Wohlbemerkt handelt es sich um eine zusätzliche Rente, vergleichbar mit einer Betriebsrente, wie es sie bei vielen Arbeitgebern aus der Industrie gibt. Denn Anspruch auf die gesetztliche Rente erwirbt man im Arbeitsleben ja auch noch, nur dass die Betriebsrenten eher nie die gesetzlichen Renten übersteigen sondern etwas aufstocken sollen.
Die Betriebsrenten sind kapitalfinanziert, das bedeutet, dass während des Arbeitslebens des späteren Betriebsrentners diese von ihm auch erwirtschaftet wurden, unabhängig, ob er von seinem Lohn oder Gehalt selbst etwas dazugesteuert hat oder der Arbeitgeber es von sich aus leistet, es wurde mit Hilfe der Produktivität des Arbeitnehmers finanziert.
Eine zusätzliche Zahlung aus Zwangsabgaben zu leisten hat natürlich nichts mit der Produktivität des ÖRR-Angestellten zu tun und verfehlt damit auch den Sinn einer solchen zusätzlichen (späteren) Entlohnung für das Alter.