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Autor Thema: Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark  (Gelesen 60981 mal)

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Ich denke, das Spiel geht irgendwann von vorne los. Die wird man nicht mehr los .


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Viele Grüße
Florian

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Mag ja auf den ersten Blick zutreffend sein, diese Aussage...

Die wird man nicht mehr los .

Aber eines versteht ein fiktiver Besucher bis zum heutigen Tage nicht: Warum ist es ganz offensichtlich nicht möglich, dass sich der / die gewöhnliche Deutsche mal von der Denkweise verabschiedet - wie sie sich oben im Satz: "Die wird "man" nicht mehr los" wieder auf's Neue offenbart - "man" hiesse "ich" und "ich" bin der / die einzige Einzelne, der oder die auf dieser Welt rumläuft? Liegt das daran, dass man dazu erzogen wird, sich selbst für den Mittelpunkt der Welt zu halten, oder wozu soll das gut sein!?

Wenn diese Schergen - völlig wumpe, ob das eine "Creditreform", irgendwelche "öffentlich-rechtlichen" Abzocker sind oder wer immer sonst - sich einmal 20 Mio. Zahlungsverweigerern gegenübersähen & dito deutsche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte (also örtliche GEZ-Geschäftstellen bzw. GEZ-Bezirksleitungen) & dito Stadtkassen, dann wären die mit ihrem dämlichen Latein ganz schnell am Ende. Dann würden auch die etablierten Politiker (mit ihren "Rundfunkbeitragsstaatsverträgen") so schnell springen, so schnell könnte man gar nicht gucken. Und man überlege sich doch nur mal wohlgemerkt als Experiment im Geist, in der Größenordnung könnten überhaupt Sanktionen gegen Zahlungsverweigerer verhängt werden. Die Banken und das WIrtschaftssystem möchte ich sehen, und was dann passiert, wenn von Seiten der Banken aufgrund Schufa-Einträgen 20 Mio-fach Kreditlinien, Dispositionskretdite etc. pp. gekündigt werden müssten inklusive Kontensperrungen in dem Umfang etc. pp. Glaubt ernsthaft jemand, dass die etablierte Politik dem Entstehen derartiger Situationen dann "tatenlos" zusehen würde? Dann hätten "wir" die schönste, dickste Wirtschaftskrise mit richtigem Knirschen im Gebälk, von dem Krawall ganz zu schweigen, den es dann gäbe. Für das Kippen der damaligen Krankenkassen-Zwangs- / Zusatzbeiträge i. H. von 20.- in den 1990er Jahren (politisch-offiziell als "Notopfer" etikettiert) hatte es nur, wenn überhaupt, ein paar Mio. zahlungsverweigernder Bürger gebraucht, dass die von den Krankenkassen verschickten Drohbriefe bzgl. Zwangsbeitreibung schlicht verpufften).

Wenn "man" natürlich nicht erkennen kann (oder will, vllt. weil mancher hofft, er bräuchte sich doch nur ein ganz kleines bisschen anzustrengen, dann wäre er doch der Nachfolger von diesem 600000 € - Kleber oder eines solchen 400000€ - Intendanten-Fuzzys), dass es genügend Leute gäbe, diesen ganzen Laden an seine Kapazitätsgrenze zu bringen) - und sich stattdessen in seiner "Ich bin klein [und allein], mein Herz ist rein"-Haltung sonnt bzw. wohl fühlt, braucht man sich nicht zu wundern. Dann wird tatsächlich einer nach dem anderen kleingemacht. Manchem/r scheint das ja aber Spaß zu machen - von z. B. dem einen Rentner abgesehen, der 2010 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, weil er nicht einsehen wollte, dass er mit seiner kleinen Rente plus Wohngeld Rundfunkgebühren zahlen sollte, HartzIV-Empfänger auf einem vergleichbaren Lebensniveau aber befreit wurden.

Was ist der Lustgewinn an dieser offensichtlich mindestens 90% der Bevölkerung (die sogenannten "Eliten" dagegen halten zusammen wie Pech & Schwefel) kennzeichnenden  Robinson-"Haltung? Das wird ein fiktiver Besucher auch bis zu seinem letzten Tag nicht verstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2019, 01:35 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Höhö, Creditreform! Sehr geil @scottel!

