Richtig ist, daß Paraphe (Handzeichen) und kopiertes Dienstsiegel kein formgültiges Schriftstück sind.
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens -- sogenannte Paraphe -- anstelle der Unterschrift genügt nicht."
(BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427;
Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 13. Juli 1967 we a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1967, 2310)
„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung
des Unterzeichners und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt. Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt.
GVs machen rum mit Paraphen, also da mal nachhaken, das zieht Zeit.
Bei formgültigen Schriftstück dann mal das Vollstreckungsersuchen der LRA per Akteneinsicht untersuchen: Das Teil braucht ebenfalls Dienststempel und Unterschrift, es reicht nicht in etwa ein Fax, das machen die LRAs so: In Selbsttitulierung per Fax.
auch hier:
Vorgehen beim Widerspruchsbescheid von Person Bhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24727.msg170584/topicseen.html#msg170584Der nichtrechtsfähige BS ist KEINE LRA. Bei LRAS sollte man was machen.
Die Vollstreckungsankündigung muß von einem Richter unterschrieben sein, meistens sind das nur Justizangestellte im Vollstreckungsgericht, läuft nicht, im Forum nachschauen.
Im weiteren:
Der LRA einen aussergerichtlichen Vergleich ohne Anerkenntnis der Rechtlage anbieten, dann bleibt der GV zunächst außen vor, man will ja zahlen. Mal ein Drittel mit Ratenzahlung (zieht Zeit) anbieten, wenn die ablehnen, Bettelbrief im Inet nachschauen, nicht so schnell aufgeben, man will ja zahlen.
Bei dem Vollstreckungsgericht (AG) Ruhenfstellung beantragen mit Hinweis:
Bevorstehende BVerGE könnte Verfassungswidrigkeit festellen.
Die GVs glauben nicht an eine Rückabwicklung, aber auch eine Rückabwicklung ist denkbar: Bverfg-2BvL6-13 Brennelementesteuer 13.04.2017.
(Unterschied Ruhendstellung: Akte wird nach hinten gelegt, Aussetzung: Die LRA wird gefragt und die befrage ich schon selber.)
Eine Rückabwicklung wäre für GVs fatal: Die vollstrecken nämlich auf eigene Rechnung und sind Erfüllungsgehilfen der Vollstreckungsgerichte. Man schreibt daher den Vollstreckungsgerichten nicht dem GV. (Sch**ß Job)!
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.