"Praxisanmerkung:
Derzeit ist der Kampf gegen Rundfunkbeiträge eine Kampf gegen Windmühlen. Ärzte sollten ihre Zeit besser investieren, als ohne Aussicht auf Erfolg gegen Rundfunkbeitragsbescheide zu klagen."
[...] Rechtsanwalt Philip Christmann
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter ArtikelDiese "Praxisanmerkung" ist ja eine des Rechtsanwaltes Christmann - und nicht der klagenden Ärztepraxis. Bleibt zu hoffen, dass RA Christmann nicht der Prozessvertreter der klagenden Ärztepraxis war. Es stimmt zwar, dass derzeit vor Verwaltungsgerichten wenig Aussicht auf Erfolg besteht gegen den Rundfunkzwangsbeitrag zu klagen, dennoch ist es keine Frage von gut investierter Zeit. Die Urteile der Gerichte sind ja derart skandalös und mit gesunden Menschenverstand eigentlich kaum noch zu ertragen, dass die urteilenden Richter sich besser in ärztliche Behandlung begeben sollten.
Der Urteilstext des VG Freiburg, 9 K 8560/17 verdient eigentlich, in einem eigenen Forumsthema ausführlich analysiert zu werden.