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Autor Thema: GEZ-Rundfunkbeitrag: Nichtzahlern drohen hohe Nachzahlungen  (Gelesen 9276 mal)

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Thüringer Allgemeine, 19.04.2018

GEZ-Rundfunkbeitrag: Nichtzahlern drohen hohe Nachzahlungen

Von Hans Peter Seitel

Zitat
Der Countdown läuft: Wer sich um den Rundfunkbeitrag drückt und bislang unentdeckt blieb, fliegt zum Stichtag 6.?Mai als Nichtzahler auf. Aber auch viele unbescholtene Personen müssen mit Post vom Beitragsservice – der früheren GEZ – rechnen. Ärger ist also programmiert. […]

Bundesweit einheitlicher Stichtag ist der 6.?Mai 2018. Dies teilte der Beitragsservice auf Anfrage mit. Um 0.00?Uhr würden die Daten in den Meldeämtern quasi „eingefroren“ und übermittelt, sagte eine Sprecherin. Bereits 2013 fand ein solcher bundesweiter Datenabgleich statt. Damals wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt – und von einem „einmaligen“ Abgleich gesprochen.

Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben. Es sei keine verlässliche Prognose darüber möglich, wie sich der Datenbestand innerhalb von fünf Jahren verändert, so die Sprecherin.

In ihrer Gesetzesbegründung gingen die Bundesländer von einem „jährlichen Verlust von rund 200?000 Wohnungen“ aus – macht eine Million nicht erfasster Wohnungen innerhalb von fünf Jahren. […]

Kopie des Mietvertrags als Nachweis
Um den Sachverhalt zu klären, sollten Angeschriebene dem Beitragsservice den Namen des Beitragszahlers samt Beitragsnummer umgehend mitteilen, empfiehlt Verbraucherschützerin Körber. Als Nachweis der Wohnverhältnisse könnten ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister oder eine Kopie des Mietvertrages dienen.

„Um sicherzugehen, dass das Schreiben ankommt und Probleme vermieden werden, sollte es per Einschreiben an den Beitragsservice geschickt und der Versendebeleg aufgehoben werden“, rät Juristin Körber. Ihre Erfahrung: „Einfache Briefe können verloren gehen – und dann ist der Ärger groß.“

Weiterlesen auf:
https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/GEZ-Rundfunkbeitrag-Nichtzahlern-drohen-hohe-Nachzahlungen-1796136308

Anmerkung:
Zitate aus dem Jahresbericht 2015 der Berliner Datenschutzbeauftragen
https://datenschutz-berlin.de/jahresberichte.html


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Wie Frau Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg, geht auch Frau Kathrin Körber davon aus, dass Zusammenwohnende verpflichtet werden können, Daten aus dem vor dem Staat geschützten Raum der Wohnung herausgeben zu müssen.

Dazu noch Daten, die einen nicht persönlich selber betreffen müssen, wie Teilnehmernummer, Name des Zahlungsverpflichteten oder Mietvertrag.

Ich kann das nur als staatlich angeordnete Denunziation bezeichnen. Nur weil es durch ein falsch entworfenes Gesetz (RBStV) für die Beitragsberechnung notwendig ist, sich innerhalb der Wohnung gegenseitig anschwärzen zu sollen weil man sonst nicht an die Daten kommt, ist es noch lange nicht rechtens.

Im RBStV ist diese Notwendigkeit der gegenseitigen Denunziation übrigens nicht wörtlich niedergelegt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Ich finde es super, wenn die Landesrundfunkanstalten "Verwaltungsvereinfachung" betreiben, indem sie die ganze Laufarbeit und Portokosten (Einschreiben!) auf die gegängelten Bürger umwälzen! Und das, wie es aussieht, alle 5 Jahre aufs Neue! Vielen Dank! Hoffentlich kapieren die Zahlschafe jetzt endlich, was sie da eigentlich bezahlen!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Danke für den Hinweis auf die Verwaltungsvereinfachung. Alle Bürger, die diese mitmachen, also Daten Dritter aus dem Bereich der Wohnung herauszugeben, machen das freiwillig und akzeptieren somit die damit verbundenen "ausserrechtlichen" Vorgaben des Beitragsservice.

Der innere Bereich der Wohnung ist vor dem Zugriff durch den Staat geschützt. Nicht nur räumlich, sondern auch datentechnisch. Ausnahmen regeln Bundesgesetze, keine Landesgesetze oder Satzungen.



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  • Beiträge: 2.246
[..]
Dazu noch Daten, die einen nicht persönlich selber betreffen müssen, wie Teilnehmernummer, Name des Zahlungsverpflichteten oder Mietvertrag.

[..]

Im RBStV ist diese Notwendigkeit der gegenseitigen Denunziation übrigens nicht wörtlich niedergelegt.


Leider doch...

RBStV
Zitat
§8 Anzeigepflicht
[..]
(2)
Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
[..]
(5)
Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1.
Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder desbeitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2.
der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3.
die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

v
  • Beiträge: 1.202
Allein die dahinter steckende Logik zeigt die Unverhältnismäßigkeit des "Datenabgleichs":

Zitat
Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben. Es sei keine verlässliche Prognose darüber möglich, wie sich der Datenbestand innerhalb von fünf Jahren verändert, so die Sprecherin.

Es werden also ca. 80 Mio. Daten von Personen mit den vorhandenen ca. 40 Mio. Haushalten abgeglichen. Geht man davon aus, dass die sich tatsächlich datenschutzkonform verhalten und Daten von Personen, die bereits eine bestehende Beitragsnr. mitgeteilt haben, aus ihrem Bestand löschen und diese Personen nun erneut belästigen, dann zeigt das einmal mehr, wie untauglich diese Datenweitergabe an den Belästigungsservice ist.

Aber vllt. wollen sie auch nur die VGe weiter beschäftigen...

Höchste Zeit, diesem nicht-rechtsfähigen Gängelungsapparat ein Ende zu bereiten!



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Auch wenn es den Abgleich natürlich kein Stück besser macht: es sind nur ca. 67 Mio Personen, die zugeordnet werden müssen. Die unter 18-Jährigen muss man nämlich abziehen.

Siehe z. B. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Und genau hier widersprechen sich Gesetzgeber und LRAen selber:

Eicher: wir interessieren uns nicht für "wer wohnt warum mit wem", es geht um Wohnungen

vs.

"der begründende Lebenssachverhalt" und die "Beitragsnummer" einer anderen Person, mit Name (das sind Daten, über die der/die Betroffene nicht selbst verfügen darf!)

Es geht nicht um Wohnungen (das ist zwar der Anknüpfungspunkt für den "Beitrag") -- sondern um eine nach BMG unzulässige Bundesmeldekartei, die bei einem Unternehmen, ohne Rechts- oder Fachaufsicht, mit den kompletten Meldedaten, vorallem aber auch noch mit Bankverbindungen und Lebenssachverhalten!!!

Das sind mehr Informationen, als selbst die Meldebehörden vor Ort haben. Dies geht auch weiter als "1984", denn hier wird nicht nur überwacht, sondern die Gegängelten sollen auch noch selbst die Daten abliefern und pflegen helfen.

Und: es steht zu vermuten, daß die "externen Abteilungen" des BS bei den LRAen über ein Protokoll mit der Zentrale verbunden sind, welches auch bei anderen Stellen vorhanden und zugreifbar ist.

Es geht also nicht nur um die Unverhältnismäßigkeit des Abgleichs, sondern auch um die Unverhältnismäßigkeit der Anwendung gegen das Staatsvolk insgesamt.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

v
  • Beiträge: 1.202
...
Eicher: wir interessieren uns nicht für "wer wohnt warum mit wem", es geht um Wohnungen
...

Das ist vielleicht nichtmal gelogen, wenn man das nur richtig betont: "wer wohnt warum mit wem"


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Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Auch wenn es den Abgleich natürlich kein Stück besser macht: es sind nur ca. 67 Mio Personen, die zugeordnet werden müssen. Die unter 18-Jährigen muss man nämlich abziehen.
Ist das wirklich so? Das würde ja bedeuten, dass die Meldeämter die Daten vorsortieren würden, um nur die Meldedaten von volljährigen Personen zu übermitteln. Auch hier würde dann wieder einmal gelten, dass der Staat ganz im Dienste des Beitragsservice arbeiten und stehen würde.

Was ist eigentlich aus den Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Datenabgleich geworden? 


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Für die Diskussion "wer wohnt mit wem?" gibt es einen eigenen Thread:

Faktencheck: wer mit wem wohnt interessiert den ÖRR laut Herrn Eicher nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27109.msg170448.html#msg170448

So wie einen archivierten Thread:

SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413

M. Boettcher


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ist das wirklich so? Das würde ja bedeuten, dass die Meldeämter die Daten vorsortieren würden, um nur die Meldedaten von volljährigen Personen zu übermitteln. Auch hier würde dann wieder einmal gelten, dass der Staat ganz im Dienste des Beitragsservice arbeiten und stehen würde.

Selektieren aller volljährigen Personen ist nicht besonders aufwändig. Nur Teilmengen von gespeicherten Daten auszugeben ist bei Datenbanken ja üblich. Man sucht die Daten ja nicht mehr aus einer Papier-Kartei heraus. Man nimmt daher den Stichtag des Lieferdatums minus 18 Jahre als Filterparameter und erstellt einen entsprechenden SQL-Befehl. Der könnte im Prinzip so aussehen:

SELECT Nachname,Vorname,Geburt,PLZ,Ort,Strasse,Nummer,Geschlecht, ... FROM Einwohnertabelle WHERE Geburt<06.05.2000

So ein Befehl gibt die aufgeführten Spalten Nachname, Vorname ... aus der Tabelle der Einwohner aus, wenn das Datum der Geburt vor dem 06.05.2000 liegt. Wollte man alle Daten ausgeben, würde man die Spaltenangaben durch einen Joker (*) ersetzen. Das ist aber sicher nicht gewollt. Vielmehr wird die Ausgaben sicher auf die Daten beschränkt, die dem ÖRR laut sogn. RBStV zustehen.

M. Boettcher


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Berliner Morgenpost, 19.04.2018

Rundfunkbeitrag: Ab 6. Mai fliegen Nichtzahler auf

Mit ein wenig Aufwand konnten sich viele Bürger um den Rundfunkbeitrag drücken. Doch ab dem 6. Mai werden Drückeberger auffliegen.

Von Hans Peter Seitel

Zitat
Berlin.  Der Countdown läuft: Wer sich um den Rundfunkbeitrag drückt und bislang unentdeckt blieb, fliegt zum Stichtag 6. Mai als Nichtzahler auf. Aber auch viele unbescholtene Personen müssen mit Post vom Beitragsservice – der früheren GEZ – rechnen. Ärger ist also programmiert. […]

Weiterlesen auf:
https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article214065625/Rundfunkbeitrag-Ab-6-Mai-fliegen-Nichtzahler-auf.html


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Also irgendwie sieht das nach unüberlegt nachgedruckter gemeinsamer Pressemitteilung von Beitragsservice und Verbraucherzentrale aus.
Werbeschreiben eines nicht rechstsfähigen Konstrukts sollte man erstmal grundsätzlich ignorieren, denn laut "Gesetz" ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" für alles Verbrochene zur Rechenschaft zu ziehen.
Wenn jetzt sogar der Beitragsservice in seiner Presseerklärung vorschlägt, Schriftstücke an den Beitragsservice per Einschreiben zu schicken, dann läßt das ja tief blicken, wird damit doch indirekt zugegeben, daß bei denen alle Nase lang Post verloren geht.

Wie tief sind die Printmedien schon gesunken, daß keiner der Journalisten sein Zitatgeschreibsel mal hinterfragt?


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Zitat
Drückeberger
Langsam empfinde ich das schon als Beleidigung, daß ich als "Drückeberger" bezeichnet werde, weil ich nicht gewillt bin, für die Grundrechtverletzungen auch noch in meinen Mini-Geldbeutel zu greifen.
Ein bißchen mehr Verstand vor dem Schreiben wäre wirklich nicht verkehrt.

Wenn jetzt sogar der Beitragsservice in seiner Presseerklärung vorschlägt, Schriftstücke an den Beitragsservice per Einschreiben zu schicken, dann läßt das ja tief blicken, wird damit doch indirekt zugegeben, daß bei denen alle Nase lang Post verloren geht.
Ich kann mir schon vorstellen, daß dieser Vorschlag wirklich von den Verbraucherzentralen kommt. Es gehen nämlich interessanter Weise recht häufig Briefe verloren, in denen Sozialhilfebescheide waren, so daß die Betroffenen wieder zum Sozialamt mußten und wieder einen Brief schicken mußten. Reine Schikane. Rückscheine von Einschreiben gehen auch recht häufig verloren. Wieso nur?


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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