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Autor Thema: VG Freiburg > Keine Chance: Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen  (Gelesen 1493 mal)

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  • Beiträge: 920
arzt-wirtschaft.de      01.08.2018

Verwaltungsgericht Freiburg
Keine Chance: Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine ärztliche Gemeinschaftspraxis zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verurteilt. Die Tatsache, dass Patienten und Mitarbeiter in den Räumen keinen Zugriff auf Radio oder Fernsehen hatten, half leider nicht.
Zitat
Pflicht zur Zahlung besteht trotzdem
Das Gericht verurteilte die Praxisinhaberinnen dennoch zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Verpflichtet seien dazu grundsätzlich alle Personen, denen die Möglichkeit eröffnet ist Rundfunk bzw. Fernsehen zu empfangen. Damit seien auch Arztpraxen bzw. deren Inhaber in der Pflicht. Da halfen leider auch die zahlreichen Einwände nicht (Urteil vom 24. Mai 2018, Az.: 9 K 8560/17).
Weiterlesen auf :
https://www.arzt-wirtschaft.de/arztpraxis-zur-zahlung-des-rundfunkbeitrags-verurteilt/


Siehe auch unter Pressemeldungen Juni 2018
Arztpraxis muss Rundfunkbeitrag zahlen ( VG Freiburg - 9 K 8560/17 )
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28057.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2018, 13:47 von Bürger«

 
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