Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Unendliche Geschichte endet? – Urteil zum Rundfunkbeitrag steht bevor  (Gelesen 24756 mal)

G
  • Beiträge: 1.548
könnt Ihr mir bitte sagen, von welchem Sender!?

phoenix.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 508
Zitat
ca. 09:45 Uhr - Tokio:
Zum EU-Japan Gipfel u.a. mit Statements von Shinzo Abe (Ministerpräsident Japan), Donald Tusk (EU-Ratspräsident) und Jean-Claude Juncker (EU-Kommissionspräsident)

anschl. - Karlsruhe:
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag u.a. mit Statements von Joachim Pohl (ZDF-Rechtsexperte), Prof. Friedhelm Hufen (Staatsrechtler, Universität Mainz) und Prof. Ferdinand Kirchhof (Vizepräsident Bundesverfassungsgericht, Vorsitzender des Ersten Senats)
Quelle: https://www.phoenix.de/sendungen/ereignisse/phoenix-vor-ort/bverfg---urteil-rundfunkbeitrag-a-313227.html (Hervorhebungen im Orginal! ;))


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

H
  • Beiträge: 582
anschl. - Karlsruhe:
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag u.a. mit Statements von ... Prof. Ferdinand Kirchhof (Vizepräsident Bundesverfassungsgericht, Vorsitzender des Ersten Senats)

Das macht mir jetzt richtig Angst !!!

Warum gibt der Richter nach seiner Urteilsverkündung ein Statement genau dort ab, worüber er zu entscheiden hatte.

Er hat sein Statement in Form des Urteils zu verkünden, und nicht nach Urteilsverkündung ein weiteres Statement.

Ich ahne schlimmstes.

Grüße
(ein sehr geknickter)
Adonis


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 508
Ich erlaube an dieser Stelle - am 18.07.18 - an Herrn S....  - und den 12.12.12 zu erinnern...

Wir sollten alle den 12.12.2012 im Gedächtnis haben.
Weil
Zitat

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2550/12 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

 

des Herrn S…,

 
gegen    den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15., 17. und 21. Dezember 2010

 
und    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

 

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Vizepräsidenten Kirchhof,
den Richter Schluckebier
und die Richterin Baer

 [...]

6

Die Verweisung auf die Stellung eines Befreiungsantrags und den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist dem Beschwerdeführer zumutbar; insbesondere entsteht ihm kein schwerer und unabwendbarer Nachteil im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BVerfGG. Eine Vorabentscheidung wegen allgemeiner Bedeutung der Verfassungsbeschwerde nach § 90 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG ist nicht angezeigt.

7

2. Soweit der Beschwerdeführer bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Verletzung seiner Datenschutzrechte rügt, ist damit keine den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende substantiierte Grundrechtsrüge verbunden.

8

3. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

[...]

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html
und damit begann der Verwaltungsgerichtsschlamassel. >:(

siehe auch https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20130108.html
und die tolle Replik von Herrn Herrmann > https://wohnungsabgabe.de/briefe/replik_1bvr_2550_12_01.pdf
Zitat
Der Empfang oder Nichtempfang von Rundfunk ist weder ein Recht noch eine Pflicht.
Nur die Finanzausstattung eines öffentlich betriebenen Rundfunks ist in der gesetzlich vorgegebenen Norm als Beitrag (Vorzugslast) eine nur bedingte Pflicht (negative Informationsfreiheit), welche aufgrund gesetzlicher Spekulation eine nur vermutete Nutzung typisiert, für die eine Geldleistungspflicht auferlegt wird. Man könnte diese Pflicht daher als spekulative Pflicht bezeichnen

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28122.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 12:18 von ChrisLPZ«

  • Beiträge: 172
Der Preußenkönig hatte es schon richtig erkannt:

"In einer Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. in Preußen jedoch mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Analog zu dieser "Order" mag man nun darüber spekulieren, warum manche "advocati" auch noch farblich hervor gehoben werden müssen ...



Ideologie ist Ordnung auf Kosten des Weiterdenkens.
Friedrich Dürrenmatt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben