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Autor Thema: Was soll ein "potentieller" Nutzen sein? Das ist mir unklar.  (Gelesen 15125 mal)

P
  • Beiträge: 4.011

Zitat
Ich könnte mir vorstellen, dass man medizinisch nachweisen kann, dass man sich aufregt, wenn man öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumiert.
Darauf kommt es nicht an, denn es geht nicht um den Konsum, sondern nur um die Möglichkeit des selbigen. Da muss also bereits festgestellt werden, dass die Möglichkeit Rundfunk zu konsumieren bereits schädlich an sich ist. Auf die tatsächliche Verwirklichung der Schädigung kommt es nicht an. Schädlich ist zum Beispiel für die Demokratie die Suggestionswirkung in Verbindung der Selbstfilterung und durch die Größe, also Anzahl an Kanälen und Übertragungswegen, mögliche Breitenwirkung. Letztlich die damit einhergehende mögliche Beeinflussung der Personen, welche mit dem Nichtnutzer in Kontakt kommen. Der Nichtnutzer muss das Programm also nicht selber nutzen um einen Schaden zu haben. Aber genau diese Breitenwirkung, ... bla bla und bla wird immer als Vorteil vermittelt. Die Frage ist halt, Vorteil für welche Personen, Gruppen oder Einrichtungen?

Das Beste daran, der Vorteil müsste sich irgendwie "finanziell" abgrenzen lassen, sprich, wenn es bereits das "Gleiche" frei gibt, dann kann ein staatlich vermitteltes Angebot, welches teuer ist keinen "finanziellen" Vorteil auslösen, welcher abgeschöpft werden soll durch den Beitrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2018, 10:54 von PersonX«

h
  • Beiträge: 304
Ist doch ganz einfach:
"Was nutzt die Wursttheke "potentiell" einem Vegetarier"?",
Der Vegetarier, hat die Möglichkeit, in einem unbeherrschten Moment doch mal der Fleischeslust zu frönen.
Zitat
"Was ist der potentielle Nutzen von Zecken?"
Durch einen Zeckenbiss könnte das Immunsystem aktiviert werden und der Gebissene gesundheitlich langfristig profitieren.

Wenn Wahnsinn -wie man vermuten muss- sich erstmal als Maxime etabliert hat, fällt den Gerichten auch da sicher was ein... 8) Es geht und ging ja nie um Argumente, sondern um das Durchdrücken der gewählten Regelung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2018, 11:36 von hankhug«

  • Beiträge: 7.386
Hört doch mal bitte mit dem Geschredder auf!

Diese Thematik ist, wie viele andere, vergleichsweise ernst und bedarf der sachlichen Klärung.

Und, ja, es bleibt bei der grundlegenden Frage, warum der Begriff "Nutzer" benannt wird, wo es doch auf die "Nutzung" angeblich nicht ankommt; der Nicht-Nutzer wird jedenfalls ohne seine individuelle Bereitschaft zur Nutzung nicht zum potentiellen Nutzer und erst mit seiner tatsächlichen Nutzung auch zum echten Nutzer.

Die Bereitschaft auch nur überhaupt Rundfunk als Informationsmedium zu nutzen, ist bei mir jedenfalls gleich 0; da müssten die mich schon dafür bezahlen, daß ich meine Zeit damit verbringe.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

h
  • Beiträge: 304
Diese Thematik ist, wie viele andere, vergleichsweise ernst und bedarf der sachlichen Klärung.
Das sehe ich genauso, aber wem willst Du das Ergebnis der sachlichen Klärung vorlegen? Dem BVerfG? Den politischen Parteien, die die BVerfG-Richter gewählt haben? Den Rundfunkanstalten?
Im Grunde hat ja Kay E.Winkler diese Widersprüche schon behandelt - siehe u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html
und dort
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 03:41 von Bürger«

Lev

  • Beiträge: 331
@hankhug
Ich bedanke mich sehr für diesen Link, er war mir nicht bekannt
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html

________________________Zum Faden hier_________________________________
Der Link beantwortet u.a. sehr ausführlich, die hier gestellte Frage des Autors.

-Das Märchen des Vorteils der Fernsehberieselung
-Der konkret-allgemeine individuell-abstrakte Nutzen-Vorteil
-Willkommen im Abgaben-Land
-Die Wohnung als Personenersatz


________________________Chapeau!____________________________________

Herr Kay E. Winkler hat das Problem besser erkannt als die meisten Juristen, hoffentlich hat er geklagt.

Noch mal danke!
Lev


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 03:42 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich bedanke mich sehr für diesen Link, er war mir nicht bekannt.

Dann ist dir das wohl nur nicht aufgefallen. Auf den Artikel ist hier nämlich schon mehrfach hingewiesen worden, zuerst am 13.08.2018, u.a. auch weiter vorn in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28213.msg181358.html#msg181358
sowie in der Übersicht der Kommentare zum Urteil des BVerfG. Er bringt mit seinen pointierten Formulierungen den Kern der Entscheidung des BVerfG ziemlich gut auf den Punkt.

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html

Was soll ein "potentieller" Nutzen sein? Das ist mir unklar. Antwort #23 dieses Threads
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28213.msg181358.html#msg181358

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg179526.html#msg179526

Rundfunkrechtfortbildung durch das BVerfG rechtswidrig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28739.msg180636.html#msg180636

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.msg180108.html#msg180108

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 03:50 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.386
Im Grunde hat ja Kay E.Winkler diese Widersprüche schon behandelt?
Und noch etwas mehr.

@Lev
Zitat
hoffentlich hat er geklagt.
Wozu? Weißt Du, wo sich Wellington befindet? ->
Das ist die Hauptstadt von Neuseeland. Durchaus denkbar, dass er da auch wohnt?


