Hallo!
Und genau hier widersprechen sich Gesetzgeber und LRAen selber:
Eicher: wir interessieren uns nicht für "wer wohnt warum mit wem", es geht um Wohnungen
vs.
"der begründende Lebenssachverhalt" und die "Beitragsnummer" einer anderen Person, mit Name (das sind Daten, über die der/die Betroffene nicht selbst verfügen darf!)
Es geht nicht um Wohnungen (das ist zwar der Anknüpfungspunkt für den "Beitrag") -- sondern um eine nach BMG unzulässige Bundesmeldekartei, die bei einem Unternehmen, ohne Rechts- oder Fachaufsicht, mit den kompletten Meldedaten, vorallem aber auch noch mit Bankverbindungen und Lebenssachverhalten!!!
Das sind mehr Informationen, als selbst die Meldebehörden vor Ort haben. Dies geht auch weiter als "1984", denn hier wird nicht nur überwacht, sondern die Gegängelten sollen auch noch selbst die Daten abliefern und pflegen helfen.
Und: es steht zu vermuten, daß die "externen Abteilungen" des BS bei den LRAen über ein Protokoll mit der Zentrale verbunden sind, welches auch bei anderen Stellen vorhanden und zugreifbar ist.
Es geht also nicht nur um die Unverhältnismäßigkeit des Abgleichs, sondern auch um die Unverhältnismäßigkeit der Anwendung gegen das Staatsvolk insgesamt.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"