Kann man dahinter scharf berechnetes Kalkül seitens des BVerfG vermuten oder was haben die Herrschaften denn dann am konfiszierten 2.Tag gemacht. Wollte man so am 2.Tag weiteren unangenehmen Argumenten und Nachfragen entgehen, nachdem die Kläger eine Nacht darüber geschlafen und sich für den 2.Tag frisch sortiert hätten. War dieses Vorgehen des BVerfG so in Ordnung ? Kann es sein, dass der örR übers Hintertürchen einen Antrag auf Verkürzung der Verhandlung am Laufen hatte. Sind so nicht viele wichtige Aspekte gar nicht erst vorgetragen worden und so im ganzen einer umfangreicheren eindeutigeren Zuarbeit zur Entscheidung und Urteilsfällung beraubt worden ?
Nein. Sehe ich mir die Argumente von @koblenzer an, wundere ich mich nicht, sondern es wäre sogar vernünftiger gewesen, wenn sich die Einzelkläger @koblenzer angeschlossen hätten, statt selbst vorzutragen. Als Einzelkläger hätte ich das gemacht. Daneben war noch der Sonderfall "Sixt". Entscheidend ist jetzt, ob die Richter des BverfG an ihrem "Mantra" des "demokratiefördernden schützenswerten ÖRR" festhalten. Für mich und zT auch für @koblenzer hat das BverfG sowieso
keine Entscheidungsbefugnis, sondern
nur der EuGH. In meinen Augen sind die Grundüberlegungen des BverfG nicht von gestern, sondern von vorgestern(60er Jahre). Möglich, dass sich bei einer Klage vor dem EuGH, dass BverfG selbst als
überflüssig, inkompetent und voreingenommen herausstellt
Gut möglich also, das das BverfG vom EuGH eine ordentliche Backpfeife bekommt und das der ÖRR in DE keine Sonderbehandlung bekommen darf
Der eigentliche Skandal sind die
nutzlosen Prozesse vor den dt. Verwaltungsgerichten