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Autor Thema: Kleine Anfrage SN: Betriebsrenten des MDR  (Gelesen 2333 mal)

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Kleine Anfrage SN: Betriebsrenten des MDR
Autor: 02. Juni 2018, 19:57
SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI

Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) und Antwort der Sächsischen Staatskanzlei vom 31.05.2018
Drs.-Nr.: 6113357

Thema:
Betriebsrenten des MDR

Zitat
Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Verschiedene Medien berichten seit Tagen in Anbetracht der schlechten Zinslage über Schieflagen bei Pensionskassen. Die BaFin soll inzwischen etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen unter intensivere Aufsicht gestellt haben."

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung sowie unter Einbeziehung einer entsprechenden Zuarbeil des Mitteldeutschen Rundfunks beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage l: lnwieweit ist von dieser Schieflage die Baden-Badener Pensionskasse betroffen, die als Pensionskasse der ARD-Landesrundfunkanstalten auch für die unbefristet angestellten MDR-Mitarbeiter, sowie die Pensionskasse Rundfunk, die für die freien Mitarbeiter zuständig ist?
Sowohl die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) als auch die Pensionskasse Rundfunk (PKR) sind von keiner Schieflage betroffen und stehen dementsprechend nicht unter besonderer Beobachtung der BaFin.


Frage 2: Beide Pensionskassen sind als ,,Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" WaG organisiert. lnwiefern weisen beide eine Sanierungsklausel zur Zahlungskürzung auf, inwiefern wäre der MDR gewillt, als Arbeitgeber einzuspringen und dafür zu sorgen, dass seine ehemaligen Mitarbeiter die früher zugesagten Leistungen erhalten, und in welcher Höhe hätte der MDR in welchem Zeitfenster Beträge zuzuschießen?
Sowohl die bbp als auch die PKR sind regulierte Pensionskassen und aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, in ihre Satzungen eine Sanierungsklausel aufzunehmen. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage beider Kassen ist ein Sanierungsfall derzeit nicht absehbar. lnsofern kann keine Aussage über Höhe und Zeitfenster einer etwaigen Nachschusspflicht des MDR getroffen werden.

Frage 3: Wenn nein, welche Rentenkürzungen hätten Mitarbeiter zu erwarten?
Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 sind aktuell keine Rentenkürzungen zu erwarten.

Frage 4: Wie stellt sich das Verhältnis arischen Garantiezins und Nettoverzinsung sowie das Verhältnis zwischen Verpflichtungs- und Deckungskapital seit 2013 dar?
Das Verhältnis zwischen Garantiezins und Nettoverzinsung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Das Verhältnis von Verpflichtungen und Deckungskapital ist kongruent.

s. Tabelle im Anhang

Frage 5: lm Herbst 2017 wurden Pläne bekannt, zum einen die bislang getrennten Strukturen der drei ARD-Versorgungskassen (Baden-Badener Pensionskasse, Pensionskasse Rundfunk und der Versorgungskasse Radio Bremen) sowie der ZDF-Pensionskasse zusammenzuführen, um dadurch Synergieeffekte zu erschließen, und zum anderen die Rentendynamisierung zu begrenzen. lnwieweit sind diese Prozesse vorangeschritten?
Eines der 20 Strukturprojekte der ARD befasst sich mit der Optimierung von Strukturen der Pensionskassen von ARD und ZDF. Bislang liegt ein Gutachten des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson vor, in dem mögliche Kooperationsmodelle herausgearbeitet worden sind. Diese Modelle werden gegenwärtig unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den zuständigen Facharbeitsgruppen der ARD geprüft.

Die Prüfung umfasst sowohl die mögliche lntensität der Zusammenarbeit als auch die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen hinsichtlich Aufwände und lnvestitionen. Ziel ist es, die Erhebung bis zum Frühjahr 2019 abzuschließen.

Download des Originaldokuments (pdf, ~ 175 kb)
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/13357.pdf

Alternativ im Anhang


Siehe u.a. auch unter
Karola Wille: ARD muss bei Betriebsrenten auf niedrige Zinsen reagieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27676.0.html


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  • Beiträge: 138
Höchst Interessant ist die Antwort auf Frage 4...Man schaue sich einmal die Verzinsung an....


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