Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und stelle fest, dass Schreiben die an die Intendantin des RBB gerichtet waren, vom BS beantwortet wurden.
Solange beim Absender ein "c/o" auftaucht, kommt alles vom BS aus Köln und nichts vom RBB.
Zu dem Dokument aus Zossen; erneut der Hinweis, daß die EMRK hier im Land Verfassungsrang hat und auch hier die lokale Verwaltung in voller Haftung ist, wenn sie sich darüber hinwegsetzt.
"Without interference by public authority" - "Keine Einflußnahme durch öffentliche Authorität"; also keine, nicht nur ein wenig keine, sondern gar keine.
@Profät
Danke für den Hinweis zu diesem Dokument aus Zossen.
@Markus KA
Schließlich wollen die Volksvertreter bei der nächsten Gemeinde- und Kommunalwahl wieder gewählt werden
Ja, ein Argument; das nächste könnte sein, wenn bekannt würde, daß ein Volksvertreter schon mal dafür verantwortlich war, zum Nachteil seiner Bürger über die Verfassung hinweggesetzt zu haben. Ob der wohl nochmals gewählt würde? Hier in Brandenburg, bzw. im Osten Deutschlands? Nö, tendenziell eher unwahrscheinlich.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;