Danke .
... hat sich ein Beschwerdeführer gegen Bescheide des "Westdeutschen Rundfunks" gewehrt, ...
... war wohl vom WDR niemand anwesend.
Ich habe zu dieser Veranstaltung in Karlsruhe, man möge sie bezeichnen, wie man will, so einige Fragen.
Mir ist das alles mehr als suspekt, was abgelaufen ist.
Bevor ich etwas falsches schreibe, frage ich erst einmal. Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.
aus o.g. link:
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Thorsten Bölck,
Bahnhofstraße 11, 25451 Quickborn -
1. unmittelbar gegen
... ...
c) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -,
NRW? Das betrifft den WDR, wenn ich das richtig sehe? Es betrifft m.E. auch oder in erster Linie die Landesvertreter von NRW, da Landesrecht.
Man sagt immer: Der Gesetzgeber.
Es ist eine Beschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, welches m.E. den WDR betreffen müsste, anhängig und vom WDR ist offensichtlich der Vertreter nicht anwesend.
Mir ist unklar, was da gelaufen ist.
Für meine Begriffe, wenn gegen NRW und WDR vorgegangen wird, müssten zwangsläufig auch deren rechtliche Vertreter anwesend sein. Ja, wo waren diese Vertreter?