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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132458 mal)

N
  • Beiträge: 540
Die Begründung zur Abweisung der Klagen hätte auch Erich Honecker vorlesen können. Der Effekt auf die Bevölkerung wäre wohl nahezu gleich. Nachdem schon der Befangenheitsantrag am Kirchhof gescheitert war, konnten ja nur noch die größten Optimisten glauben, dass das Urteil vernünftig ausfallen würde.

Vor allem die Kernaussage, dass die Annahme, dass eine Wohnung ja typischerweise zum Rundfunkempfang genutzt würde, ausreichend wäre um den Beitrag zu erheben, lässt den meisten vermutlich die Morgenkaffeetasse aus der Hand gleiten.
Es wird gar nicht in Erwägung gezogen, dass der Empfang gar nicht gewünscht ist, selbst wenn die Möglichkeit bestünde. Hier wird sich relativ locker über den freien Willen der Menschen hinwegesetzt, wo ein Nicht-Staatliches Unternehmen darüber über die eigene Entscheidungsgewalt verfügt.
Das kann genauso bedeuten, dass die Polizei annehmen darf, dass die meisten Menschen irgendwas illegales in ihren 4 Wänden machen und sie deswegen alle überwacht werden dürfen.

Ein schlechter Tag für Deutschland, aber wer bis heute noch geglaubt hat, das hier wäre ein Rechtsstaat, der Recht und Gerechtigkeit spricht, den muss ich für seine Naivität noch ein Stück weit bedauern.


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  • Beiträge: 7.388
Und wie?
Eine Vorlage hat es doch; die ja nicht gegenstandslos geworden ist. Und dann hat es ja noch Art. 10 EMRK; wenn nötig, gibt es eben neben C-260/89 eben noch eine spezielle Entscheidung zum dt. Rundfunk.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 4.011
Ich bin jetzt gespannt wie die Verfolgung der Nichtnutzer aussehen wird.
Auch gespannt darf wohl die Bewertung des Urteils erwartet werden.

Wahrscheinlich ist das nun auch nicht das Ende, alle Gründe wurden wahrscheinlich auch nicht abgearbeitet. Das Urteil folgt augenscheinlich "weil nicht sein darf, was offensichtlich ist".
Ich zahle weiterhin nicht. Das Urteil muss keine persönliche Anerkennung finden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:11 von Bürger«

H

Holgi76

Und das ein Single Haushalt einer größeren Belastung ausgesetzt ist wie z.B. eine WG, war den Herren Richtern auch egal, oder was ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:12 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Um 9.51 Uhr - also schon vor der Urteilsverkündung - war im Videotext von Phönix zu lesen, was wir zu erwarten haben:

"Die Finanzierung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Beiträge oder Gebühren steht nicht zur Debatte."


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D
  • Beiträge: 244
Der "Rechtstaat" Deutschland ist für mich am 18. Juli 2018 endgültig verstorben, die Suche nach Alternativen für's Rentenalter wird jetzt intensiviert. Dieses Land hat mich, und vielleicht sehr viele andere hier im Forum, einfach noch nicht verdient.

Du kannst überall in der EU arbeiten und hast zB in den Niederlanden eine Steuer- und Abgabenquote von 30% pa. Wenn du bis zum Rentenalter in Deutschland arbeitest, unterstützt du das System und zwar mit allen Konsequenzen. Wen interessiert, wo du als Rentner leben wirst oder leben willst ? Die Leute in Deutschland sind dumm: Sie bezahlen Rentenabgabe, aus der kein Rentenanspruch entsteht und demnächst wird die Riesterrente verpflichtend eingeführt, weil das den Versicherungskonzernen Milliardeneinnahmen bescheren wird. Der Deutsche zuckt mit den Schultern, lässt sich nach Feierabend staatlich weiter verdummen und geht am nächsten Tag wieder zur Arbeit  :)
Für mich ist der Rechtsstaat schon vor 30 Jahren gestorben und schon lange begraben, als man den "Soli" einführte, statt damals die Steuern zu erhöhen. Das war der Einstieg in den Ausstieg aus der Solidarität. Die Konsequenz daraus ist für mich, dass ich nur noch in der EU arbeitete, nicht mehr in Deutschland, weil ich das System zum kotzen finde. Ich gehöre aber zu denjenigen, die nicht nur im Internet herumheulen, sondern handeln und den Staat verlassen und das System damit zu schädigen. Ich werde ganz sicher keine Parteien mehr wählen, die einen 24h und 7 Tage die Woche, für dumm verkaufen wollen !