Ey yoo römischer Anwaltsgladiator! Schicker "Briefbogen" (Kostenfestsetzung)!
Boah, so mit ganzer Latte an Anwälten (rechts Seite 1), waa? 
Sag mal Verfahrensgebühr Nr. 3100; 1,3?
Echt jetzt? Höhö! Ick globe nicht!

Schau:

VG Stuttgart 11. Kammer; Beschluss 10.02.2009; Az. A 11 K 426/09
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE090000470&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

Rechtsanwaltsgebühr für gerichtliches Eilverfahren gegen Abschiebungsandrohung in Asylverfahren
Zitat
Leitsatz

1. Die Gebühr nach RVG VV-Nr. 3309 erfasst solche gerichtlichen Verfahren, in denen nicht mehr die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts überprüft wird, sondern lediglich dessen Vollziehung oder Vollstreckung. Ist Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens auch die Überprüfung eines Grundverwaltungsakts, der zugleich mit einem Vollstreckungsakt verbunden ist, findet RVG VV-Nr. 3309 keine Anwendung.(Rn.3) 

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

Anlage 1: 3309 Verfahrensgebühr 0,3

45 Glocken mal 0,3 = 13,50! Ohhhhww! Gutschi! Gutschi! Gu! Ditt tut mir jetzt aber leid!

4 seitiger Schriftsatz für 13,50! Siehe Antwort weiter vorn in hiesigem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg179019.html#msg179019

Also mal abgesehen davon, dass die 4 Seiten nicht mal 13,50 Wert waren, ist ditt sicher och nicht wirtschaftlich! Also ditt "Geschäftsmodell römisch behördliche Anwalts(Amts-)hilfe" bei der GEZ-VolXstreckung wird wohl in die Pleite führen!
Ohhhhw! Gutschi! Gutschi! Gu! Ditt tut mir aber leid!

Ey yoo BeitraXservus! Willkommen in den östlichen gallischen Provinzen! Da wo dir gallische Holzsandalen zuwinken!

Auf der Mauer, auf der Lauer ...

Der nächste rechtliche gallische Hinterhalt bei der GEZ-VolXstreckung wartet schon!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2018, 16:52 von Bürger«

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Immer fein Kosten, Kosten, Kosten, Kosten ... "produzieren" und das rechtliche "Schlachtfeld" digitale Welt nutzten.

Ick hab so ditt dumpfe Gefühl, dass die Rechtsmittelbelehrung zum Beschluss des VG Potsdam siehe weiter oben in diesem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg182067.html#msg182067
so einige digitale Angriffspunkte bietet.

Fehlerhaftigkeit einer auf eine Internetseite verweisenden Rechtsmittelbelehrung
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 11. Senat; Beschluss vom 05.02.2018; Az: A 11 S 192/18
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE180003632&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
Zitat
3
1. Eine Rechtsmittelbelehrung ist dann im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO fehlerhaft, wenn sie die
in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend erforderlichen Angaben nicht enthält, diese unrichtig wiedergibt
oder wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen
Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch
abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen
(BVerwG, Beschluss vom 31.08.2015 - 2 B 61.14 -, juris Rn. 8 mwN.) Wird die Belehrung mit
nicht zwingenden Elementen versehen, birgt dies das Risiko von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, die die Rechtsbehelfsbelehrung insgesamt unrichtig machen können (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.04.2017 - A 9 S 333/17 -, NVwZ 2017, 1477).

4
2. Die Rechtsmittelbelehrung des angegriffenen Urteils ist deswegen bei der gebotenen abstrakten
Betrachtungsweise geeignet, einen Irrtum über die formellen Voraussetzungen des in Betracht
kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen, weil sie den Hinweis

5
„Einzelheiten zum Einreichungsverfahren in elektronischer Form finden sich unter
www.justizportal.de im Bereich Service/Online-Dienste unter dem Stichwort elektronischer
Rechtsverkehr. Die Zusendung einer „schlichten" E-Mail genügt nicht."

6
enthält. Dieser Hinweis ist Teil der Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne von § 58 Abs. 1 VwGO geworden (a) und unbeschadet der Frage, ob ein Verweis auf eine Internetseite des Ministeriums
der Justiz und für Europa überhaupt hinreichend eindeutig über das „Einreichungsverfahren in
elektronischer Form" belehren kann, jedenfalls wegen einer unvollständigen Angabe über die
Möglichkeiten der Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form irreführend (b).

