... Es geht um "Rundfunkrepzeption". D.h. die potenzielle Möglichkeit Rundfunk zu empfangen (Der Sondervorteil in einer Vorzugslast)
Richtig, was die Betrachtung des BVerfG betrifft, sachlich dennoch falsch. Selbst die potentielle Nutzungsmöglichkeit besteht nämlich weder durch den dem Gesetz zu Grunde liegenden, willkürlichen Anknüpfungspunkt Wohnung, noch, wie das BVerwG im Urteil zu Beherbergungsbetrieben korrekt festgestellt hat, bereits durch die Ausstrahlung von Rundfunksendungen durch die ÖR-Anstalten. Vielmehr muss man, um der Nutzungsmöglichkeit näher zu kommen a) mittels eigener, zusätzlicher Aufwendungen Geräte beschaffen, die geeignet sind Rundfunk zu empfangen und b) sich regelmäßig in einem Gebiet aufhalten, in dem mit diesen Geräten ein Empfang tatsächlich möglich ist. Letzteres ist keineswegs selbstverständlich, wie die inzwischen forcierten Diskussionen um die Abschaltung von UKW, die in der Vergangenheit bereits zweifach vorgenommenen Änderungen an der terristischen Übertragung von TV-Sendungen und die dabei auch vorgenommene Abschaltung von Sendern für bestimmte Regionen belegen.
Um einmal ein Extrembeispiel "potentieller Möglichkeiten" zu nennen: bekanntlich kann praktisch jeder mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Atome Kernwaffen bauen. Deren Herstellung dürfte in Deutschland zwar strafbar sein. Aber auch wenn die "potentielle Möglichkeit" der Produktion von Kernwaffen an deutlich weitere Voraussetzungen gekoppelt ist als die Realisierung einer tatsächlichen Nutzung von Rundfunkempfang, so existiert sie letzlich ebenso wie die vom BVerfG postulierte "potentielle Nutzungsmöglichkeit" öffentlich-rechtlicher Rundfunksendungen.
Unterhalb dieses Extrems lassen sich nun diverse "potentielle Nutzungsmöglichkeiten" finden, die man an nahezu beliebige Maßstäbe koppeln könnte. Z. B. könnte man mit dem Angebot zur Nutzung von Wasserzeiten im örtlichen Schwimmbad entweder jeden Bürger auf der Basis seiner Wasserverdrängung oder die Sportvereine über die Zahl der Mitglieder belasten, wobei es weder darauf ankommen soll, ob ein Bürger überhaupt schwimmen kann oder ein Verein über eine Schwimmsparte verfügt. Ja, es käme u. U. nicht einmal darauf an, ob überhaupt geplant ist Wasser in die Becken einzulassen. Jauche trägt ja auch und Moorbäder sollen angeblich gesund sein.
In ähnlicher Weise liesse sich die Finanzierung von Kindergärten, Schulen und Universitäten über völlig willkürliche Tatbestände, Stichwort "Ersatzmaßstäbe" auf alle Bürger umlegen. Schließlich hat jeder Bürger die potentielle Möglichkeit Kinder in die Welt zu setzen,- der Fortbestand des Staates und der Demokratie hängt davon sogar mehr ab als vom ÖR-Rundfunk, - für die er dann diese Einrichtungen benötigt; dank der Schulpflicht existiert sogar ein Zwang zur Nutzung. Und da man sich im Wettbewerb mit privaten Schulträgern befindet, muss der Staat nicht nur die Finanzierung sicher stellen, er muss auch garantieren, dass die Einrichtungen sich entwickeln können. Jedes Dorf braucht erkennbar ein Gymnasium, jede Kleinstadt eine Universität!
In aller Kürze: die vom BVerfG verkündete Entscheidung ist ein Meilenstein des Irrsinns, mit dem vordergründig ein System beatmet werden soll, dessen realer Nutzen mehr herbei fabuliert als belegt wird. Ganz nebenbei werden aber auch etablierte und bewährte Prinzipien staatlicher Abgaben geschleift und der Willkür Tür und Tor geöffnet, da sachfremde Erwägungen über "Ersatzmaßstäbe" genügen sollen.
NB: Steuern sind ebenso Abgaben wie Gebühren und Beiträge. Die beiden letztgenannten sind lediglich "nicht-steuerliche" Abgaben.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.