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Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge

Begonnen von Bürger, 07. März 2018, 23:47

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Bürger

Möglicherweise noch keinem so recht aufgefallen...
...und auch unsereiner hat es erst beim zweiten Runden Tisch mit zweitem Blick entdeckt:

Bei aktuellen "ZahlungsAUFFORDERUNGen", "FestsetzungsBESCHEIDen", etc. ist nun - hört, hört - die
Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
sondern in die Betreffzeile des Schreibens verschoben worden ;)

Die "Beitragsnummer" scheint nunmehr verschlüsselt - aber vermutlich maschinenlesbar für die Zuordnung im Postausgang - oberhalb der ganzen Adress- und Zusatzangaben in einem (ebenfalls neuen) Hexadezimal-Code untergebracht zu sein - siehe hierzu auch die Diskussion u.a. unter
neue/zusätzl. Ziffern/Buchstaben im Adressfeld d. Schreiben v. ARD-ZDF-GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26394.0.html



Beispiel ZahlungsAUFFORDERUNG


   Beispiel "FestsetzungsBESCHEID"





Möglicherweise ist dies als (Teil-)"Erfolg" bzgl. anhaltender Datenschutz-Kritik zu werten...
...siehe u.a. unter
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg140880.html#msg140880
wo seitens ARD-ZDF-GEZ die Beitragsnummer im Sichtfenster noch als vollkommen "unschädlich" beurteilt wurde mit dieser Begründung:
Zitat von: Bürger am 11. Februar 2017, 01:53
Zitat von: Datenschutzbeauftragt/er des Beitragsservice
Die Angabe der Beitragsnummer ist auch deswegen als unbedenklich anzusehen, weil sie nur eine nichts aussagende interne Ordnungsnummer darstellt, aus der für Dritte keinerlei Informationen abzuleiten sind. Es handelt sich lediglich um eine laufende Nummerierung, die keinerlei Aussagen zum Betroffenen hergibt.

Bitte zur Gegenprüfung folgende weitere Beispiele hier anonymisiert beisteuern bzw. auch angeben, um welche Art von Schreiben es sich handelt:
- (Zwangs-)Anmeldungen
- ZahlungsERINNERUNGEN
- FestsetzungsBESCHEIDe
- Mahnungen
- WiderspruchsBESCHEIDe

und
- von welcher "Rundfunkanstalt" (oder "Beitragsservice") dieses stammt.
Bei der Anonymisierung bitte an den bereits beigefügten Beispielen orientieren!
Das heißt auch QR-Code und die letzten ~8 Ziffern des Hexadezimal-Codes schwärzen.
Danke!



Hier im Thread bitte ausschließlich zu diesem Kern-Thema
Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
Die tangierenden Themen bitte in den o.g. Threads diskutieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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seppl

#1
Dazu: Eine aktuelle Fortführung einer Anfrage über "fragdenstaat" an den NDR. Interessant sind auch die dort bisher (spärlich) gegebenen Antworten. Insistieren lohnt sich!!!

Datencodes in den Brieffenstern des Beitragsservice (Die Anfrage wird/wurde inzwischen unter dem AZ D64/2018/34 beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz geführt.)
https://fragdenstaat.de/anfrage/datencodes-in-den-brieffenstern-des-beitragsservice/#nachricht-84596
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

118AO

#2
Interessant, dass sich der Hamburger DSB damit befasst. Sein Kollege aus SH wehrt sich nämlich mit Händen und Füßen gegen alle Fälle, die mit dem NDR zu tun haben (weil der nen eigenen DSB hat - ohne Worte...).

seppl

#3
Ja, liegt daran, weil ist denen seit über einem Jahr in den Ohren liege... über fragdenstaat kann man ja den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung bitten. Das hilft ungemein. Bei direkten Anfragen lehnt der DSB Hamburg auch die Beantwortung ab und verweist an den NDR.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier die einzelnen Modalitäten der Datenschutzbeauftragten nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Beitragsnummer nicht mehr im Sichtfenster der Briefumschläge
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

Kuddeldaddel

#4
Bei mir war die Beitragsnummer des Widerspruchbescheids handschriftlich auf dem gelben Brief... natürlich als "Aktenzeichen" betitelt.
Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)

gerechte Lösung

#5
Das mit der Nummer nicht mehr im Sichtfenster ist dann wirklich ganz neu, denn mit Datum im Brief Ende Januar 2018 war bei Mr.X die Nummer definitiv noch im Sichtfenster drin.

Wenn die jetzt raus ist, dann ist zu vermuten, dass da gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen wurde.
(Der 15. Rundfunkabzockvertrag verstößt gegen so allerlei Richtlinien und Gesetze, da kommts wohl auf diese eine auch kaum noch an, sagen sich die Abzocker.)

willnich

#6
Auch bei meinem neuen Widerspruchsbescheid (20.3.18) ist die Beitragsnummer - neben einem Fxxx-code - im Fenster des Briefkuverts.
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

DumbTV

#7
Ebenfalls bei einem aktuellen (03.2018) Widerspruchsbescheid vom WDR Köln ist die 9stellige Beitragsnummer im Brieffenster sichtbar.
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Zaubernuss

#8
Zitat von: Kuddeldaddel am 08. März 2018, 17:44
Bei mir war die Beitragsnummer des Widerspruchbescheids handschriftlich auf dem gelben Brief... natürlich als "Aktenzeichen" betitelt.
Das war bei XY ebenso der Fall - vom Beitragsservice Hamburg Anfang Mai.
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

McKaber

#9
Die Beitragsnummer ist nach wie vor im Sichtfenster der Briefe sichtbar.
Um genau zu sein, in Briefen des BS mit Widerspruchsbescheiden.*

Welch sonderbare Software da wohl zum Einsatz kommt?


*Edit "Bürger":
Da es einen Unterschied zu machen scheint, um genau welche Art von Schreiben es sich handelt und von welcher Stelle/ Rundfunkanstalt dieses jeweils kommt, baten wir noch um entsprechende Präzisierung, welche nunmehr ergänzt wurde.
Danke für das Verständnis und die Mitwirkung.