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Autor Thema: Wer mehr verdient, muss mehr Rundfunkbeitrag zahlen?  (Gelesen 19893 mal)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Siehe dazu bereits meine Antwort in einem anderen Thread zum gleichen Thema.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27541.msg173188.html#msg173188
Dies möchte ich insoweit korrigieren und hiermit besser eine andere Variante ohne prozentualen Bezug oder stumpfsinnige Staffelung ins Spiel bringen. Der aktuelle Beitrag von 17,50€ für die anzunehmende Mehrzahl der Haushalte mit zumeist zwei (+mitunter auch mehr) Verdienern wäre zu halbieren und man käme somit auf 8,75€ echte pauschale Kopfsteuer. Der 2-Personen-Standard-Haushalt als Maßstab zukünftiger Rechnerei wäre also nicht schlechter gestellt als vorher. Dafür zahlt dann jeder Steuerpflichtige, aber auch tatsächlich jeder diese "Kopfsteuer" von 8,75€. Das Finanzamt als Steuerinstitution könnte außen vor bleiben und als dann immer noch im Status als Beitrag befindlich wäre der örR mit seiner Inkassobude BS gefordert. Oder das ganze nähme gar besser grundsätzlich eine neu zu schaffende unabhängige Einzugsanstalt in vertrauenswürdigere Hände.
Keiner wird bei diesem Modell und dem ganzen Zwang verantwortbar übermäßig benachteiligt oder bevorteilt. Selbst die bisher verarschten Singles wären zufrieden gestellt und jedem anderen in Beziehungen gleich welcher Art gleichgestellt. Auch die bisher zuweilen total übervorteilten WGs sind dann endlich am gemeinsamen Tisch anteilig gerecht vertreten.
Zwar kommt so wahrscheinlich bedeutend weniger als 8 Milliarden zusammen, ist aber eine geile Ausgangsposition für einen Kompromiss den man beim örR akzeptieren könnte/sollte, sofern man ihn echt tatsächlich auch will...und nicht nur leere Worthülsen von "Einsparung" in die Prärie kullern lässt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 23:26 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

a

ana

  • Beiträge: 54
Keiner wird bei diesem Modell und dem ganzen Zwang verantwortbar übermäßig benachteiligt oder bevorteilt.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Es hängt doch viel davon ab, wieviel die jeweiligen Personen verdienen, oder? Und das Grundproblem bliebe bestehen: Jeder soll zahlen, egal ob Nutzer oder Nichtnutzer.

Gruß,
Ana


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2018, 15:36 von Bürger«

N
  • Beiträge: 540
Grundsätzlich sehe ich diese Art von Debatte kritisch und ein Stück weit macht hier die Linke aus nachvollziehbaren Gründen auch wieder eine Neiddiskussion auf.

Ich denke, ein erster Schritt wäre schon mal damit getan, die Wichtigkeit und Wertigkeit des Öffentlichen Rundfunk im Jahr 2018 zu entmystifizieren. Es spielt gar keine Rolle, wie gut das Programm ist, was diese senden, sondern nur, dass man dafür trotz Nicht-Nutzung bezahlen soll. Gerade in einer Demokratie muss es doch möglich sein, jenem Medium seine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, das man auch braucht und nutzt und wenn der ÖR in diesem Zusammenhang im eigenen Leben dabei keine Rolle spielt, dann sollte das völlig legetim sein.

Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die den ÖR als Kulturstätte sehen und quasi als staatliches Gut interpretieren. Aber für Minderheitenbedürfnisse alle Einkommen der Bürger anzuzapfen, halte ich für den falschen Weg. Der Glaube, das Programm oder die Berichterstattung wäre dadurch besser als bei jeden x-beliebigen privaten Anbieter, ist bei genauerer Betrachtung der Sachlage eigentlich nicht aufrecht zu erhalten.
Netflix zeigt doch schon, dass die Menschen durchaus bereit sind, für gute Unterhaltung zu bezahlen, aber niemand käme doch ernsthaft auf die Idee, das nun alle für Netflix zahlen müssten, weil die so ein tolles Angebot haben und es damit dem Allgemeinwohl dient.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 00:15 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Grundsätzlich sehe ich diese Art von Debatte kritisch und ein Stück weit macht hier die Linke aus nachvollziehbaren Gründen auch wieder eine Neiddiskussion auf....

Ich denke nicht, dass der Verfassungsgrundsatz der Leistungsgerechtigkeit bei steuerlichen Abgaben etwas mit "Neiddiskussion" zu tun hat.

Wie ich das sehe, sind (mind.) zwei Haltungen zu vereinen:

Auf der einen Seite leistungsgerechte, also einkommensabhängige Abgabenbemessung.

Auf der anderen Seite die allgemeine Veranlagung dem Grunde nach, bei der auch chronische Nichtnutzer/innen, zumal solche mit gutem Einkommen, eine nutzungsunabhängige Zahlungspflicht ablehnen und weiter boykottieren werden. Es gab und gibt erfahrungsgemäß im Forum viele Stimmen, die eindeutig gegen allgemeine Zahlungspflicht sind.

Wenn man dem Rechnung tragen will, beschränke man sich bei der Veranlagung auf die Nutzenden von örR-Angeboten.

Oder man überlegt sich ein sinnvolles Mischmodell. Das hieße: ein wirklich geringfügiger (dennoch leistungsgerechter, d.h. einkommensabhängiger) Sockelbetrag für eine Mindestgrundversorgung der allg. Öffentlichkeit mit dem allernotwendigsten (=eingeschränkten) Angebot. Zusätzlich freiwilliger Abruf verschlüsselter, kostenpflichtiger Sendungen.

Das Problem ist, dass jeder noch so geringe Pauschalbetrag, der erhoben wird, die Tendenz haben wird zu steigen. Der ARD-Vorsitzende U.Wilhelm trommelt ja bereits für regelmäßige inflationsbedingte Steigerungen. Schnell kommt man dann wieder in Bereiche, wo geringverdienende Haushalte relativ zu stark belastet sind.   

Die galanteste Regelung wäre wohl die Finanzierung des Rundfunks (zumindest der eingeschränkten Grundversorgung) aus allgemeinen Steuermitteln. Da wäre eine wirksame Kostenkontrolle wohl am ehesten durchsetzbar ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2018, 10:17 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der aktuelle Beitrag von 17,50€ für die anzunehmende Mehrzahl der Haushalte mit zumeist zwei (+mitunter auch mehr) Verdienern wäre zu halbieren und man käme somit auf 8,75€ echte pauschale Kopfsteuer. Der 2-Personen-Standard-Haushalt als Maßstab zukünftiger Rechnerei wäre also nicht schlechter gestellt als vorher. Dafür zahlt dann jeder Steuerpflichtige, aber auch tatsächlich jeder diese "Kopfsteuer" von 8,75€. Das Finanzamt als Steuerinstitution könnte außen vor bleiben und als dann immer noch im Status als Beitrag befindlich wäre der örR mit seiner Inkassobude BS gefordert. Oder das ganze nähme gar besser grundsätzlich eine neu zu schaffende unabhängige Einzugsanstalt in vertrauenswürdigere Hände.

Da habe ich erhebliche Bedenken. Schon jetzt erhält der BS regelmäßig die Daten von gut 70 Mio. Bürgern über 18 Jahre. Angeblich schmeißt er davon ca. 30 Mio weg, nachdem er irgendwie einen Zahlungspflichtigen gewürfelt ermittelt hat. Ob das zutrifft, kann niemand prüfen. Wenn der BS diese Daten legal behalten dürfte, zusätzlich automatisch die Umzugsdaten erhält, dann haben wir eine ziemlich umfassende Datenbank. Daher würde ich im Fall einer Kopfsteuer eher das Finanzamt nutzen, dass schon jetzt von allen Bürgern - von der Geburt bis über den Tod hinaus - Daten hat (siehe Steueridentifikationsnummer). Damit könnte man sich den BS vollständig sparen.