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Bevor wir nun alle den Kopf in den Sand stecken und die Überweisungsträger an den Beitragsservice ausfüllen, sollten wir das Urteil erst einmal sacken lassen. Es muss erst einmal eine ausführliche Bewertung des Urteils erfolgen. Die wird schmerzhaft genug. Anschließend gilt es, zusammen eine Strategie zu entwickeln um das System weiterhin zu beschäftigen.

Lasst euch bitte nicht unterkriegen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:13 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

B
  • Beiträge: 61
So wichtig war den Richtern die höhere Belastung der "alleinerziehenden Mutter im Vergleich zu Doppelverdiener-Haushalten" (die Richter haben selbst dieses Beispiel gebracht) dann doch nicht.


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Demnach bleibt es bei der finanziellen Zwangsehe (Belästigung/Nötigung) der Nichtnutzer und Verzichtswilligen mit dem vorgesetzten ö.-r. Rundfunk. Das BVerfG interessieren seine früheren Kriterien der Differenzierung eines Beitrags nicht:

Beendet das BVerfG die Nichtnutzer-Zwangsehe mit den ö.-r. Anstalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27958.0.html
Dazu das Bundesverfassungsgericht:
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51

- Wie hat hier der Gesetzgeber differenziert?
Er hat er gar nicht differenziert. Seit dem 1.1.2013 wird die Allgemeinheit bebeitragt.

- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils?
Die gibt es nicht.

- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks?
Den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung und Belästigung.

Pressemitteilungen des BVerfG
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html
Zitat
Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.


Die Belästigung durch das Zwangs-Restaurant (ö.-r. Rundfunk) ist nun vom BVerfG abgesegnet.

Eine Gegenleistung gegen den Nutzungswillen?
Bravo BVerfG!
Aus einer Belästigung wird nun eine Gegenleistung.


Mit diesem Urteil hat das BVerfG das Grundgesetz quasi abgeschafft und sich selbst zum Demokratievernichter erhoben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 11:30 von Viktor7«

1
  • Beiträge: 160
Eine mir bekannte Person X möchte gern in eine WG ziehen (als Erstwohnsitz), Ort egal. Hat da jemand einen Tip?  ;)

Das Urteil ist ein Witz aber die Befreiung für Zweitwohnungen ist doch Gold wert und ein geeigneter Hebel, um dem ganzen Irrsinn ein Ende zu setzen.


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Holgi76

Damit könnte man natürlich für eine gewisse Verwirtheit beim BS sorgen ;)


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Pressemitteilungen des BVerfG
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html
Zitat
Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.

Die Belästigung durch das Zwangs-Restaurant (ö.-r. Rundfunk) ist nun vom BVerfG abgesegnet.

Eine Gegenleistung gegen den Nutzungswillen?
Bravo BVerfG!
Aus einer Belästigung wird nun eine Gegenleistung.


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m
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Und das ein Single Haushalt einer grösseren Belastung ausgesetzt ist wie z.B. eine WG war den Herren Richtern auch egal, oder was ?
Diese Frage wird der Tatsache Lohn zugeordnet - und das war bei den RF-Klagen nicht die Frage.

Jeder Bürger hat die Pflicht für sein Einkommen selbst zu sorgen!
(Und in diesem Wirtschaftssystem gibt es nur besserverdienernde Bürger, deshalb sind ja die Verwaltungen, staatlichen Kontrollenbehörden -
Beamte die gesicherten Besserverdienenden und damit soll das System gesichert werden - wer sich mit seiner Meinung dagegen aufbegehrt,
wird bestraft mit allem Mitteln - GV-Enteignung)

Wer jedoch zu wenig verdient, der kann aufs Amt gehen und darf seinen Besitz einschließlich jedes letzten Euros auf dem Konto der staatlichen Kontrolle offenlegen - sozusagen betteln gehen und dann wird ihm vielleicht eine Befreiung der Rundfunkgebühren ausgestellt (Hartz4).

Es darf keine Ausnahmen der staatlichen Kontrolle geben - dem dürfen auch Gerichte sich nicht widersetzen..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 11:35 von muuhhhlli«

J

J4N

  • Beiträge: 21
Wie lange kann man die Zahlungspflicht hinauszögern durch Abwarten und Beantworten der Bescheide und spätmöglichster Gang zum vertretungsfreien Verwaltungsgericht? Ein bis zwei Jahre? Kosten: etwa 150 € fürs Gericht. Das ist es mir wert. Jedes Mal.


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