Leider muss man ehrlich sagen, dass es bei diesem Mord eine sehr lange Vorbereitung gab und im Grossen und Ganzen durchaus das gesamte deutsche Volk der Mittaeterschaft schuldig ist.
Denn das Rundschundurteil ist nur eines von vielen in einer langen Reihe von Urteilen, die zeigen, wie es das BVerfG mit dem Grundgesetz haelt.
Natuerlich stirbt die Hoffnung zuletzt, besonders, wenn man sich diesen Irrsinn einfach nicht wirklich vorstellen kann.
Wir haben zu lange zugesehen, zu lange nichts getan und der groesste Teil der Bevoelkerung verharrt doch noch immer in seiner gutdeutschen Untertanenmentalitaet, die dadurch noch bestaetigt wird, dass diejenigen, die sich zur Wehr setzen und fuer ihre Grundrechte streiten, inzwischen als Feinde der Verfassung bezeichnet werden, weil sie politische Urteile nicht hinnehmen wollen.
Neben dem Grundgesetz sollten wir auch noch einer weiteren, nicht minder wichtigen Idee gedenken. Der Demokratie. Denn ohne geltendes Grundgesetz kann es auch keine Demokratie geben.
Wann wird endlich der letzte aufgewacht sein und merken, dass wir uns schon seit langem in einem totalitaeren Staat befinden, in dem wir nur als Zahlen (man denke an die lebenslange Steueridentifikationsnummer) gefuehrt werden und unsere Daseinsberechtigung darin besteht, die *Maechtigen* zu alimentieren.
Um an dieser Stelle Friedrich N. falsch zu zitieren
Weh dem, der jetzt noch Hoffnung hat!
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.