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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 82375 mal)

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
In Erwiderung zu den Eingangsthesen sei wiederholt darauf hingewiesen, dass die vom BVerfG geprägte sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den ö.r. Rundfunk sich ausdrücklich nur auf das "duale Rundfunksystem", nicht aber auf ein "multiples Telemediensystem" des Abruf- und Kommunikationsnetzwerkes "Internet" bezog und mitnichten eine "Ewigkeitsgarantie" und schon gar nicht ein Finanzierungsprivileg für ö.r. Rundfunk-Sender im Abruf-Internet bedeutet!

[...]

Der Begriff "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" für internetfähige Alltags- Kommunikations- und Abrufgeräte sowie das Argument, wer ein solches besitze, könne auch "Rundfunk" und damit ARD-ZDF-GEZ im Internet "empfangen", sind von der Medien-Politik übernommener Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ, um ein für die Finanzierungsbegründung/ Finanzierungsverpflichtung erforderliches "nutzungswilliges Interesse" für den sog. (und nie ausgeschriebenen!) "Telemedienauftrag" herbeizureden bzw. aufzudrängen und somit aufgrund des nahezu 100%igen Verbreitungsgrades genau dieser "internetfähigen multifunktionalen Alltags-Kommunikations- und Abrufgeräte" erst die Allgemeinfinanzierung herbeizutypisierung und herbeizupauschalieren.

Auf diese Argumentationsschiene sollte man sich also besser nicht einlassen, wenn man nicht will, dass die Vielfalt im Internet weiter gefährdet wird und zukünftig noch ganz andere Dinge nach gleicher Methode pseudo-"solidarisch" allgemeinfinanziert werden sollen.

Aus den gleichen Gründen kommt m.E. auch keine ähnlich gestrickte Kopfpauschale auf die Allgemeinheit in Frage.

Das kann ich leider nicht ganz unwidersprochen lassen.

Die Behauptung, ein internetfähiger PC sei ein Rundfunkempfangsgerät, wurde nicht nur medienpolitisch verbreitet, sondern leider auch vom BVerfG selbst mitverschuldet in seiner unverständlichen Begründung zur Nichtannahme-Entscheidung der Verfassungsbeschwerde gegen das soc. "PC-Urteil" des BVerwG:

BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012
- 1 BvR 199/11 - Rn. (1-23),

http://www.bverfg.de/e/rk20120822_1bvr019911.html
Zitat
Rn. 18: "[...] Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich. Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. [...]"
bzgl. sog. PC-Urteil des BVerwG
Urteil vom 27.10.2010 - BVerwG 6 C 12.09
https://www.bverwg.de/271010U6C12.09.0


Dadurch, dass man Geräte, die typischerweise gerade nicht für den Rundfunk genutzt werden (Handys, Smartphones, (internetfähige) PCs etc.), als "Rundfunkempfangsgeräte" deklariert hat, hat man dem örR das Mittel an die Hand gegeben, jedem einzelnen Bürger in diesem Land die "Möglichkeit der Rundfunknutzung" zu unterstellen, womit der Wohnungsbeitrag in einem gewissen Sinne sogar folgerichtig war.

Hier wurde an der Realität vorbei argumentiert, da die Angebote im Internet, selbst wenn sie von den örR kommen, keine Rundfunkangebote im Sinne eines an einem Sendeplan orientierten Programms sind, das jeder problemlos empfangen kann. (Wenn im Internet zu viele Personen auf den selben Inhalt zugreifen wollen, kann das den Server überlasten. Das passiert beim Rundfunk nicht, da ist es egal, wie viele Leute ihre Geräte anschalten (oder auslassen).)

Die Behauptung, ein internetfähiger PC oder ein Handy seien Rundfunkempfangsgeräte, ist damit ebenso falsch als würden die Gemeinden neuerdings die Hundesteuer auch auf Papageien erheben, nur weil diese bellen können. Selbst wenn etwas bellen kann, ist es noch lange kein Hund.