Im übrigen wohnen statistisch in einer Wohung etwas mehr als zwei Personen. D. h. aber nicht, dass in allen Wohnungen zwei Personen über Einkommen verfügen, zumal davon ja auch viele noch minderjährig sind. Zudem sind mehr als 5 € pro erwachsenem Bürger definitiv zu viel. Der ÖR-Rundfunk krankt an seiner Gier und ist viel zu moppelig. Man hält mit Ausgleichszahlungen Winzsender wie SR und RB am Leben, man finanziert an Schwachsinn reichende Regionalprogramme, Rundfunksender, die das gleiche Dudelprogramm bringen wie die privaten und ein unübersehbares, undurchsichtiges Netzwerk von Firmen, die die Anstalten gegründet haben. Eine Struktur, ideal für Unterschleif, zu dem sie geradezu einlädt. Wenn man also umstellt, dann  gleich den ÖRR gesundschrumpfen. Weg mit dem ZDF, RB und dem SR. Zusammenlegung von Sendern zu 4 Vier-Länderanstalten. Regionalisierung in definierten Zeitfenstern. Die sogn. Dritten Programm sind zu einem Gutteil zu Recyclinghöfen für Sendungen des ARD-Gemeinschaftsprogramms mutiert. Man könnte auf die verzichten, ohne dass man die Einstellung des Sendebetriebs wirklich vermissen würde. Wer Bingo spielen will, kann auch in einer Seniorengruppe aktiv werden. Das Ganze ist ziemlich sicher für die Hälfte des derzeitigen Betrags zu machen. Zumal ja auch eine Reihe von Intendanten weg fällt. Von mir aus kann man die Zahlungen an den ÖRR dann an einen Index koppeln. Natürlich nicht an die Inflationsrate sondern an die Steigerung der Nettolöhne, der Renten und des Hartz-4_Satzes, je nachdem, was niedriger ausfällt.  8) Zudem sollte man die Gehälter der Intendanten deckeln. Dass man für das Gehalt des Bundeskanzlers, des Bundespräsidenten oder eines Ministers keine geeigneten Leute findet, glaube ich nämlich nicht. Wenn z. B. Herr B. vom WDR wirklich so gut ist, wird er ja sicher mit Leichtigkeit einen Job anderswo finden.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 00:18 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Dass bei einer Steuer-Lösung der Beitragsservice abgeschafft gehört, versteht sich von selbst.

Und es bedarf auch keiner neuen Steuer. Es muß nur an anderer Stelle im Haushalt gespart oder umgeschichtet werden. Der Finanzierungsbedarf des Kern-ÖRR sollte aus dem Haushalt gedeckt werden, der dafür am besten in Frage kommt.

Dabei bietet sich der üppig ausgestattete Militärhaushalt geradezu an. Man sollte vielleicht nicht den Begriff Psychologische Kriegsführung direkt verwenden, aber man sollte da auch nichts beschönigen.


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G
  • Beiträge: 103
Und es bedarf auch keiner neuen Steuer. Es muß nur an anderer Stelle im Haushalt gespart oder umgeschichtet werden. Der Finanzierungsbedarf des Kern-ÖRR sollte aus dem Haushalt gedeckt werden, der dafür am besten in Frage kommt.

