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Autor Thema: Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen ( VG Freiburg - 9 K 8560/17 )  (Gelesen 5730 mal)

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christmann-law.de      20.06.2018

VG Freiburg 24-05-2018
Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen

Verpflichtet zur Zahlung des Rundfunkbeitrages sind Personen, denen die Möglichkeit eröffnet ist Rundfunk zu empfangen. Damit müssen auch Arztpraxen den Beitrag bezahlen. Die vielfältigen Einwände einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis gegen die Zahlungspflicht halfen den Ärzten nichts.
Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau), Urteil vom 24. Mai 2018 – 9 K 8560/17

Zitat
Sie zogen sowohl die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage des Rundfunkbeitrags in Zweifel als auch meinten sie, dieser verletze ihre Berufsfreiheit.
Zitat
Das Verwaltungsgericht Freiburg wies alle Einwände als unbegründet zurück. Weder sei die Beitragspflicht europarechtswidrig noch verstoße sie gegen Grundrechte.
Zitat
Schließlich bestätigte das Gericht auch die Pflicht der Praxis, Säumniszuschläge sowie die entstandenen Rücklastschriftgebühren zu zahlen.
Weiterlesen auf :
http://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/881-arztpraxis-muss-rundfunkbeitrag-zahlen-vg-freiburg-24-05-2018.html


Volltextveröffentlichung siehe nunmehr unter
VG Freiburg / 9 K 8560/17 / Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE180009342&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2018, 13:46 von Bürger«

M
  • Beiträge: 112
Zitat
Das Verwaltungsgericht Freiburg wies alle Einwände als unbegründet zurück. Weder sei die Beitragspflicht europarechtswidrig noch verstoße sie gegen Grundrechte.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Was mich immer wieder nervt, Verwaltungsgerichte haben überhaupt nicht zu beurteilen ob etwas gegen Europa- oder Grundrecht verstößt. Dafür sind andere Gericht zuständig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2018, 16:28 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Die möglichen gesundheitlichen Folgen eines Zwangsbeitrages sind nicht von der Hand zu weisen, somit läge auch hier ein berechtigtes Einschreiten der Ärzte vor.

Nicht zuletzt stellt seit seiner Einführung der Rundfunkbeitrag in Arztpraxen, die kein Empfangsgerät haben, ein Nachteil dar, der vor 2013 nicht bestand. Darauf hat der Europäische Gerichtshof in seiner mündlichen Verhandlung am 04.07.2018 zum Thema, Betriebsstätten und Nichtnutzer, hingewiesen.

EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.msg175004.html#msg175004

Derzeit anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof kann man jetzt nicht unbedingt als "ohne Aussicht auf Erfolg" bezeichnen. Alleine die Diskussion in den höchsten Gerichten zu einem Zwangsbeitrag darf schon als Erfolg bezeichnet werden, die ohne Klagen nicht erreicht worden wäre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2018, 16:28 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Beiträge: 353
Zitat
"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Diese "Praxisanmerkung" ist ja eine des Rechtsanwaltes Christmann - und nicht der klagenden Ärztepraxis. Bleibt zu hoffen, dass RA Christmann nicht der Prozessvertreter der klagenden Ärztepraxis war. Es stimmt zwar, dass derzeit vor Verwaltungsgerichten wenig Aussicht auf Erfolg besteht gegen den Rundfunkzwangsbeitrag zu klagen, dennoch ist es keine Frage von gut investierter Zeit. Die Urteile der Gerichte sind ja derart skandalös und mit gesunden Menschenverstand eigentlich kaum noch zu ertragen, dass die urteilenden Richter sich besser in ärztliche Behandlung begeben sollten.

Der Urteilstext des VG Freiburg, 9 K 8560/17 verdient eigentlich, in einem eigenen Forumsthema ausführlich analysiert zu werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2018, 16:29 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.564
Zitat
"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Hauptsache wird der Rechtsanwalt nicht mal ernsthaft krank, wäre schon blöd, wenn der Arzt rät, der Patient solle sich mal lieber mit seinem Testament beschäftigen, als dass der Arzt nochmal eine andere Behandlungsmethode ausprobiert...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2018, 16:29 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Den Anwalt kann ich nicht ernst nehmen. Er schreibt auf seiner Homepage
https://www.christmann-law.de/zur-person.html
Zitat
Seit 2003 bin ich als Anwalt zugelassen.
Danach arbeitete ich bei einem Insolvenzverwalter und verschiedenen Großkanzleien.
2004 habe ich mich selbständig gemacht.

Mithin hat er in dem Jahr zwischen Zulassung und Selbständigkeit nirgends lang arbeiten dürfen und mindestens zweimal den Arbeitgeber gewechselt. Warum wohl?


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Der Urteilstext des VG Freiburg, 9 K 8560/17 verdient eigentlich, in einem eigenen Forumsthema ausführlich analysiert zu werden.

Volltextveröffentlichung :
VG Freiburg / 9 K 8560/17 / Urteil
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE180009342&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all


Siehe auch unter Pressemeldungen August 2018
VG Freiburg > Keine Chance: Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28351.0.html


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