Der Pro-Kopf-Beitrag scheint dem BVerfG, meiner Ansicht nach, nicht wirklich als Gegenlösung vorzuschweben, sondern diente eher der Argumentation.

Das BVerfG wird sich endlich der Frage stellen müssen, ob sich das duale System in der heutigen Zeit wirklich noch sinnvoll verteidigen lässt (man erinnere sich an den Beschluss bzgl. der mangelnden Staatsferne des ZDF, in dem durchaus erkannt wurde, dass es sich um eine medienpolitische Spielwiese handelt und eine Staatsferne in keinster Weise existiert). Dazu wird es einen großen Schritt machen müssen, denn das heißt auch, dass es die Souveränität aufbringen muss, seinen Fehler 2012 einzugestehen, was ihm nur neuen Respekt einbringen kann.


Edit "Bürger":
Link-Infos zum besseren Verständnis ergänzt. Der Hinweis ist natürlich richtig.
Das BVerwG hatte - wieder mal unter 5- bis 6-fachem Bezug auf "Hahn/Vesting", das Lobby-Gesetz-Lobby-Kommentarwerk von ARD-ZDF-GEZ - siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148466.html#msg148466
basierend auf dem Lobby-Sprech von ARD-ZDF-GEZ internetfähige Geräte als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" deklariert.
Diese Beurteilung ist aufgrund der Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde dazumal vom BVerfG leider nie in der erforderlichen Tiefe angegriffen bzw. überprüft worden.
Das BVerfG hat im Wesentlichen den Vortrag/ die Argumentation des BVerwG wiedergegeben.
Und ja, dies ist eines der Kern-Probleme, welche zu unserer jetzigen Situation führten.
Daher gilt es, diese "PC-Entscheidungen" nochmals in Tiefe anzugreifen.
Dies sollte jedoch in gut aufbereitetem, eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen, da dies über das hieisige Kern-Thema der "Kopfpauschale" hinausgeht, wenn auch eng damit verknüpft ist.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 20:24 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Unter diesem Aspekt stellt die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem dar.

Auch Prof. Dr. Kube als Bevollmächtigter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sprach in der mündlichen Verhandlung am BVerfG am 16.05.18 bezüglich der Übertragungsleistung der Programme in die Wohnung von einer allgemeinen Staatsleistung.

Bereits das BVerfG hat in seinem "Ersten Rundfunkurteil", 1961 BVerfGE 12, 205 dazu Stellung genommen Rn 79 (II 1.):
Zitat
"Die Auslegung, die die Bundesregierung Art. 73 Nr. 7 GG gibt, ist unrichtig. Das "Post- und Fernmeldewesen" umfaßt nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluß der sogenannten Studiotechnik, nicht aber den Rundfunk als Ganzes. Art. 73 Nr. 7 GG gibt dem Bund insbesondere nicht die Befugnis, die Organisation der Veranstaltung und die innere Organisation der Veranstalter von Rundfunksendungen zu regeln oder Vorschriften in bezug auf die Sendungen zu erlassen."

Quelle:
BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012205.html
sowie auch im Forum u.a. unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947


(Auch das BVerfG betonte in der mündlichen Verhandlung am 16.05.18 die unbedingt erforderliche Leistung der Netzabdeckung, auch mit DVB-T2.)

Wenn nun doch der Bund (Staat) bereits Einfluss auf die Programmübertragung und Programmverteilung hat, sollte die Programmfinanzierung auch kein Problem darstellen. Zumindest kann dies nach der Rechtsprechung des BVerfG auch nicht ausgeschlossen werden, auch wenn dies der ÖRR vehement mit dem Thema "Staatsferne" immer wieder auszuschließen versucht.

