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Autor Thema: Das Dogma des "Vorteils, öffentl.-rechtl. Rundfunk empfangen zu können"  (Gelesen 17496 mal)

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  • Cry for Justice
Mir fällt zunehmend mehr auf, dass zur BVerfG-Verhandlung so manch wichtiges Thema gar nicht richtig zur Sprache gekommen ist oder gar ignorierend überhört wurde. Wieso musste denn eigentlich alles auf Krampf an einem Tag über die Bühne gehen, obwohl eh 2 Tage dafür angesetzt und vor allem von den Besuchern fest eingeplant waren. Kann man dahinter scharf berechnetes Kalkül seitens des BVerfG vermuten oder was haben die Herrschaften denn dann am konfiszierten 2.Tag gemacht. Wollte man so am 2.Tag weiteren unangenehmen Argumenten und Nachfragen entgehen, nachdem die Kläger eine Nacht darüber geschlafen und sich für den 2.Tag frisch sortiert hätten. War dieses Vorgehen des BVerfG so in Ordnung ? Kann es sein, dass der örR übers Hintertürchen einen Antrag auf Verkürzung der Verhandlung am Laufen hatte. Sind so nicht viele wichtige Aspekte gar nicht erst vorgetragen worden und so im ganzen einer umfangreicheren eindeutigeren Zuarbeit zur Entscheidung und Urteilsfällung beraubt worden ? Ich war zwar leider nicht dabei, aber so zeichnet sich irgendwie das Bild eines nicht ganz sauberen Ablaufes dieser doch so wichtigen BVerfG-Verhandlung.



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Schrei nach Gerechtigkeit

D
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Kann man dahinter scharf berechnetes Kalkül seitens des BVerfG vermuten oder was haben die Herrschaften denn dann am konfiszierten 2.Tag gemacht. Wollte man so am 2.Tag weiteren unangenehmen Argumenten und Nachfragen entgehen, nachdem die Kläger eine Nacht darüber geschlafen und sich für den 2.Tag frisch sortiert hätten. War dieses Vorgehen des BVerfG so in Ordnung ? Kann es sein, dass der örR übers Hintertürchen einen Antrag auf Verkürzung der Verhandlung am Laufen hatte. Sind so nicht viele wichtige Aspekte gar nicht erst vorgetragen worden und so im ganzen einer umfangreicheren eindeutigeren Zuarbeit zur Entscheidung und Urteilsfällung beraubt worden ?

Nein. Sehe ich mir die Argumente von @koblenzer an, wundere ich mich nicht, sondern es wäre sogar vernünftiger gewesen, wenn sich die Einzelkläger @koblenzer angeschlossen hätten, statt selbst vorzutragen. Als Einzelkläger hätte ich das gemacht. Daneben war noch der Sonderfall "Sixt". Entscheidend ist jetzt, ob die Richter des BverfG an ihrem "Mantra" des "demokratiefördernden schützenswerten ÖRR" festhalten. Für mich und zT auch für @koblenzer hat das BverfG sowieso keine Entscheidungsbefugnis, sondern nur der EuGH. In meinen Augen sind die Grundüberlegungen des BverfG nicht von gestern, sondern von vorgestern(60er Jahre). Möglich, dass sich bei einer Klage vor dem EuGH, dass BverfG selbst als überflüssig, inkompetent und voreingenommen herausstellt  8)

Gut möglich also, das das BverfG vom EuGH eine ordentliche Backpfeife bekommt und das der ÖRR in DE keine Sonderbehandlung bekommen darf
 :)

Der eigentliche Skandal sind die nutzlosen Prozesse vor den dt. Verwaltungsgerichten


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S
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[...]
Der allgemeine Vorteil. Dieser wird immer wieder von den RFA, der Politik und leider auch Gerichten herangezogen, hat aber nichts mit einem Sondervorteil zu tun. Dr. Hennecke schreibt dazu:
Zitat
Die Rede von allgemeinen Nutzungsvorteil ist ein politisches Argument und geht am Wortlaut und Willen des Gesetzes vorbei.


Ferner schreibt Dr. Hennecke:
Zitat
Insgesamt lässt sich die Rundfunkabgabe in die Typik der verfassungsrechtlich zulässigen Abgaben nicht einordnen.
[...]
Die Rundfunkabgabe ist damit eine Zwangumlage eigener Art. Eine solche hat in der Finanzverfassung des Bundes und der Länder keinen Raum. Die Rundfunkabgabe ist ein einziger Fremdkörper in der gesamten Rechtsordnung.

Man könnte vermuten, dass das BVerfG ebenfalls Schwierigkeiten mit der Einordnung der "Rundfunkabgabe" in die verfassungsrechtlich zulässigen Abgaben haben könnte. Möglicherweise könnte das BVerfG die "Rundfunkabgabe" diesbzgl. auch als Fremdkörper einstufen. Doch was dann?


