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Autor Thema: Pfändungsverfügung Überweisungsverfügung WDR Stadt Iserlohn  (Gelesen 5557 mal)

p
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen.
Person A hat eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung von seiner Stadt bekommen.
Das Formular ist beigefügt zum nachlesen.

Da Person A sich natürlich weigert die GEZ zu zahlen, aber auch weiteren Ärger vermeiden möchte,
braucht Person A eure Hilfe.
Was genau kann A machen um dem entgegen zu wirken?

Vielen Dank im voraus.
Lg


Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst und Dokumente vollständig anonymisiert werden.

Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 15:36 von DumbTV«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden..."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 15:38 von DumbTV«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

F
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

die Stadt Iserlohn treibt per Verwaltungs-Zwangsvollstreckung ein. Da wird das Musterschreiben der RBK eher nicht passen.

=> Widerspruch / bzw. Erinnerung einlegen.

Grüße,
42


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p
  • Beiträge: 2
Ok ja A hat noch 2 Wochen um zu reagieren.
Wenn das RBK nicht geht, was kann Person A dann für ein Widerspruch machen???
Gibt es da eventuell auch da besondere Hilfen Texte etc?


Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

[/quote] 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 15:40 von DumbTV«

n
  • Beiträge: 1.456
Erstmal Akteneinsicht beantragen und alles fotografieren.
1. Wer ist der Gläubiger? genaue Bezeichnung  (WDR Köln ARD ZDF Beitragsservice gibt es nicht)
2. Auf Grund welcher Gesetze wird die Stadt tätig?
3. Ist der WDR eine Behörde? Nachweis? Amtssiegel?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 15:41 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

g
  • Beiträge: 368
Wenn das RBK nicht geht, was kann ich dann für ein Widerspruch machen???
Beratung im Einzelfall darf nicht sein.
Zurückweisung in Gänze wäre vllt. besser?

Das ist nicht schlecht.
Erstmal Akteneinsicht beantragen und alles fotografieren.
1. Wer ist der Gläubiger? genaue Bezeichnung  (WDR Köln Ard Zdf Beitragsservice gibt es nicht)
2.  Auf Grund welcher Gesetze wird die Stadt tätig?
3. Ist der WDR eine Behörde? Nachweis? Amtssiegel?
Diesen Gläubiger gibt es nicht. Man kann es beanstanden. Ein Bekannter hat es gemacht. Passiert ist natürlich das, was immer passiert.

Noch einmal in das Verwaltungsverfahrensgesetz gucken, was da drin steht .
 


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es kann auch hilfreich sein, die Suche-Funktion und die wertvollen Beiträge in weiteren Threads zum Thema zu nutzen.

z.B. hierzu auch:

Zitat
Bestimmtheitsanforderungen für Pfändungs- und Überweisungsverfügung...

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154399.html#msg154399
 


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Also
"Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden..."

ist schon mal ganz gut:

Widerspruch der Höhe (Geldzahlung in Frage stellen) nach und Einspruch dem Grunde (Verwaltungsakt in Frage stellen) nach.
Einsetzung in den vorigen Stand (Rechtsstatus vor der Vollstreckung herstellen)

Ruhendstellung beantragen:
Heißt "Die Akte wird nach hinten gelegt" ohne den WDR zu fragen. Bei "Aussetzung' wird der WDR zu dem Vorgang gefragt, und der sagt dann ->Nein: Ich entscheide und nicht Andere.
Sachgrund zur "Ruhendstellung/Aussetzung": Bevorstehende BVerfGE(ntscheidung) irgendwann nach dem 16/17 Mai '18.

Musterschreiben: Man schreibt nicht an den GV direkt sondern an die Vollstreckungsbehörde im Amtsgericht, die verticken die Jobs (Gerichtsvollzieherverteilerstelle).
(Nicht zu 'Schmidtchen' gehen sondern gleich zu 'Schmidt', beim GV wedelt der Schwanz mit dem Hund.)
Im übrigen gilt -wie hier schon im Forum: Das sind keine Beamte, das sind Beliehene, die arbeiten selbstverantwortlich. Und kann man die kriegen: Dann sollen die erst mal die BVerfGE abwarten.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg100114.html#msg100114
Vergleichangebot, direkt an WDR, dann bleibt der GV außen vor, denn man will ja zahlen und das natürlich nur in Raten =Zeit schinden:
http://www.koa-ortenau.de/media/custom/2472_125_1.PDF?1420791312

www.file-upload.net/download-10395685/GEZ-Musterschreiben-.rtf.html
------------------------------
Wenn die sagen:"..aber nicht rückwirkend" dann BVerfGE Kernbrennelementesteuer BVerfGE 2 BvL 6/13 vom 13.04.'17, da ist schon was vermint:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23316.msg148800.html#msg148800
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20170413_2bvl000613.html , oder
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/04/ls20170413_2bvl000613.html
aus Thread: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23316.msg148800.html#msg148800

Rn.:162 [letzer Absatz VOR "Abweichende Meinung der Richter Huber und Müller]
"Die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung kann allerdings nur Geltung beanspruchen, wenn der Gesetzgeber sich auf seine Finanz- und Haushaltsplanung verlassen durfte. Dies war (...) nicht der Fall."
------------------------------
Auch mal nachhaken =Besuch bei der Vostreckungsbehörde zur Akteneinsicht:
Der Vollstreckungstitel (hier LRA, Öffis) muß eigenhändig unterschrieben sein und zwar identifikationsfähig, mit einem Dienstsiegel/Dienststempel im Original und eben NICHT als Kopie.