Edit "Bürger":
Durchaus denkbar, dass Dr. Kay E. Winkler (auch?) einen deutschen Wohnsitz hat - siehe web-Suche u.a. mit
"kay e. winkler"
https://www.google.com/search?q="kay+e.+winkler"
liefert u.a. auch
Dr. Kay E. Winkler - Leiter des Büros der Hochschulleitung - HHL ...
https://www.xing.com/profile/KayE_Winkler
"Leiter des Büros der Hochschulleitung - Angestellter in Leipzig"
Weitere Recherche liefert noch konkretere Infos.
Dies und weitere vom eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads abschweifende oder darüber hinausgehende Themen jedoch bitte beenden und zum eigentlichen Kern-Thema zurückfinden, welches da lautet
Was soll ein "potentieller" Nutzen sein? Das ist mir unklar.
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und nunmehrige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 03:39 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
  • Beiträge: 860
Lt. BVerfG :
Zitat
1.Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben.
Meine bisherigen Erkenntnisse sind:
" - potentiell - [/size] einen Nutzen haben." ergibt keinen Sinn, das gibt es nicht.

Der Satz muss lauten. Meine Version ohne das potentiell.
---Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr einen Nutzen haben.---

Das heißt nichts anderes als, dass das BVerfG von Nutzen spricht. Den Nutzen hat man bei Nutzung. Also werden diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligt, die den RF nutzen. Die Nutzer.

Für meine Begriffe ist das eindeutig.
Nichtnutzer sind nicht zu beteiligen. 


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Den Nutzen hat man bei Nutzung.

Das ist so pauschal leider nicht richtig. Die Einrichtung von Feuerwehren und die Versorgung mit medizinischen Diensten durch Ärzte, Krankenhäuser, Sanitäter etc. hat einen Nutzen auch dann, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt. Es reicht, dass man sie jederzeit nutzen könnte.

Allerdings verwundert es schon, dass Rundfunkmacher, Politiker und Juristen den von einer tatsächlichen Nutzung vollständig entkoppelten Nutzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst viele Jahrzehnte nach der Einführung der Geräte-abhängigen Gebühr entdecken. Und das just zu einem Zeitpunkt, an dem man viel Geld in die Ausweitung des Angebots über systemfremde Leistungen versenken will. Ein Schelm, wer hier das Richtige denkt. Wenn ich es richtig verstehe, dann hat man Millionen von Bürger seit 1949 nicht mit der Finanzierung des ÖR-Rundfunks belastet, obwohl sie gemäß den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts offenbar immer einen Nutzen von der Existenz des ÖR-Rundfunkangebots hatten. Mithin wurden die Bürger, die Rundfunkgebühren beglichen haben, mit deutlich zu hohen Abgaben belastet. Besonders Besitzer eines TV-Gerätes haben viel zu viel bezahlt, da Besitzer von Radios nur 1/3 der monatlichen Belastung tragen mussten. Ja, man könnte, auch angesichts der logischen Verrenkung des BVerfG, glatt feststellen, dass die Finanzierung des ÖR-Rundfunks in Deutschland bis 2013 durchweg verfassungswidrig war. Diesem Treiben hat man in Karlsruhe Jahrzehnte lang völlig unbeeindruckt zugesehen. Wie konnte das geschehen? Hat man etwa regelmäßig minderqualifiziertes aber politisch geneigtes Personal ans Gericht entsorgt? 8)

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2018, 18:03 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
  • Beiträge: 860
Es reicht, dass man sie jederzeit nutzen könnte.

... erst viele Jahrzehnte nach der Einführung der Geräte-abhängigen Gebühr entdecken.

 ... da Besitzer von Radios nur 1/3 der monatlichen Belastung tragen mussten.
Zum ersteren:
Wird die Feuerwehr über Beiträge finanziert? Die Feuerwehr macht mir kein Nutzungsangebot für 17,50 €, dafür aber der Staatsfunk.
Nutzen könnte, heiß eben noch lange nicht wirklich nutzen. Es entsteht kein greifbarer Nutzen.
Naja, bei Berufsgruppen ***, die ja sowas wie die Feuerwehr und Sanitäter in Einem sind, dürfte die bloße Existenz nicht reichen? Die könnte man auch jederzeit nutzen.


Ich bleibe bei meiner Version.
Ich verwehre mich gegen Geräte-abhängig. Auf die Nutzung kommt es an. Anmeldung zwecks Nutzung.

Beispiel Telefon: Ich will mit dir reden. Du wohnst 100 m von mir entfernt. Es gibt 2 Möglichkeiten, ich laufe  hin oder ich telefoniere mit dir. Beim Ersteren brauche ich keinerlei Hilfsmittel.
Der Nutzen ist derselbe.
Mit dem TV ist es ähnlich.
Beispiel Fernsehgarten: Ich schaue mir das Angebot vor Ort an oder mittels eines Hilfsmittels.
Der Nutzen ist derselbe. Vor Ort ist kein Hilfsmittel erforderlich. Ich will in erster Linie etwas nutzen, mir etwas anschauen.

Der Rundfunk macht mir ein Angebot. Um das nutzen zu können, bedarf es eines geeigneten Hilfsmittels.
Ich hatte geschrieben, dass selbst das BVerfG von: die von ihr einen Nutzen haben, geschrieben hat. Auf den Nutzen kommt es an.


Eine Hörfunksendung kostet ein Minimales gegenüber einer TV-Sendung. Und da soll ein nur Hörfunk-Nutzer dasselbe bezahlen wie die, die den ganzen Tag TV gucken?
Es geht nicht um eine sachgerechte Regelung, sondern nur um die Erhöhung der Zusatzrenten.

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2018, 16:00 von Markus KA«

 
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