...

8
b) Der Verweis auf die Seite www.justizportal.de in dem letzten, als Hinweis überschriebenen
Absatz der Rechtsmittelbelehrung ist irreführend, weil an der genannten Stelle - jedenfalls am
Tag der Entscheidung des Senats über das Zulassungsbegehren - nicht auf alle nach § 55a Abs.
3 und Abs. 4 VwGO zulässigen Übermittlungswege für die Einreichung elektronischer Dokumente
hingewiesen wird, was einen Irrtum über die formellen Voraussetzungen des Antrags auf Zulassung der Berufung hervorzurufen geeignet ist.

§ 55a VwGO
https://dejure.org/gesetze/VwGO/55a.html

Ey yoo römischer Anwaltsgladiator, sag mal, iss dir och aufgefallen, dass die Rechtsmittelbelehrung des VG Potsdam gar keinen Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr beeinhaltet?
Dollet Ding, waa? Du benutzt doch nen elektronisches Anwaltspostfach und schickst deine Schriftsätze nicht per römischen Boten ans Gericht sondern elektronisch, waa?

Sag mal watt iss eigentlich aus der Rücktrittaufforderung eurer Kammerversammlung geworden?

Die Berliner Kammerversammlung hat nach dem Desaster um das Anwaltspostfach dem Präsidenten sowie dem Vizepräsidenten der BRAK ihr Misstrauen ausgesprochen. Die Anwaltskammer Berlin muss nun auf deren Rücktritt hinwirken.
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-gate-anwaltspostfach-rak-berlin-fordert-ruechtritt-brak-praesident-vize/

Jaaaaanz schön watt los bei euch, waa? Voll die Sicherheitslücken und so.

Technische Analyse und Konzeptprüfung des beA Abschlussgutachten im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/pe-18-anlage1.pdf

Vielleicht solltest du erst mal deinen römischen Kammerladen in Ordnung bringen, bevor du für satte 13,50 Glocken römisch anwaltliche Gladiatoren(Amts-)hilfe bei der VolXstreckung leistest!

Hier hab ick grad in Brandenburg jefunden,
Brandenburg! Östliche gallische Provinz! Da wo ... auf der Mauer, auf der Lauer ...:

Verbot der Übermittlung mehrerer elektronischer Dokumente mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur: Einschränkende Auslegung aufgrund des Rechtsstaatsprinzips
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.03.2018, Az. 13 WF 45/18
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE208072018&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Yoo und dann ditt hier:

LArbG Baden-Württemberg Beschluß vom 9.5.2018, 4 TaBV 7/17
Rechtsmittelbelehrung - elektronisches Dokument - Tarifauslegung
Zitat
Leitsätze
1. Rechtsmittelbelehrungen unter arbeitsgerichtlichen Entscheidungen haben auch über die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung in elektronischer Form zu belehren. Ohne eine solche Belehrung ist die Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft, sodass die Rechtsmittelfrist gem. § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG nicht zu laufen beginnt. (Abweichung zu BSG 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R und LAG Hamburg 28.09.2017 - 7 Sa 72/17).

Baden-Württemberg! Südwestliche gallische Provinz! Auch Hochburg des gallischen Widerstandes!

Schau watt ick noch jefunden hab:

BSG v. 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BSG&Datum=09.05.2018&Aktenzeichen=B%2012%20KR%2026%2F18%20B
Zitat
4
Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich einzulegen und durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten zu unterschreiben (vgl BSG Beschluss vom 28.6.1985 - 7 BAr 36/85
- SozR 1500 § 160a Nr 53 S 69). Sie kann gemäß § 65a Abs 1 SGG in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
vom 10.10.2013 (BGBl I 3786) nach Maßgabe der Abs 2 bis 6 aber auch als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung
durch das Gericht geeignet sein, wobei die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmt (§ 65a Abs 2 SGG). Diese sind in der zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24.11.2017 (BGBl I 3803) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der ERVV vom 9.2.2018 (BGBl I 200) geregelt. Das
elektronische Dokument muss zudem mit einer qeS der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 65a Abs 3 und 4 SGG). Ein elektronisches Dokument, das mit einer qeS der
verantwortenden Person versehen ist, darf lediglich auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das EGVP übermittelt werden (§ 4 Abs 1 ERVV). Mehrere elektronische Dokumente dürfen hingegen nicht mit einer gemeinsamen qeS übermittelt werden (§ 4 Abs 2 ERVV). Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass nach der Trennung eines elektronischen Dokuments vom Nachrichtencontainer die Container-Signatur nicht mehr überprüft werden kann (BR-Drucks 645/17 S 15 zu § 4).

