...ob das dahingehend geänderte
WDR-Gesetz jedoch bzgl. des Rechercheverbundes
verfassungsrechtlich zu halten ist, bleibt aber eine andere Frage.
Jedoch leider auch da wieder mal: Wo kein Kläger, da kein Richter...
Immerhin schön, von der Möglichkeit einer "Rechtsaufsichtsbeschwerde" zu lesen
Es sollte - in eigenständigem Thread - näher eruiert werden, was mit einer solchen "Rechtsaufsichtsbeschwerde" alles so mal überprüft werden könnte.
Wobei dann allerdings wieder zu befürchten wäre, dass - da die Landesregierungen die Rechtsaufsicht führen - diese das Gesetz jeweils entsprechend "anpassen" werden wollen.
Dann würde wohl i.Z. jeder Rechtsaufsichtsbeschwerde auch Politikarbeit geleistet werden müssen, um die Abgeordneten, die der Gesetzesänderung dann wieder zustimmen sollen, entsprechend aufzuklären.
bzw. müsste die jeweilige Rechtsaufsichtsbeschwerde mglw. gleich mit einem Gutachten verbunden werden, welches die Verfassungsmäßigkeit etwaiger Anpassungen vorab überprüft.
Aber wie gesagt: Das sollte einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vorbehalten bleiben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.