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin


Zitat von Tokiomotel:

Zitat
Wieso musste denn eigentlich alles auf Krampf an einem Tag über die Bühne gehen, obwohl eh 2 Tage dafür angesetzt und vor allem von den Besuchern fest eingeplant waren.
Mein Eindruck war, dass das Gericht genug hatte von den holprigeren Argumenten der Beklagten zB.

 Zitat von Herrn Kirchhof:

Zitat
Ich höre sehr gerne Ihre These, aber wo ist Ihr Argument?

und weiter zu Herrn Eicher, das Herr Kirchhof noch nicht wusste, das der Runfungbeitrag von Löwen gefressen werden kann.(oder so ähnlich)  ;D

Das was die Beklagtenseite vor gebracht hatte, war schon recht peinlich!

Selbst die Funkwagen, haben sich ja schon reichlich früh vom Acker gemacht. Nix mit Berichterstattung vor der Kulisse des BVerfG und nix mit Interviewe von Herrn Wilhelm und Konsorten. In die schwarzen Limousinen und nix wie weg!

Ohmanoman 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 20:36 von ohmanoman«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

n
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Zitat
Und wo soll darin der angebliche, alleinige Vorteil liegen?

Bei Aldi kann man auch gut einkaufen, das ist ein Vorteil.
Wann kommt der Aldi-Beitrag?


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Sehr gutes Thema. Dies mit dem "Vorteil" kann man als Nichtnutzer nur noch als paradox empfinden.
Für die Nichtnutzer bringt der öde-radikale Rundfunk nur noch einen großen Nachteil: 210 Euro weniger im Jahr. 210 Euro, die man durch Arbeit verdient (und der Arbeitgeber zahlt zusätzlich dazu!), wohl nicht auf der Straße findet. Wenn die Gerichtsbarkeit objektiv beurteilen würde, dann würde diese auch von Nachteilen sprechen.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

S
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Noch ein Nachtrag zu

Bei einer Recherche zu diesem Thema stieß ich eher zufällig im Netz auf folgendes Fundstück:

Besonderes Verwaltungsrecht: Band 3: Kommunalrecht, Haushalts- und Abgabenrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes

Dirk Ehlers, Michael Fehling, Hermann Pünder
C.F. Müller GmbH, 28.05.2013 - 1478 Seiten


In diesem Machwerk werden auf ca. 3 Seiten (300-303) die ehemalige Rundfunkgebühr und deren Übergang zum Beitrag als Abgabe beleuchtet.
Die Ausführungen findet man mit etwas Glück und Geschick als sog. Leseprobe bei books.google.de unter:

Seite 300: https://books.google.de/books?id=HARGa-G3AFUC&pg=PA300&lpg=PA300#v=onepage&q&f=false

Man benötigt daher etwas Glück und Geschick, da es sich um eine sog. Leseprobe handelt und es unter gewissen Konstellationen vorkommen kann, dass nicht alle Seiten enthalten sind bzw. angezeigt werden. Dies ist u.a. sogar Browserabhängig. Am besten hat es bei mir mit dem Chrome funktioniert. Um alle Seiten zu erwischen könnten daher mehrere Aufrufversuche mit Variationen des Browsers, der URL, Löschen von Cookies usw. nötig sein. Um beispielsweise Seite 301 aufzurufen muss der Parameter pg=PA301 in obiger URL angepasst werden.

In den Ausführungen wird darin bereits die ehemalige Rundfunkgebühr als Abgabe eigener Art (sui generis) bezeichnet.
Ich hatte gestern nicht mehr die Muße alles abzutippen, aber hier schon mal eine Art Fazit von Seite 302 und 303.

Zitat
Es bleibt das dogmatisch nicht sehr befriedigende Ergebnis die Rundfunkgebühr als Abgabe sui generis einzuordnen. Aufgrund der großen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommt der Rundfunkgebühr damit eine Sonderstellung im Bereich der öffentlichen Abgaben zu.

Zum 01.01.2103 wurde die Rundfunkgebühr durch einen sog. Haushaltsbeitrag ersetzt. Hintergrund dieser Entwicklung ist es, dass das Anknüpfen an klar definierte Empfangsgeräte angesichts der Konvergenz der Endgeräte – Fernsehgeräte, Radiogeräte, Computer mit zahlreichen Zwischenformen – obsolet zu werden droht. Da der finanzverfassungsrechtlich angezeigte Weg einer Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von den Rundfunkanstalten aus fadenscheinigen Gründen bekämpft wird, gehen die Reformbemühungen dahin einen sog. Haushaltsbeitrag zu schaffen. Die Abgrenzung zur Steuer gerät so endgültig ins Schwimmen, gegen diesen neuen Abgabentyp bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.