Jaja, die elektronische Übermittlung.

Sag mal römischer Anwaltsgladiator hast du dir mal ditt VolXstreckungsgersuchen des BeitraXservus reingezogen? Tolle "Signatur", waa? Elektro_Spam!!!
Schon mal ne "elektronische Akte" vom BeitraXservus "anwaltlich" untersucht? Papiermüll, waa?

Ick geb dir mal nen Tipp, überleg dir mal uff welcher Seite du in der digitalen Welt stehen willst und mach mal lieber Flaggenwechsel.

Hier noch zusätzliche Motivation zum Flaggenwechsel vom Vizepräsidenten Kirchhof des BVerfG:

BVerfG - 1 BvR 2233/17 -
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/rk20171220_1bvr223317.html

Ja jenau! Verdammt! Der schon wieder!
Der Feind meines Feindes ist mein Freund!
Los wechsel die Seite!
Befrei dich vom Joch der Kirchof´schen Unterdrückung! Werde Anwalt des VolX!

Hoist the Jolly Roger des GEZ-Boykott!

Noch der Hinweis auf die

eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/eIDAS/eIDAS_node.html

Na Mensch, da haben die "rbb-Hoheit" und die römische VolXstreckungsbehörde wohl voll auf den elektronischen ZONK gesetz(t)!


Und zu "Das ist Gesetz.":
 
Thema:
Patricia Schlesinger: Ich halte grundsätzlich ganz viel von Dialog
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25865.msg163293.html#msg163293
Zitat
Schlesinger: Wissen Sie was, ob ich das für angemessen halte oder nicht, das ist überhaupt nicht maßgeblich. Dazu gibt es eine Rechtsprechung mit der ich schlichtweg nichts zu tun habe. Und die Umsetzung ist genauso. Das ist Gesetz.

Ey yoo Patty! Der Worte wurden genug gewechselt!
Willkommen in der digitalen Welt der GEZ-Boykott-MatriX, da wo die GEZ-Agenten "digital(atom)isiert" werden! Willkommen in den Rechtsgebieten E-Government, elektronischer Rechtsverkehr, Datenschutz, Druckdienstleistungen (§ 20a FVG) ... halt dich mal an die Gesetze, besonders an § 35 a VwVfG!

Und zum Schluss:

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

15.047 Mitglieder! Ey DU! Ja jenau DU! Log dich ein!
Come to bright side of life! Werde Teil des GEZ-Boykott-Forums und der GEZ-Boykott-MatriX!

Verursache durch (digitalen) Schriftverkehr Kosten, Kosten, Kosten ...
 
Hilf mit! Lass den GEZ-Mainframe, wegen Überhitzung, in (digitalen) Rauch aufgehen!

:)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2018, 21:16 von Bürger«

Z
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Was ich noch nicht so richtig am Referat der Stadtkasse verstanden habe:

Haben Reichsbürger mit ihrer Nummer insofern beim Beitragsservice Erfolg, daß ihr Beitragskonto wegen ihres Generves einfach gelöscht wird und diese "Ungleichbehandlung"gegenüber den anderen Bewohnern von Wohnungen nicht darstellbar ist?

