruck bei Politik und ÖRR entstehen?
Dies mit der Bitte um Berücksichtigung - aber hier nicht weiter vertiefen, da nicht Gegenstand des Kern-Themas.
Wie @Bürger hier noch eine rechtliche Lösung sieht, mag er bitte erläutern.
Ich finde diese Aussage fast schon schizophren - no offense.
[...] Es wird keine rechtliche Lösung geben.
Ohne das jetzt hier tiefer zu erläutern, weil dies schon mehrfach andernorts geschah und nicht Gegenstand des Kern-Themas dieses Threads ist:
Ein "Bürger" hat nicht davon geschrieben, dass es eine juristische "Lösung" geben würde (wenngleich dies wünschenswert wäre), sondern dass es ganz ohne den (parallelen) juristischen Weg (und damit konstantem bzw. gern auch steigendem Druck) kaum möglich sein wird, denn: Warum sollte die Politik jetzt plötzlich allein die Lösung sein, wenn doch das BVerfG der Politik alles als "bestens" attestiert hat?!?
Es geht meiner festen Überzeugung nach nur in Kombination aller Ebenen und Wege - einschl. unablässiger Aufklärung (und damit auch eher "gesellschaftlich" als rein "politisch"), wozu auch vermeintlich "gescheiterte" Gerichtsverfahren dazugehören.
Letzteres ist hier aber nicht Gegenstand der Diskussion - mehr dazu u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussionhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.htmlDieses "Urteil" erlaube ich mir schlichtweg nicht ernst nehmen zu können... auch in diese Kerbe gehört daher weiter geschlagen, d.h. auch jedem anderen Betroffenen gehört diese Überzeugung vermittelt - vollkommen unabhängig vom jederzeit ebenfalls wichtigen "politischen Weg".
Wir sind mit sehr guten Argumenten jetzt zum -zigsten Mal am BVerfG gewesen, gegen diesen Beitrag, der im Grunde aus der Feder des BVerfG stammt.
Zum "-zigsten Male" noch nicht - und über 150 von 160 Verfassungsbeschwerde - mit sehr wahrscheinlich auch noch über den bisher verhandelten Sachverhalt hinausgehenden Sachvortrag - sind noch gar nicht behandelt worden - bislang lediglich das "Abgabenrecht" und die "Gesetzgebungskompetenz" - mit wenig bis gar nicht überzeugenden, inkonsistenten, widersprüchlichen "Begründungen" - parteiischen Wertungen und in Konsequenz offensichtlich willkürlich.
Das Urteil ist der offensichtliche Versuch, der Politik, dem ÖRR und den Gerichten das "Gesicht" wahren zu wollen und etwaige "Kaskadeneffekte"/ "Dammbrüche" bzgl. der Rundfunkfinanzierung zu verhindern - bedeutet aber noch lange nicht, dass man den juristischen Weg nun ad acta legen sollte.
Erst dadurch hätten die (erst recht und zu recht) "gewonnen".
Mit welchen "Kaskadeneffekten" und "Dammbrüchen" nun stattdessen gerechnet werden muss, das wird die Zeit zeigen müssen... und dürfen ÖRR, Politik und BVerfG sich dann selbst zuschreiben.
Und nein, nicht "aus der Feder des BVerfG", sondern wohl eher aus der Feder des "federführenden" SWR-Eicher und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Dass sich das BVerfG dem so "staatsfern", "unabhängig" und "unparteiisch" angeschlossen hat, ist doch eine "wunderbare Basis" für die weitere "politische" und "gesellschaftliche" Arbeit...
Es war schon etwas naiv anzunehmen, dass das BVerfG den Beitrag kassieren wird. Dass es ihn so durchwinkt, hat doch dem letzten gezeigt, wie der Hase läuft.
Ich halte es nicht für "naiv", sondern jedenfalls im Bereich des Möglichen, dass das BVerfG den sog. "Rundfunkbeitrag" mit deutlich mehr Blessuren versehen hätte als mit dem Alibi-Zeigefinger bzgl. der Zweitwohnung - was ja aber noch sehr schön die Absurditäten des Murks-Gesetzes weiter veranschaulichen wird... siehe u.a. unter
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheitenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.htmlKommt Zeit, kommt Rat
Es braucht analog zur Anti-Atom-Bewegung eine ordentliche Menge an Leuten, keine 40 Mio. sondern nur genug Wähler, und das Ding ist erledigt.
Dann mal zu...
...die andere "Front" deckt derweil die "juristischen Flanken".
Ob ein Ausstieg z.B. Sachsens aus dem ÖRR wirklich das gesamte System zum Einsturz bringt, ich weiß es nicht.
"Versuch macht klug."
Aus vorgenannten Gründen bitte hier im Thread keine weitere Energie auf die Debatte bzgl. Sinnhaftigkeit oder vermeintliche Aussichtslosigkeit des "juristischen Weges", sondern bitte Konzentration auf das eigentliche Hauptanliegen und damit Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Keine Abhilfe durch das BVerfG > jetzt erst recht: Politisch gg. den Beitrag
und insbesondere die diesbezüglichen Ausführungen/ Ansätze des Einstiegsbeitrages zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.