Offenbar hatten die Autoren bereits 2013 verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. der Rundfunkabgabe. Es ist schon traurig, dass es trotz zahlreicher Bedenken über 5 Jahre gedauert hat um die Angelegenheit an das BVerfG zu adressieren.


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JEDER unabhängige Jurist, der sich auch nur fünf Minuten in die Thematik Abgabenrecht einliest, kommt zum gleichen Ergebnis.

Nur unsere Verwaltungsrichter scheinen eine Spezies besonders unfähiger Juristen darzustellen. Grausam.


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denyit

Link: Begriffsbestimmung: Vorteil vs. Nutzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27025.0.html


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Moin Moin,

Richter halten sich an die “Gesetze“, die ihnen die Politik vorgibt und wenn sie noch so
bürgerInnenfeindlich sind!!
Und Politiker werden schwach, wenn es um ihre Macht geht.
Politiker für das wohlergehen des Landes und der BügerInnen, weit gefehlt, siehe am Beispiel
Hannover, Landeshauptstadt, oder Reinland Pfalz (eueueueu man)!

Ohmanoman



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15% Afd-Wähler sind für mich eine klare Botschaft. 15% in Bayern und die CSU ist ihre Mehrheit los.

Nächste Bundestagswahl sind es dann 30% Afd-Wähler  8)

die Gleichsetzung von AfD und NPD wird doch nicht umsonst von LINKEGRÜNESPDFDPCDUCSU betrieben. Dafür wird auch der ÖRR missbraucht

Der Bürger lässt sich aber nicht mehr länger verarschen !

Ich brauche die AfD nicht zu wählen, aber die GEZ-Partei(CDUCSUSPDGRÜNELINKEFDP)wähle ich auch nicht !


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Moin Moin,

Richter halten sich an die “Gesetze“, die ihnen die Politik vorgibt und wenn sie noch so
bürgerInnenfeindlich sind!!

So einfach ist eben nicht. Vor allem nicht im Verwaltungsrecht. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ist Teil der Aufgabe des Gerichts, insbesondere wenn sie gerügt wird.

Es gibt ebenfalls ganz klare Vorgaben zum EU-Recht und wann Verfahren dem EuGH vorzulegen sind.



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Moin Moin,

Richter halten sich an die “Gesetze“, die ihnen die Politik vorgibt und wenn sie noch so
bürgerInnenfeindlich sind!!

So einfach ist eben nicht. Vor allem nicht im Verwaltungsrecht. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze ist Teil der Aufgabe des Gerichts, insbesondere wenn sie gerügt wird.

Es gibt ebenfalls ganz klare Vorgaben zum EU-Recht und wann Verfahren dem EuGH vorzulegen sind.

Dann wäre es doch schon vorbei und alles hätte seine Ordnung. Aber es duert ja noch an und das schon über 5 Jahre!

Ohmanoman


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Es gibt ebenfalls ganz klare Vorgaben zum EU-Recht und wann Verfahren dem EuGH vorzulegen sind.

genau. und das bedeutet:

1.) die Verwaltungsgerichte sind gar nicht zuständig und sind es auch nie gewesen !
2.) das BverfG hat darüber gar nix zu entscheiden !
3.) die RAe wussten das allesamt !


Ich warte auf die Klagewelle gegen die RAe, die die Mandanten jahrelang wissentlich und willentlich falsch beraten und dafür kassiert haben

meine Rechtsauffassung wird sich wohl bestätigen.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 22:28 von Dauercamper«

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Ich will ja nur sagen: man kann die Richter nicht in Schutz nehmen, weil sie dem Gesetzgeber folgen. Der Gesetzgeber hat Mist gebaut. Das ist offensichtlich.

In der Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt es (S. 6):

Zitat
Die  Beitragspflicht  besteht unabhängig  von  der  tatsächlichen  Rundfunknutzung,  da der  öffentlich-rechtliche  Rundfunk  der  gesamten  Gesellschaft  nutzt.

Vorzugslast??

Das Dogma des "Vorteils" ist also ein Dogma des "gesamtgesellschaftlichen Nutzens". Also eine klassische Aufgabe für den Staatshaushalt, die nicht einer Vorzugslast zugänglich ist.

Das Ganze wurde - wie wir heute wissen - von einem ÖRR-Justiziar aus Süddeutschland aufgeschrieben, der SELBST zuvor einen Aufsatz veröffentlicht hatte, der sich kritisch dagegen äußerte. Die Ministerien und Parlamente haben den Blödsinn durchgewunken, weil sie glaubten, der Herr Dr. E. vom S. würde das schon richtig gemacht haben.

Wenn das noch nicht irre genug wäre: die VGs winken es ebenfalls durch, weil sie glauben, die Gesetzgeber hätten es schon richtig gemacht. Als wäre es noch nie zuvor vorgekommen, dass der Gesetzgeber gegen das Grundgesetz verstoßen hat.



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