Auch die Biersteuer wird den Ländern zugesprochen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 23:01 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Zum hier seitenweise diskutierten Thema Internet als Rundfunk fallen mir die Herren Sprißler und Hennecke ein:

1) Nichtanwendbarkeit der Rechtslage von vor 2013: "Es wurde übersehen, dass nicht Computer einen Funkempfänger bekamen, sondern der Rundfunk den herkömmlichen Sendeweg verlassen hat, um im Internet aufzutauchen."
Aufsatz von Richter Sprißler, Abschnitt 4.V - siehe u.a. unter
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html

2) Grundrechtsverletzung (Art. 5) trotz freiwilliger Zahlung und Nutzung: Wer den Rundfunk freiwillig nutzt und zahlt, wird trotzdem in seinen Grundrechten verletzt, da er sich nicht zur Kostenentlastung entscheiden kann, den ÖRR nicht mehr zu finanzieren unm z.B. auf günstigere Informationsquellen zu wechseln. (Sinngemäß Streitschrift Frank Hennecke, Kapitel 4.4.3 "Die Beschwer"). Siehe u.a. unter
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.msg167959.html#msg167959
Wer also anstatt 17,50 EUR pro Monat lieber einmal pro Woche einen Promi-Bezahl-Artikel bei Spiegel-Online kaufen möchte, weil er das besser findet als "Tatort: Fußball", der wird auch schon in seinen Grundrechten verletzt, weil er sich nicht finanziell entlasten kann.

Also zusammengefasst lässt sich wohl "buttermesserscharf schlussfolgern":
Wenn die Landesrundfunkanstalten sich in die örtlichen Wasserwerke einkaufen (was klar geht, weil öffentlich-rechtlich), dann ist auch jeder, der Leitungswasser trinkt, ein Nutzer des ÖRR. Folglich ist alles irgendwas Rundfunk immer rechtens! Wenn wir dieses Rundfunkwasser dann regelmäßig trinken, wird es uns gewiß zu Kopf steigen und das Hirn verdrängen. Und wenn wir dann alle nur noch Wasserköpfe sind, dann werden wir in die Seilschaften der politischen Selbstbedienungselite aufgenommen und bekommen den Beitrag nicht abgebucht, sondern ausgezahlt. Aufgrund der großen Empfängerzahl natürlich weniger, in Summe gibt und bekommt jeder 0 EUR und man schafft den Beitrag zusammen mit dem gesamten ÖRR einfach ab. Einfach - für alle!



Edit "Bürger" - nochmals vorsorglicher Hinweis:
Danke der Querverweise - bitte jedoch über das tangierende Thema "Internet als Rundfunk" nicht das eigentliche Kern-Thema aus den Augen verlieren und hier bitte wie überall im Forum eng, zielgerichtet und mit direktem Bezug zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2018, 02:40 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

j
  • Beiträge: 265
Das wäre ein Phyrrussieg.
Wir hätten, wie oft von mir befürchtet, den Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Denn eine Kopfpauschale hätte den gewaltigen Nachteil, dass jeder zahlen müsste, nach der perfiden Logik: Der ÖRR schützt die Demokratie, und das dient allen. Der Kernpunkt ist aber, dass min. 80%, eher 95% des Programms mit Information und Bildung garnichts am Hut haben und allem dienen, aber nicht der Demokratie. Vielleicht dem Gott der Zeitverschwendung.

Das wichtigste wäre - wie unter der alten Geräteabgabe - eine Lösung, bei der mit einer Notlüge "habe keine Geräte" eine Zahlung umgangen werden kann.
Denn dann wird mit den Füßen abgestimmt, und der ÖRR erledigt sich von alleine oder wird privatisiert.

Das ist immer noch mein favorisiertes Modell: Steuermittel für einige Nachrichtensendungen und Korrespondentennetzwerk, ausgeschrieben, und ARD sowie ZDF privatisiert. Alle aus Steuermitteln finanzierten Sendungen gehen kostenlos online.
Eine Kopfpauschale ist übrigens vom Wesen her eine Steuer - eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung.

Sollte sowas kommen, haben wir verloren, denn dann hilft uns ein BVerfG nicht weiter, das dieses Modell ja auferlegt hat.

