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Autor Thema: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage  (Gelesen 8789 mal)

Lev

  • Beiträge: 331
Hier der offizielle Beschluss des Amtsgericht Freiburg über die Verweisung der Vollstreckungsgegenklage an das VG Freiburg.
Nach Beschluss des Richters am Amtsgericht gibt es gar keinen bestandskräftigen Verwaltungsakt auf Festsetzung von Rundfunkgebühren.

Ich lese da etwas anderes, aber gut. 


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D
  • Beiträge: 100
Leider habe ich so einen Hinweis nicht geträumt. Der Richter hat als Antwort auf die Klage (Kein Beschluss und keine Urteil) eindeutig geschrieben , dass am Landgericht Anwaltszwang besteht. Aufgrund des Streitwertes wäre auch das Amtsgericht zuständig. Das wäre in meinem Fall aber das gleiche Gericht, wie das Vollstreckungsgericht, das ja schon die Erinnerung abgewiesen hat. Interessant wäre zu wissen, ob eine zweite Erinnerung mit weiteren Fakten möglich wäre.


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  • Beiträge: 890
Es wurden nun 3 Seiten Beschwerde gegen die Abweisung der Erinnerung des Amtsgerichts augearbeitet. Danke an alle für die Unterstützung. Des weiteren werden beigelegt: die 23 Seitige Vorlage des Dr. Sprißler an den EuGH, sowie die 11 Seitige Klagebegründung an das VG Freiburg. Damit dem Amtsgerichtsrichter über Pfingsten nicht langweilig wird :D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2018, 17:22 von Markus KA«

Lev

  • Beiträge: 331
@Frühlingserwachen #17

...
Manchmal kann auch ein "Rumstochern" einiges bewirken, wenn man den ein oder anderen damit aufwecken kann.  ;)

Mehr als das ist es auch nicht...    Rumstochern!    :'(   
Vielleicht ließt F. nochmal was der Richter in den Beschluss geschrieben hat.

Lev


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 00:23 von DumbTV«

  • Beiträge: 890
Um es kurz zu halten.
Ein 3 köpfiges Tribunal am VG Freiburg bestehend aus 2 Richtern und einer Richterin wurden im Februar 2020 aufgefahren, um zu verkünden, daß die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen wird.
Ich erspare mir, die 4 Seitige Begründung einzuscannen.
Die Richter schweifen aus bis zum BverfG, dass den RFstV für verfassungsgemäß hält. Äußern sich zu Verfassungs-Beschwerdeführern denen Missbrauchsgebühr angedroht wird, weil sie nach dem Urteil immer noch die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gerügt hatten. Äußern sich zum EuGH der entschieden hat, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht gegen Europarecht verstößt.
Es wird dir suggeriert, gib auf, der rechtliche Weg ist beendet.
Wer immer noch denkt, er könne mit dieser Art der Klage irgendwas bewirken, möge es versuchen, und seine Erfahrung berichten.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das wäre doch aber höchst interessant...

Um es kurz zu halten.
Ein 3 köpfiges Tribunal am VG Freiburg bestehend aus 2 Richtern und einer Richterin wurden im Februar 2020 aufgefahren, um zu verkünden, daß die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen wird.
Ich erspare mir, die 4 Seitige Begründung einzuscannen.
Die Richter schweifen aus bis zum BverfG... zu Verfassungs-Beschwerdeführern denen Missbrauchsgebühr angedroht wird, weil sie nach dem Urteil immer noch die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gerügt hatten...zum EuGH der entschieden hat, dass....
Es wird dir suggeriert, gib auf, der rechtliche Weg ist beendet.
...

Wenn es sich so verhält wie beschrieben, kann man doch wohl dagegen vorgehen. Dass das einfach ist, behauptet keiner, aber Frust ist keine Lösung.

Das Problem, dass Du beschreibst, ist nur ein Symptom. Das Problem des deutschen Rechtswesens oder der ganzen Gesellschaft ist vielgestaltig, läuft aber letztlich stets auf die immer noch bestehende, letztlich nur zu einem Obrigkeitsstaat passende Narrenfreiheit der Richter (immer nur zum Nachteil des Untertanen) und (beabsichtigtes?) Fehlen einer Qualitätssicherung hinaus, die auch den Namen verdient. Wenn ein Richter straflos sozusagen immer wieder behaupten kann, 2 und 2 ergäbe 3 - und dafür sogar noch beschleunigt befördert wird, wenn dadurch seine »Fallerledigungszahl« in die Höhe schießt, dann kann man in für den Staat virulenten Konstellationen fast nichts anderes erwarten.
...
Auf dem Hintergrund betrachtet - zumal wenn man offenbar das System verstanden hat wie Du - ist Kapitulieren vor den Symptomen die wirklich schlechteste »Problemlösung«. Also mach Dir bitte die Mühe, wenigstens die 4 Seiten öffentlich zu machen, dann haben wenigstens andere noch etwas davon.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 16:44 von Markus KA«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Lev

  • Beiträge: 331
@ Besucher
Auf dem Hintergrund betrachtet - zumal wenn man offenbar das System verstanden hat wie Du - ist Kapitulieren vor den Symptomen die wirklich schlechteste »Problemlösung«.

Darf ich mal höflich fragen, wie du darauf kommt dass F. das "System" verstanden hat? 

Lev

P.S. Ich konnte mich im Rahmen einer Vollstreckung im Feb. 2020 vor dem LG (Beschwerdegericht) durchsetzen.
Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass der Amtsrichter sehr deutlich machte, dass er für die Anliegen von F. nicht zuständig ist.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27137.msg170616.html#msg170616




Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, hier nicht weiter Un-/Verständnis und "Systemfragen" zu vertiefen, sondern inhaltlich am Sachthema zu diskutieren, wofür der Beschluss selbst Grundlage wäre.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 18:05 von Bürger«

 
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