Die Begründung zur Abweisung der Klagen hätte auch Erich Honecker vorlesen können. Der Effekt auf die Bevölkerung wäre wohl nahezu gleich. Nachdem schon der Befangenheitsantrag am Kirchhof gescheitert war, konnten ja nur noch die größten Optimisten glauben, dass das Urteil vernünftig ausfallen würde.
Vor allem die Kernaussage, dass die Annahme, dass eine Wohnung ja typischerweise zum Rundfunkempfang genutzt würde, ausreichend wäre um den Beitrag zu erheben, lässt den meisten vermutlich die Morgenkaffeetasse aus der Hand gleiten.
Es wird gar nicht in Erwägung gezogen, dass der Empfang gar nicht gewünscht ist, selbst wenn die Möglichkeit bestünde. Hier wird sich relativ locker über den freien Willen der Menschen hinwegesetzt, wo ein Nicht-Staatliches Unternehmen darüber über die eigene Entscheidungsgewalt verfügt.
Das kann genauso bedeuten, dass die Polizei annehmen darf, dass die meisten Menschen irgendwas illegales in ihren 4 Wänden machen und sie deswegen alle überwacht werden dürfen.
Ein schlechter Tag für Deutschland, aber wer bis heute noch geglaubt hat, das hier wäre ein Rechtsstaat, der Recht und Gerechtigkeit spricht, den muss ich für seine Naivität noch ein Stück weit bedauern.