Man kann nur hoffen dass das BverfG den Zwang erledigt, denn sonst ist nichts gewonnen. Es muss einen legalen Weg geben, ein Nichtnutzer zu sein, ohne dass man wie ein Einsiedler ohne Wohnung, Strom und jedes Elektrogerät leben muss. Ich habe keinen Fernseher, und ich will auf meinem Laptop und Smartphone sicher keinen ÖRR empfangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 00:08 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.456
Nein die richtige Antwort ist beim Fernsehn die Verschlüsselung: wer sieht der zahlt.
Eventuell mit einer staatlichen Garantie dass auf die 8 Mrd Euro aufgestockt wird.

Hörfunk ausgliedern und steuerfinanziert.

Wenn die Politiker das selbst bezahlen müssen, wird da sehr schnell gespart - siehe Deutsche Welle:
http://www.dw.com/de/zahlen-daten-fakten/a-15679961
Zitat
Seit 1992 strahlen wir weltweit Fernsehen via Satellit aus, seit 1996 ist das Programm rund um die Uhr zu empfangen. Heute sendet die DW ein weltweites Fernsehprogramm auf Englisch, Deutsch, Spanisch und Arabisch - über sechs Kanäle, jeweils 24 Stunden.

Eigendlich reicht uns doch dieser Sender für die Grundversorgung mit 600 Mio Eur, oder?

Die Bilanzen zu finden ist schwierig, Wikipedia ist auch nicht hilfreich.

Das hier habe ich gefunden:

http://www.dw.com/de/bilanz-und-aktuelle-lage/a-15689303

Und hier kann man sehen wie die Investitionen runtergefahren worden sind:
www.dw.com/downloads/25638647/dw-gesch%C3%A4ftsbericht-verwaltung-1999.pdf

(DW hier nicht vertiefen, sonst kommt die blaue Warnung ...)


Edit "Bürger":
In der Tat - bitte weder "Deutsche Welle" noch "Steuerfinanzierung" noch "Verschlüsselung" oder weitere alternative Finanzierungsmethoden hier vertiefen - dazu gibt es das Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
Stattdessen bitte wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?
und insbesondere den Einstiegsartikel und die dort thematisierte "Kopfpauschale" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 01:28 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

M
  • Beiträge: 508
Kopfpauschale?

„Kopfpauschale“ ist – wie „Haushaltspauschale“ oder „Haushaltsabgabe“ - eine unpräzise Verharmlosung, die den wahren Charakter der Zwangsabgabe verdeckt / verschleiern soll.

Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!

Die Frage sollte also korrekter Weise wohl lauten: „Kommt die Kopfsteuer?“.
Wobei diese Frage dann nur Rhetorik ist!?
 
Denn die Zwangsabgabe (sogen. Rundfunkbeitrag) ist für mind. alle Alleinwohnenden eine Kopfsteuer, von der nach § 4 RBStV einige befreit/ ermäßigt werden können.

Dazu hatten übrigens bereits 2017 Prof. Dr. Hanno Beck und Prof Dr. Andrea Beyer in Ihrem Artikel „Rundfunkfinanzierung: von Gebühren und Beiträgen jetzt zur Indexierung?“ geschrieben (Hervorhebungen nicht im Orginal):

Zitat
Hinsichtlich der Allokationseffizienz ist […] die Haushaltsabgabe aber de facto eine Kopfsteuer […]
Was die Verteilungsgerechtigkeit angeht, so ist die aktuelle Rundfunkgebühr eine De-facto-Kopfsteuer für jeden Haushalt, der damit verbundene regressive Tarif ist verteilungspolitisch negativ zu beurteilen. Lediglich die Möglichkeit zur Befreiung von der Gebührenpflicht und die Tatsache, dass Familien nur eine Gebühr zahlen, wirken den verteilungspolitischen Problemen etwas entgegen.
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/rundfunkfinanzierung-von-gebuehren-und-beitraegen-jetzt-zur-indexierung/ bzw. https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-017-2083-8

