Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Großer Rechercheverbund? „Durchschlagskraft wäre zu groß“  (Gelesen 2038 mal)

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/westfalenpost.png

Westfalenpost      08.06.2018

Großer Rechercheverbund? „Durchschlagskraft wäre zu groß“
Wieso macht der BR nicht beim Rechercheverbund von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ mit? Der Indentant hat dazu eine klare Ansicht.
von Kai-Hinrich Renner
Zitat
[...]

Eine höchst interessante Meinung zu dem Zusammenschluss hat der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm, der auch Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR) ist. Vor dem Hamburger Presseclub sagte er jetzt, auch der BR „hätte die Chance gehabt“, bei dem Rechercheverbund, „dabei zu sein“. Er selbst habe sich aber „dagegen ausgesprochen“.

Es hätte „eine zu große Unwucht, in der Medienlandschaft“ gegeben, wenn auch sein Sender sich dem Verbund angeschlossen hätte: „Die Durchschlagskraft wäre zu groß“. Auch ein Zusammenschluss von „ARD und ,Süddeutscher Zeitung‘“ sei „undenkbar“. Die Ballung von zu viel Medienmacht sei „nicht klug“.

Schon länger gibt es Kritik am Verbund von NDR, WDR und „SZ“

Wilhelms Worte sind bemerkenswert, weil es schon lange Kritik an dem Zusammenschluss der besten Rechercheure von NDR, WDR und der „SZ“ gibt. 2015 reichte der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen den Rechercheverbund bei der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei ein, der Aufsichtsbehörde des WDR.

Die Privatsender warfen ihm Wettbewerbsverzerrung zugunsten der „SZ“ vor. Die Aktivitäten der Recherchevereinigung seien nicht vom öffentlich-rechtlichen Auftrag der ARD-Anstalten gedeckt. Die Beschwerde hatte zur Folge, dass das WDR-Gesetz geändert wurde, das Zusammenschlüsse wie den Verbund nun erlaubt.

Auch Wilhelm hält den Rechercheverbund für rechtens. Er sei „keine verkappte Finanzierung einer Zeitung“ mit Gebührengeldern. Allerdings machte er auch deutlich, dass er von einer „punktuellen Zusammenarbeit“ zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Printmedien mehr hält als von einem festen Zusammenschluss.

[...]

Weiterlesen auf:
https://www.wp.de/wirtschaft/grosser-rechercheverbund-durchschlagskraft-waere-zu-gross-id214511707.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 22:14 von DumbTV«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Die Aktivitäten der Recherchevereinigung seien nicht vom öffentlich-rechtlichen Auftrag der ARD-Anstalten gedeckt. Die Beschwerde hatte zur Folge, dass das WDR-Gesetz geändert wurde, das Zusammenschlüsse wie den Verbund nun erlaubt.

Was nicht passt, wird passend gemacht!
(Alte Handwerkerweisheit)

Wieder einmal ist durch eine nachträgliche Gesetzesänderung etwas (politisch) Gewünschtes im Nachhinein "legalisiert" worden... :o >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 22:41 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ob das dahingehend geänderte WDR-Gesetz jedoch bzgl. des Rechercheverbundes verfassungsrechtlich zu halten ist, bleibt aber eine andere Frage.
Jedoch leider auch da wieder mal: Wo kein Kläger, da kein Richter... ::) :-\

Immerhin schön, von der Möglichkeit einer "Rechtsaufsichtsbeschwerde" zu lesen ;)
Es sollte - in eigenständigem Thread - näher eruiert werden, was mit einer solchen "Rechtsaufsichtsbeschwerde" alles so mal überprüft werden könnte.
Wobei dann allerdings wieder zu befürchten wäre, dass - da die Landesregierungen die Rechtsaufsicht führen - diese das Gesetz jeweils entsprechend "anpassen" werden wollen.
Dann würde wohl i.Z. jeder Rechtsaufsichtsbeschwerde auch Politikarbeit geleistet werden müssen, um die Abgeordneten, die der Gesetzesänderung dann wieder zustimmen sollen, entsprechend aufzuklären.
bzw. müsste die jeweilige Rechtsaufsichtsbeschwerde mglw. gleich mit einem Gutachten verbunden werden, welches die Verfassungsmäßigkeit etwaiger Anpassungen vorab überprüft.

Aber wie gesagt: Das sollte einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vorbehalten bleiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 22:50 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben