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Autor Thema: Wirksame Zustellung eines Beitragsbescheides keine Vollstreckungsvoraussetzung?  (Gelesen 3421 mal)

N
  • Beiträge: 6
Das hat Person A heute das Landgericht beschieden nach Einspruch auf die Entscheidung des Amtsgerichts.
Dieselbige ist stinksauer.

Zitat
"Weiter hat die Kammer bereits im Beschluss vom xx.xx.2018 ausführlich dargestellt, dass die wirksame Zustellung eines Beitragsbescheides keine Vollstreckungsvoraussetzung ist und daher vom Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht nicht zu prüfen ist."

Möge Person A bitte jemand kurz ein Statement geben, ob das korrekt ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2018, 23:43 von Bürger«

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Was das Landgericht da von sich gibt, einfach nur  ::)

Eine umfangreiche Abhandlung zu diesem Thema gibts hier. 
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2018, 23:43 von Bürger«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier muss unterschieden werden zwischen "Zustellung" oder auch einfach nur "Zugang".
Entscheidend ist (normalerweise) die Bekanntgabe - egal wie es zugegangen ist, d.h. egal ob per einfachem Brief oder gar förmlich zugestellt.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich die Amts- und Landgerichte regelmäßig nicht dazu veranlasst sehen, im Vollstreckungsverfahren den Zugang von Bescheiden zu prüfen, da sie das als "öffentlich-rechtliche Streitigkeit" betrachten für welche nicht sie, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig seien - allerdings verweisen sie den Vorgang zumeist auch nicht (wie sie wohl müssten) zuständigkeitshalber ans Verwaltungsgericht, um die dortige Entscheidung dann abwarten.

Es ist ein himmelschreiendes strukturelles Debakel, dass Zivilgerichte Verwaltungsvollstreckung durchführen.
Keiner hat dort den Durchblick - und will auch keinen Durchblick haben.
Es wird beton-stur nach Schema F entschieden:
"Das was wir prüfen, ist in Ordnung. Weiteres müssen wir nicht prüfen - und prüfen es daher nicht."

Wenn sich Betroffener dann mit dieser Information ans Verwaltungsgericht wendet, wird ihm beim Antrag auf Eilrechtsschutz nicht selten vorgeworfen, "zu lange zugewartet" zu haben usw.
Wirksamer Rechtsschutz für den unbedarften und unbescholtenen Bürger? Nicht ansatzweise in Sicht.

Auszugsweise tangierende Threads zu dieser Problematik siehe u.a. unter

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
dort dann
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096

> Bisheriges Fazit (nach über 3 Jahren und überquellendem Vollstreckugns-Board):
Spießrutenlauf - ohne große Erfolgsaussichten... - egal wie "echt" der Nicht-Zugang ist.
Und egal, was die ständige Rechtsprechung des BFH und des sich anschließenden BVerwG besagt.
Es ist haarsträubend: "Der Rundfunk hat Recht. Bürger hat kein Recht."

Vielleicht ansatzweiser strategischer Lichtblick - ggf. auch übertragbar auf Vollstreckungsfälle ohne Bescheid
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html

Bislang jedoch ohne verbindliche Erkenntnisse.
Genau genommen scheint es auch da je nach Richter und dessen "Gemütslage" zu laufen.
Von nachvolziehbarer, einheitlicher Rechtsprechung jedenfalls meilenweit keine Spur.

Kafka lässt grüßen...
Franz Kafka - Werke und Einordnung (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Kafka#Werke_und_Einordnung


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  • Beiträge: 7.250
Es ist ein himmelschreiendes strukturelles Debakel, dass Zivilgerichte Verwaltungsvollstreckung durchführen.
Wie schon mal geschrieben, hier im Land Brandenburg sind Forderungen öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen grundsätzlich bürgerliche Forderungen und dafür ist der ordentliche Rechtsweg vorgeschrieben, den diese Unternehmen zu beschreiten haben, nicht der Bürger, wenn der Bürger die Rechtmäßigkeit der Forderungen bestreitet; gerade bei nicht bestellten Waren und Dienstleistungen. Und Rundfunk ist eine Dienstleistung in ganz Europa, die zu bestellen niemand verpflichtet ist, bzw. sein kann.

Dieses weiß aber nur jemand, der sich da auch erst einmal in diese Thematik "reinwühlt" und [...]
Zitat
Keiner hat dort den Durchblick - und will auch keinen Durchblick haben.
[...] das ist Arbeit; offensichtlich ist da nämlich nix.

Das mit der Verwaltungsvollstreckung steht ja u. U. auch nur deswegen in den Rundfunkverträgen, weil es u. U. schon immer darin gestanden hat und es eben allgemein für alle Länder gilt, wegen der Einheitlichkeit und darauf vertrauend, daß die Landesbehörden schon fähig genug sind, jegliches Landesrecht so anzuwenden, daß es ohne Verfassungskollission zusammenpaßt? 

Es ist doch unstreitig, daß diese ganzen Rundfunkverträge reine Flickschusterei sind? Seit 1991 wird geändert, die Änderung wieder geändert und auch die geänderte Änderung wird erneut geändert.


Edit "Bürger":
Danke für die Anmerkungen, jedoch - bitte das eigenständige Neben-Thema "Verwaltungsvollstreckung durch Zivilgerichte" hier nicht weiter vertiefen, sondern bitte wenn, dann nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Wirksame Zustellung eines Beitragsbescheides keine Vollstreckungsvoraussetzung?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2018, 15:10 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 6
Danke für euer Antwort.
Person A sieht das genauso und schämt vor Wut, weil dagegen keine Beschwerde eingelegt werden darf.


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D
  • Beiträge: 100
Vielleicht mal den Gläubigerstatus, den RBStV und den Titel an sich im Widerspruch anzweifeln.
Wird ja eh demnächst am BVerfG drüber diskutiert.
Die ganzen Zustellungsspitzfindigkeiten sind doch ausgelutscht und führen zu nichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2018, 22:04 von Bürger«

 
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