Da würde sich der Part der verschwendeten Steuergelder anbieten. ;D ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2018, 19:33 von DumbTV«

  • Beiträge: 811
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Daher würde ich im Fall einer Kopfsteuer eher das Finanzamt nutzen, dass schon jetzt von allen Bürgern - von der Geburt bis über den Tod hinaus - Daten hat (siehe Steueridentifikationsnummer). Damit könnte man sich den BS vollständig sparen.
Vielen Dank an @drboe für die aufrichtige Anteilnahme an meinen bisherigen Gedankenergüssen..
Tja, wozu bedarf es eigentlich einer zweiten Datenkrake als bösartiges Schattenmonster, wenn es doch bereits ein solches in genau der gleichen Qualität oder gar besser bereits schon gibt. Zudem hat sich dieses, Finanzamt genannt, doch bisher ganz wacker geschlagen und konnte sich einen bedeutend besseren Ruf erarbeiten, als diese *** namens BS es jemals schaffen wird.
Klar keinem ist mit allem recht getan, nur würde ich tausendmal eher dem Finanzamt vertrauen als dieser  *** ...
Daher gehört ein Beitrag in welcher Variante auch immer als alternative Option gegenüber einer PayTV-Lösung grundsätzlich aus dem Inkasso des örR heraus gelöst und in die Fittiche des Finanzamt überführt.
Irgendwelche staatsferne oder staatsnahe Befindlchkeiten sind eh nur noch lächerliche Makulatur, mit denen kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
Es wird doch eh schon alles vom Staat, vom Bund geregelt, überwacht. Nur die Finanzierung soll auf Teufel komm raus als Alibi ländergebunden bleiben, sein.
Also bitte, Verarsche war gestern.


Edit DumbTV:
Unsachliche und unpassende Wortwahl entfernt. Das Forum besteht auf einer konstruktiven und sachlichen Diskussion!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Mai 2018, 00:20 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Wenn z. B. Herr B. vom WDR wirklich so gut ist, wird er ja sicher mit Leichtigkeit einen Job anderswo finden.

Das könnte sich als schwierig erweisen, würde er beim "Kommerzfunk" (Zitat B.) doch tatsächlich an seiner Leistung bemessen. Pensionen auf Lebenszeit gibt es dann auch keine.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

M
  • Beiträge: 508
das Finanzamt nutzen

Dazu schrieb bereits  Anna Terschüren unter dem Titel „Alternativen zur gegenwärtigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (Hervorhebung nicht im Orginal) :
Zitat
Eine Steuerfinanzierung würde zunächst dem Umstand gerecht, dass es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus verfassungsrechtlicher Sicht um ein sogenanntes Allgemeingut ohne individualisierbare Gegenleistung handelt, das dem Gemeinwesen dienen soll. Derartige Güter sind nach finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben über Steuern zu finanzieren.

Unter Allokations- bzw. Effizienzgesichtspunkten hätte eine Steuerfinanzierung den entscheidenden Vorteil, dass der Abgabeneinzug über die Finanzämter erfolgen würde. Somit könnte der Beitragsservice abgeschafft werden und weitere Aufwendungen der Rundfunkanstalten im Zusammenhang mit dem Abgabeneinzug würden entfallen. Ebenso erübrigten sich viele behördliche Aufwendungen, z.B. im Rahmen von Vollstreckungsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Abgabeneinzug verursacht werden. Außerdem entfielen die aufwendigen Regelungen und Verfahren zu Beitragsbefreiungen. Eine Steuerfinanzierung würde also deutliche Kostensenkungen ermöglichen, da der Rundfunkbeitrag als eigene Abgabe und somit Erhebung und Vollzug komplett wegfielen. Verteilungspolitisch hätte eine Steuerfinanzierung den Vorteil, dass sie an die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpfen würde und demnach sozial bei Weitem gerechter wäre, als es der jetzige Rundfunkbeitrag ist. Würden des Weiteren die Landesrundfunkanstalten auf Basis ihres individuellen Finanzbedarfs aus den Haushalten der Länder finanziert, könnte der ARD-interne Rundfunkfinanzausgleich entfallen, der einen enormen bürokratischen Aufwand verursacht.
Und es folgen noch weitere konkrete Argumente.
Hier: https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2014/3/alternativen-zur-gegenwaertigen-finanzierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/




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