Die Erkenntnis, daß für die erhobene Vollstreckungsgebühr, diese Dienstleistung nicht kostendeckend (und damit zum Nachteil der Kommune) erbracht werden kann, auch daß die Sache mit der rückwirkenden Befreiung zur Rückzahlungsverpflichtung gegenüber der Stadtkasse führt, das zu zahlende Geld aber vorfinanziert werden muß - hat zu der aktuellen Verfahrensweise geführt.
Man bedient sich also eines "Tricks", indem man die Vollstreckungsvoraussetzungen hinterfragt - und hat als Stadtkasse als Vollstreckungsorgan damit mehr Erfolg als der einfache Bürger, der diesen Einwand gegenüber dem Vollstrecker vorbringt, der ihn aber nicht weiterleitet oder die Bedenken nicht zu seinen eigenen macht.
Warum kapituliert eigentlich der Beitragsservice, indem der Schriftwechsel nicht zielführend ist?
Wenn andere Kommunen dem Beispiel der Gemeinde Wustermark folgen, dann rollt es die Sache von hinten auf und gefährdet das gesamte System?

Man schafft sich summa sumarum ungeliebte und nicht kostendeckende Arbeit vom Hals und entgeht elegant Haftungsfragen und -Folgen und macht sich gleichzeitig nicht mehr beim Bürger unbeliebt.
Vollstreckt wird also nur noch rückständige Steuern, Gebühren und sonstige "echte" Amtsforderungen, für die das Amt die Kapazitäten vorhält.
Was steckt da in Wirklichkeit dahinter? Personalknappheit? Bürgermeister, der Volkes Geld zusammenhält? Oder Rebellion?...


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o
  • Beiträge: 1.565
Soweit ich es verstanden habe, scheint für die Stadtkämmerei die Haftungsfrage nicht völlig klar zu sein (das lese ich in zwei-drei Folien der verlinkten Präsentation so rein).

Entgegen anderslautender Meinungen von anderen Stadtkassen scheint es möglich zu sein, dass der Stadtkämmerer sogar persönlich haftbar gemacht werden könnte, wenn die Vollstreckung nicht rechtens war. Gelegentlich wird hierzuforum ja auch berichtet, dass eine Stadtkasse den Vorgang nach Köln zurückgibt, wenn der Beitragsschuldner mit Strafanzeige droht (hier schien eine Drohung also zielführend gewesen zu sein).

Das würde meiner Auffassung entsprechen, dass der Rundfunkbeitrag den LRA zwar zustehen, aber nicht durch die staatliche Verwaltung eingetrieben werden könnte, weil immer irgendwelche Verwaltungsregelungen im Weg stehen würden. Nicht nur die große Frage, ob LRA überhaupt Amtshilfe begehren dürften, sondern auch, ob Stadtkassierer einfach mal so Geld eintreiben können für eine Anstalt, dessen Rechtsstatus z.B. in puncto Wettbewerb völlig unklar ist.

Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wieso verwaltungsseits nicht durchdekliniert wurde, was für eine Rechtsform die LRA eigentlich haben. Irgendwie eiern alle da herum.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Stadtkämmerei Zossen - Vollstreckung von Forderungen des Beitragsservice“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder einen eigenständigen Thread starten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2018, 15:28 von Markus KA«

  • Beiträge: 7.239
@Zeitungsbezahler

Die Rundfunkanstalten d. ö. R. sind im Land Brandenburg, mindestens, Unternehmen gemäß BGH KZR 31/14, Rn. 29, die gemäß der gleichen Entscheidung in Wettbewerb stehen, folglich gemäß BFH V R 32/97 über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen und auch gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes, das dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg vorgeht, insofern keine Behördeneigenschaft inne haben und folglich nicht amtshilfebefähigt sind.

Desweiteren sei wiederholt, daß die EMRK im Land Brandenburg Teil der Landesverfassung ist und alle Amtsträger dieser nicht nur kraft der Landesverfassung selbst, sondern auch kraft BVerfG  1 BvR 699/06 absolut unterworfen sind.
Zitat
Rn. 49
Zitat
Die unmittelbare Grundrechtsbindung betrifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden. [...]

Siehe auch hier:

BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29061.msg182386.html#msg182386


@ope23
Zitat
können für eine Anstalt, dessen Rechtsstatus z.B. in puncto Wettbewerb völlig unklar ist.
Wieso ist da für Dich was unklar? BGH KZR 31/14 ist doch eindeutig in seiner Aussage?

Zitat
wieso verwaltungsseits nicht durchdekliniert wurde, was für eine Rechtsform die LRA eigentlich haben.
Wozu sollten sich Verwaltungen dazu äußern, wo sie doch dazu gar nicht befugt sind?