Anmerkung: Ja, ich weiß, die Prof.s verwenden die Begrifflichkeiten „Haushaltsabgabe“ und „Gebühr“ - vermutlich, weil sie Wirtschaftswissenschaftler und keine Verfassungsjuristen sind und / obwohl sie
- so wie auch Hanno Kube (http://www.jura.uni-mainz.de/thiemann/278.php bzw. https://www.jura.uni-heidelberg.de/fst/personen/personenkube/kube.html), Verfasser vom „Rechtsgutachten__Der_Rundfunkbeitrag___rundfunk__und_finanzverfassungsrechtliche_Einordnung.pdf" -
„aus dem gleichen Stall“ des Gründungsdirektors kommen - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Zitat
Nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Universitätsdienst gibt Professor Dr. Dieter Dörr, Gründungsdirektor des Mainzer Medieninstituts, zum 1. März 2018 auch sein Amt als Direktor des Mainzer Medieninstituts nach 18 Jahren erfolgreicher Leitung in andere Hände.
Quelle: http://www.mainzer-medieninstitut.de/ (Hinweis: Mensch beachte links unten auf der Homepage die Symbolträchtige Verbindung) ;)

Zur Rundfunkfinanzierung gibt es im o. g. Aufsatz von Beck/Beyer interessante Ausführungen (Hervorhebungen nicht im Orginal):
Zitat
Rundfunkfinanzierung – ein Dauerthema
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kommt auf ein Finanzierungsvolumen von rund 8 Mrd. Euro pro Jahr – angesichts solcher Beträge lohnt es sich genauer hinzuschauen, wie diese Summe aufgebracht wird. Das aktuelle System ist aus allokativen Aspekten wenig überzeugend, sowohl was die Mittelbestimmung als auch die Mittelaufbringung angeht. Eine kombinierte Lösung wäre zwar komplexer, aber effizienter und zielgenauer: Ein Teil des Mittelbedarfs wird über eine Indexierung am Preisindex der Lebenshaltung und der allgemeinen Rundfunkausgaben berechnet; der derart berechnete Mittelbedarf wird dann aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert, was sowohl effizient als auch verteilungspolitisch akzeptabel ist. Darüber hinaus sollte eine dritte, spendenfinanzierte Einnahmenkomponente zusätzliche Anreize für die Programmgestaltung setzen.

Gegen eine solche Lösung sprechen allerdings politökonomische Argumente: Zunächst einmal stößt eine solche größere Reform auf Widerstände von vielen Interessengruppen und wäre schwer im politischen Alltag umzusetzen. Zudem wird mit dieser Lösung der Charakter der Rundfunkgebühren als allgemeine Steuer für die Finanzierung öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich, was zu Widerständen von Seiten der Politik und der Sender führen könnte. Beiden Interessengruppen kann eher daran gelegen sein, wenn die wahren fiskalischen Belastungen der Bürger nicht transparent werden – den Bürgern wäre hingegen schon an mehr Transparenz gelegen.
Quelle: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/rundfunkfinanzierung-von-gebuehren-und-beitraegen-jetzt-zur-indexierung/

Aber: das gehört wohl auch in
Zitat von: Bürger
das Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,2.0.html
;)


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  • Cry for Justice
Nein, wegen "dummer zahlender Trottel" müssen sich Nichtnutzer nicht per "Mehrheitsentscheid" in die Tasche greifen lassen -- das nennt sich "Schutz der Minderheit".
Na toll, dann wird wohl bald ein Flüchtlingsstrom von dummen zahlenden Trotteln in den "Schutz der Minderheit " zu verzeichnen sein.  >:D


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Schrei nach Gerechtigkeit

T
  • Beiträge: 545
Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!

Thatcher ist mit der Einführung der Kopfsteuer (poll tax) in England gescheitert.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

h
  • Beiträge: 304
Zitat
Es geht doch um die (für jede*n unausweichliche) Kopfsteuer!

So ganz richtig ist das nicht. Es ging in erster Linie um einen (für ÖRR-Konsumenten) gleichen Beitrag pro Person.

