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Autor Thema: Springer erhebt Einspruch gegen Streaming-Verbot  (Gelesen 6832 mal)

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turi2, 30.05.2018

Springer erhebt Einspruch gegen Streaming-Verbot

von Anne Fischer

Zitat
Springer klagt gegen den Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, der die Live-Streams "Bild live", "Die richtigen Fragen" und den "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" untersagt. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten hat Springer im April aufgefordert, Lizenzen für die Angebote zu beantragen, weil sie laut ZAK zulassungspflichtiger Rundfunk sind. […]

Weiterlesen auf:
http://www.turi2.de/aktuell/springer-erhebt-einspruch-gegen-streaming-verbot/


Siehe auch

Rundfunk-Streit: Gericht erlaubt "Bild"-Livestreams vorerst (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29090.0.html

"BILD"-Livestream: Zulassungspflichtiger Rundfunk? (09/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32162.0.html


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Von solchen gerichtlichen Gefechten zwischen den Medien und den Aufsichts- Zulassungs- und Kontrollbehörden hätte ich gerne mehr davon !!!


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@Springer: wenn ihr jetzt offiziell als Rundfunkanbieter und damit als direkte Konkurrenten des ÖRR eingeordnet worden seid,  könnt ihr auch ein EU-Beihilfenverfahren lostreten.

Ich wüsste z.B. nicht, dass die Beihilfe an den Rohrkrepierer-Sender funk oder die ganzen Medieatheken bei der EU-Kommission angemeldet worden sind. Gleiches gilt für den Rundfunkbeitrag an sich und die Finanzierung der neuen LRA's im Osten überhaupt.

Viel Spaß  >:D


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Da wird das Thema "Internet-Rundfunk" à la "gronkh" & Co. nun hoffentlich ein bisschen Fahrt gewinnen... - siehe u.a. auch unter

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.0.html

Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (Juli 2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23782.0.html

Twitch-Streams: Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz (heise.de) (01/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25949.0.html

Rechtsexperte: Rundfunklizenz verstößt gegen Zensurverbot (02/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26236.0.html


ACHSO - und dann noch dies... ;)

Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19979.msg129233.html#msg129233

mit dem Ergebnis:
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html
Zitat
Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der «Münchner Merkur» und die «tz» gehören, wollte den Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Der Gerichtshof gab ihm recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. «Damit haben wir gerechnet», sagte der Anwalt des Zeitungs-Verlages, Wolfgang Serini. Der Münchener Zeitungs-Verlag hätte seinen Angaben zufolge 760 Euro im Jahr zahlen müssen.
Private Rundfunkveranstalter müssen Rundfunkbeitrag nicht zahlen. [...]
Weiterlesen auf:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Urteil-Zeitungsverlag-muss-keinen-Rundfunkbeitrag-zahlen-id38925662.html

#neuland ;)


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Mglw. ist das umgehbar ( ? )

Wenn lt. dieser LMA angeblich

regelmäßige Internet-Live-Streams = Rundfunk

sein sollen,
würde das ev. bedeuten, Springer bräuchte "Bild live", "Die richtigen Fragen" und "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" 
vielleicht nur mit dem Hinweis
"1 Sek.- zeitversetzte Aufzeichnung" versehen ?

Dann könnte, so wie ich es verstehe, die LMA da keinen "Internet-Live-Stream-Rundfunk" mehr unterstellen ( ? )


( Die Behauptung,
Internet ist manchmal Internet und manchmal wäre Internet dann aber Rundfunk
ist natürlich völlig verrückt.
Diese LMA soll sich während der "Verhandlungen" mal endgültig entscheiden.
Ist Internet nun Rundfunk oder es Internet? )

Markus



Anm. zu den verrückten Zeiten:

Ist eine Wohnung nun eine Rundfunkempfangseinheit oder ist es eine Wohnung?


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Leider ist der Thread gesperrt:

Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (09/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html

Ich denke wir müssen keinen eigenen Radiosender aufbauen, es gibt ja auch Aktien:

http://www.trendlink.com/aktien/Radio-_-_TV-Medien

Die einzige deutsche Aktie scheint:
Klassik Radio AG  --  Deutscher Radiosender.   WKN: 785747


Also für alle Kläger: Eine Aktie anschaffen und sich wie der Zeitungsverlag befreien lassen.

Mal sehen was sich die Gerichte einfallen lassen.

@Mod: Kann der Thread wieder geöffnet werden? Weil hier ist die Diskussion nicht thementreu.


Edit "Bürger":
Nein, der dortige Thread kann nicht geöffnet werden, weil er als Pressemeldungs-Thread archiviert ist.
Und nochmals der Hinweis, dass sich die Befreiungsmöglichkeit auf die Betriebsstätte "Rundfunk(unternehmen)" bezieht und die private Abgabepflicht für die "Wohnung" von der Beteiligung oder Betreibung eines Rundfunksenders wohl nicht tangiert wäre.
Zudem erscheint es generell müßig, darüber zu diskutieren, wenn schon keine Rechtmäßigkeit der Abgabe auf die Wohnung besteht.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Man kann sich als Aktionär auch RTLGroup SA, Luxemburg, oder ProSiebenSat1 Media SE einkaufen.

Dummerweise bezieht sich die Ausnahme vom Beitrag nach § 5 Abs. 6 Nr. 1 RfBStV auf den nicht-privaten Bereich.


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Querverweis aus aktuellem Anlass:
...augenscheinlich doch keine Rechtsmittel wg. "grundsätzlicher Bedeutung" eingelegt? ???
Für Livestream-Angebote - „Bild“ erhält Rundfunklizenz (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33575.0


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