Allein im RBStV ist eben NICHT "die andere Stelle" verankert -
da ist nur die LRA benannt.
Das hat seinen Grund, da nur die LRA zählt. Ein BS existiert nicht. Wie auch? Landesrecht zählt.
Da der Rundfunk immer noch Landessache ist und nur Landessache, zählt nur die Anstalt des Landes Sachsen in Sachsen und nicht etwas in Köln.
Daten haben nicht außer Landes zu gehen.
Die Daten gehören dem Einwohner.
Es sind seine Persönlichkeitsmerkmale, die den Einwohner charakterisieren.
Die Persönlichkeitsrechte werden massiv verletzt und die Daten missbraucht.
Die Daten gehören nicht der Meldestelle.
Die Meldestelle nimmt diese lediglich entgegen und verwaltet diese und hat diese gegen Missbrauch zu schützen.
Ja, an ein Amt, Behörde darf geliefert werden. Finanzamt o.ä. .
Aber lange nicht an die GEZ, die nicht einmal die
geringsten Anforderungen, die Minimalanforderungen erfüllt, die da wären:
RECHTSFÄHIG zu sein !
Irrsinn? oder nicht? Es ist der blanke Wahnsinn !
Wenn es Bundessache wäre, dann ist das möglich. Es ist aber keine Bundessache.
Darum geht es. Die Einwohner Sachsens werden über den Tisch gezogen. Gegen deren Willen gelangen die Daten, die in Landessache im Land Sachsen zu bleiben haben, einfach mal so nach Köln.
Was ist das?
Man kann nicht sagen Landessache und dann die Daten einfach in ein völlig anderes Bundesland transferieren.
Damit ist es definitiv keine Landessache mehr und damit ist es zum sächsischen Landesrecht rechtswidrig.
Entweder es ist sächsisches Recht oder nicht?
Damit ist es kein sächsisches Recht mehr.
Es ist Rechtsbeugung.
Es ist Erniedrigung derer, die darunter zu leiden haben.
Die Retourkutsche werden die Nutznießer dieser illegalen Abzockmethode hoffentlich zu spüren bekommen.