Davon unabhängig war die Frage, ob ausnahmslos jeder -unabhängig von seinem Konsumverhalten- für die Beitragszahlung herangezogen werden kann. Und da herrscht wohl Einigkeit, dass diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung für erklärte Nicht-Nutzer bestehen sollte.


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  • Cry for Justice
Und da herrscht wohl Einigkeit, dass diese Möglichkeit der Beitragsbefreiung für erklärte Nicht-Nutzer bestehen sollte.
Haben die dann einen Punkt auf der Stirn oder wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
Eidesstattliche Erklärung, beglaubigt von einem allwissenden Nutzungsverhalten-Bevollmächtigten!  ;)



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Schrei nach Gerechtigkeit

D
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  • 1 BvR 2099/17
Die Nutzer werden von den Nichtnutzern getrennt durch Ein- und Austritt in die/aus der Rundfunkgemeinschaft. Völlig analog zur Kirche, dort funktioniert es ja auch.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

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  • Cry for Justice
Ja klar, das ist DIE Lösung.  >:D  Nanana, wenn das SO einfach wäre und das die Nutzer spitz bekommen. Ein wildes Durcheinander, denn keiner will dann mehr der Dumme sein, Herr Doktor. Dieser Vergleich hinkt aber so was von ganz gewaltig. Werden bei der Kirche die Abtrünnigen als Ketzer diffamiert, eingesperrt, auf dem Scheiterhaufen verbrannt?  Neenee, so wird das nichts.. ;D


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Es ist ja schon jetzt so, dass der Beitragsservice auf wahrheitsgemäße Angaben/Mitwirkung der Beitragspflichtigen angewiesen ist. Denn die Meldedaten lassen keinen sicheren Rückschluss auf die Wohnungszugehörigkeit zu.
Schon jetzt kann also in Mehrparteienhäusern einer, der keinen Beitrag zahlen will, gegenüber dem Beitragsservice behaupten, dass er in der Wohnung des Nachbarn unter der gleichen Adresse lebt. Und damit ist er weg von Radar des BS.
Wenn also die Rundfunkanstalten schon jetzt so ein unbändiges Vertrauen in die Ehrlichkeit der Bürger haben, warum soll dann Dr. Oggelbecher's Vorschlag nicht funktionieren?


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Werden bei der Kirche die Abtrünnigen als Ketzer diffamiert, eingesperrt, auf dem Scheiterhaufen verbrannt?

Du kannst Dich bei den über 60% der im 30jährigen Krieg getöteten Bevölkerung Deutschlands bedanken, daß Du heute ohne physische Konsequenzen aus der Kirche austreten kannst.

Dein verbal-militantes Eintreten für die haltlosen Unterstellungen des örR hilft einfach nur, den nächsten "30jährigen" Krieg zu besorgen.

Wenn statt dessen genügend Leute vom Sofa hochkämen und nicht zahlten, wäre der Spuk nächste Woche vorbei.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Wenn also die Rundfunkanstalten schon jetzt so ein unbändiges Vertrauen in die Ehrlichkeit der Bürger haben, warum soll dann Dr. Oggelbecher's Vorschlag nicht funktionieren?
Guter Ansatzpunkt, welcher hier öfters in Vergessenheit zu geraten scheint. In einem Zwangszahlungssystem kann man nun mal nicht darauf vertrauen, dass man es nur mit ehrlichen Häuten zu tun hat. Warum wohl wurde 2013 auf pro Haushalt/Wohnung umgestellt. Aber lassen wir das, wurde hier bereits tausendmal durchgekaut. Dr.Oggelsbecher lässt zu seinem tollen Vorschlag leider einen ebenso tollen vor allem aber konstruktiven Vorschlag vermissen, wie dieser denn in der harten Realität des Vertrauens in die Ehrlichkeit auch nur ansatzweise umgesetzt werden soll. Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter..
@ maikl-nait
Oder hast Du vielleicht eine für alle gleichermaßen akzeptable Idee, denn ich vermisse diese bisher von Dir. Das Aufspringen und Ausschlachten eines misserablen Vergleiches aus dritter Dr.Hand hilft da wenig weiter.


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