Ein Zwangsvollstreckunsauftrag muß von einem Richter unterschrieben sein. Das machen gerne immer die Justizangestellten -dann ist ein eine ungültige Vollstreckung akzeptiert-, aber die haben hier eben nichts zu kamellen.
e.g.:https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20931.msg134868.html#msg134868
------------------------------
Paraphen" (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24727.msg170584/topicseen.html#msg170584
Paraphe vs. Unterschrift

BGH, Beschluß vom 11.04.2013, VII ZB 43/12, Rn. 2
„Allenfalls könne es sich bei dem Schriftzug um eine Paraphe handeln, die keine formgültige Unterschrift darstelle.“
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4450737aa1ea588f724fa47683c7b9d6&nr=64125&pos=0&anz=1

Jede Menge Urteile zu Unterschriften:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/02/26/bundesgerichthof-urteil-von-2013-unterschriften-unter-schriftsatze-mussen-die-namen-des-unterzeichnenden-erkennen-lassen/

pgtnikon: https://de-film.com/v-raus-aus-dem-beitragsservice-gez-ganz-easy-vqwNJET9dFs.html
Amtliche Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01102004_V5a13021016.htm
VG Hannover · Urteil vom 29. März 2004 · Az. 6 A 844/02
openjur.de/u/316293.html
vwvfg § 37
www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

Begründung für Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23296.msg148632.html#msg148632

Vorschlag zur Ratenzahlung-Muster.doc
 https://www.pro-schuldnerberatung.de/Musterbriefe-Formulare-Tabellen

muster (ratenzahlungs)-vergleich
http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/ratenzahlungsvergleich.pdf

WDR-related:
user querkopf: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21984.msg170583/topicseen.html#msg170583

------------------------------
sic:
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (ranghöheres Recht!),
315 we ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 we VwGO und 37 III VwVfG (ius cogens)!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81,
32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:
„Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden,
daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter,
die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift" nicht."
(vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 -- VII ZB 665 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 --
VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 -- III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 -- VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
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Hallo!

Theo Rettisch auch schöne Grüße an fiktive Person!

Ganz wichtig

Es handelt sich hier möglicherweise um eine Kontopfändung oder Gehaltspfändung. Denn fiktive Person hält die Ausfertigung für den "Vollstreckungsschuldner" in Händen, das Original ging an einen "Drittschuldner"!!!

Der "VS-Schuldner" (=fiktive Person) könnte hiergegen zB Erinnerung einreichen, wenn noch Bescheide widersprochen sind (Vorverfahren, Bumerang-Effekt), oder den Drittschuldner um Widerspruch bitten. Der Drittschuldner ist oben genannt, den könnte man vielleicht ins Boot holen.

Vielleicht könnte fiktiver Person auch eine zügige Vollstreckungsabwehrklage helfen, allerdings kenne ich mich damit noch nicht genug aus, um diesen Schritt als sinnvoll zu empfehlen. Kann jemand anderes hierzu noch was sagen?

MfG
Michael


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- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Leider ist der Ausgang der Pfändung durch die Stadt Iserlohn nicht bekannt.

Aber in einem fiktiven Fall könnten ein Widerspruch gegen die Pfändungsverfügung einer Stadt oder Gemeinde und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht worden sein.

Die Stadt oder Gemeinde sind Verwaltungsbehörden und in diesem fiktiven Fall wohl Vollstreckungsbehörden. Eine Pfändungsverfügung ist somit wohl ein Verwaltungsakt.

Die Stadt könnte mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, gegen diesen könnte der „Schuldner“ Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden haben. Beklagter könnte in diesem fiktiven Fall die Stadt gewesen sein.

Die Stadt könnte nicht mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, dieser könnte nach 3 Monaten für den Kläger ("Schuldner") gemäß VwGO nicht mehr notwendig sein und der Kläger könnte die Untätigkeitsklage in Verbindung mit der Anfechtungsklage eingereicht haben.

In einem dringenden fiktiven Fall könnte der "Schuldner" zusätzlich Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen die Stadt gemäß § 123 VwGO beim VG gestellt haben, um eine vorläufige Einstellung der Pfändung zu erreichen.

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass der Arbeits- und Kostenaufwand der Stadt von der Vollstreckungsvergütung (ca. 30,- bis 40,- Euro) bei weitem nicht mehr gedeckt worden ist und sich somit ein Verlustgeschäft für die Stadt und seinen Bürgermeister (Behördenleiter) ergeben hat. So könnte die Stadt sich entschieden haben, sich nicht-lohnende Vollstreckungen und Pfändungsverfügungen einzustellen.

Alles rein fiktiv natürlich...  8)

Mögliche Anregungen siehe auch hierzu:

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252


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