Die Vorgaben für den EU-Binnenmarkt legt die EU fest; da ist eindeutig definiert, was alles wirtschaftliche, bzw. gewerbliche Tätigkeiten sind. Definiert ist auch eindeutig, daß es auf Rechtsform und Eigentümerschaft einer am Wettbewerb teilnehmenden Struktur nicht ankommt.

Dem BGH als Bundesgericht sind hier insofern die Hände gebunden, weil es den Vorgaben des EuGH zu entsprechen hat und nur dann davon abweichen darf, wenn ihm eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Entscheidung gelassen wird.

Edit "Markus KA":
Bitte auf das Wiederholen von Beiträgen identischen Inhalts im selben Thread verzichten.
Ständiges Wiederholen von Beiträgen selben Inhalts machen den Thread für den Leser nicht unbedingt übersichtlicher.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2018, 17:52 von Markus KA«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 65
Nachdem so lange nichts mehr passiert ist wollte ich mich mal wieder melden.

Es bereitet mir etwas Sorgen dass man, seit dem Creditreform die Sache zurückgegeben hat, so gar nichts mehr hört - weder vom BS noch vom RBB.

Keine Mahnungen, kein neuer Festsetzungsbescheid, keine Reaktion auf das Schreiben, dass die Kosten des Vollstreckungsersuchens nicht anerkannt werden.

Es wurde ja deutlich auf den Art. 10 EMRK hingewiesen:
Zitat
Die Eintreibung der Rundfunkbeiträge entspricht nicht den Richtlinien des Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 10 der EMRK "Without interference by public authority" - "Ohne
Einflußnahme durch öffentliche Authorität" ). Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Land Brandenburg alle Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention unmittelbares Landesgrundrecht sind und jede staatliche Stelle unmittelbar binden.

Ist das die Ruhe vor dem ( nächsten ) Sturm?

Gruß
Thomas


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2018, 00:33 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.996
Lange nichts passiert? Ist damit der Zeitraum vom 19.10.2018 bis 23.11.2018 gemeint? Falls ja, dann ist das nicht sehr lang.
Lang ist, wenn 2 oder mehr Jahre lang nichts passiert. Es gibt Beispiele von Vollstreckungen aus dem Jahr 2015, welche erst in 2018 wieder mit Leben befüllt wurden, also sich Gerichte erneut damit auseinander setzten, weil offenbar an den Forderungen festgehalten bzw. dem Gericht keine Einstellung oder Rückzug der Vollstreckung übermittelt wurde.

In Klageverfahren waren Zeiten von mehr als 6 Monaten bis eine Antwort auf eine Anfrage folgte nicht die Ausnahme.


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s
  • Beiträge: 65
Es sind mittlerweile 11 Monate seit dem letzten Post vergangen, daher mal ein Update von mir.

Seitdem die Creditreform in 10/2018 den Fall zurückgegeben hat gab es keinerlei Schriftwechsel bzw. Post seitens des Beitragsservice, RBB oder dergleichen.

Weshalb das so ist verstehen wir selbst nicht, wir lassen uns überraschen wie es weitergeht.

Es wurde somit seit 2013 kein Cent bezahlt.

Vielleicht ermutigt es den einen oder anderen weiter zu kämpfen und nicht aufzugeben.

Gruß

Thomas


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B
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Bist du  noch hier aktiv. Hast du mal was gehört. Könntest du mal schauen hab dir eine pn geschrieben. Danke


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Um mal eine PN öffentlich zu beantworten:

Ich habe weiterhin nichts vom Beitragsservice o.ä. gehört.
Also keine Mahnungen, Bescheide oder sonstige Schreiben.

Gruß
Thomas


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@scottel Lass dir mal vom RBB deine Historie schicken. Da steht drin, wie lange deine Vollstreckung ausgesetzt ist.


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Florian

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@scottel!
Nee, besser nicht, wir wollen doch keine schlafenden Hunde wecken und wir warten ja zum Jahresende immer auf das nächste verjährte Beitragsjahr...


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s
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Genau sowas wollte ich auch schreiben.

Bin froh wenn ich von denen nichts höre und nichts sehe.

Wenn sie meinen mir etwas mitteilen zu wollen werden sie schon an mich heran treten.



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