Es ist ein himmelschreiendes strukturelles Debakel, dass Zivilgerichte Verwaltungsvollstreckung durchführen.
Wie schon mal geschrieben, hier im Land Brandenburg sind Forderungen öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen grundsätzlich bürgerliche Forderungen und dafür ist der ordentliche Rechtsweg vorgeschrieben, den diese Unternehmen zu beschreiten haben, nicht der Bürger, wenn der Bürger die Rechtmäßigkeit der Forderungen bestreitet; gerade bei nicht bestellten Waren und Dienstleistungen. Und Rundfunk ist eine Dienstleistung in ganz Europa, die zu bestellen niemand verpflichtet ist, bzw. sein kann.
Dieses weiß aber nur jemand, der sich da auch erst einmal in diese Thematik "reinwühlt" und [...]
Keiner hat dort den Durchblick - und will auch keinen Durchblick haben.
[...] das ist Arbeit; offensichtlich ist da nämlich nix.
Das mit der Verwaltungsvollstreckung steht ja u. U. auch nur deswegen in den Rundfunkverträgen, weil es u. U. schon immer darin gestanden hat und es eben allgemein für alle Länder gilt, wegen der Einheitlichkeit und darauf vertrauend, daß die Landesbehörden schon fähig genug sind, jegliches Landesrecht so anzuwenden, daß es ohne Verfassungskollission zusammenpaßt?
Es ist doch unstreitig, daß diese ganzen Rundfunkverträge reine Flickschusterei sind? Seit 1991 wird geändert, die Änderung wieder geändert und auch die geänderte Änderung wird erneut geändert.
Edit "Bürger":
Danke für die Anmerkungen, jedoch - bitte das eigenständige Neben-Thema "Verwaltungsvollstreckung durch Zivilgerichte" hier nicht weiter vertiefen, sondern bitte wenn, dann nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Wirksame Zustellung eines Beitragsbescheides keine Vollstreckungsvoraussetzung?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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