M Merkur
Dienstag, 17.7.2018
Urteil zum Rundfunkbeitrag: Ist er weiterhin zulässig?Ob der Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF - früher auch GEZ genannt - eine Steuer ist, darüber entscheidet am 18. Juli 2018 das Bundesverfassungsgericht.
Der Beitragsservice von ARD und ZDF bekommt seit Mai Millionen von Daten der Einwohnermeldeämter - und durchforstet sie nach Menschen, die bislang keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Deutlich mehr Geld können die Sender dadurch allerdings nicht erwarten.
Was hat dieser Satz in dem Artikel zur Ankündigung des Urteils zu suchen.
Ein Misch-Masch von Informationen die nichts mit der eigentlichen Artikelüberschrift zu tun haben. Oder hat da der BR seine Finger mit im Spiel, um gleich noch Druck auf Nichtzahler auszuüben.
Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet, sich für die Rundfunkgebühr anzumelden.
"Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen sind separat beitragspflichtig. Hier werden noch einmal 17,50 Euro pro Monat fällig"
Einmal Gebühr, dann wieder Beitrag
Rundfunkbeitrag: So hoch sind die Gebühren des GEZ-Nachfolgers
Dann sogar Beitrag und Gebühr in einem Satz
Von einer Journalistin die sauber recherchiert hat, dürfte man etwas mehr Korrektheit erwarten. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind dort rund 140 Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag noch offen. Weitere rund 380 seien "durch Nichtannahme ohne Begründung" erledigt, sagte ein Gerichtssprecher bereits im Mai dieses Jahres.
Aha, so (erledigt) entledigt man sich einfach von 380 Querulanten
Die Kläger finden das System ungerecht für Privatleute, die keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen
Wieder nur die Hälfte geschrieben. Auch ein Unternehmen klagt. Außerdem finden Betriebe das System genau so ungerecht
Zudem gelten auch Wohnwagen, Wohnmobile, Bauwagen oder Wohncontainer als Wohnung, jedoch nur dann, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Auch dann bestehe eine Beitragspflicht, wie es heißt.
Ja dann werde ich doch meinen Bauwagen in dem ich wohne, etwas mehr als gelegentlich von einem Traktor bewegen lassen, dann brauch ich keinen Beitrag mehr bezahlen
Auch für 2018 bis 2020 seien keine Ausreißer zu erwarten.
Die Ausreiser sind schon unterwegs. Unter anderem im Bauwagen morgen nach KA
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https://www.merkur.de/leben/geld/gez-bundesverfassungsgericht-verkuendet-juli-urteil-rundfunkbeitrag-zr-10040063.htmlMail mit gleichem Inhalt ging um 15:13 an den Merkur und Frau Asam raus.