Um es kurz zu halten.
Ein 3 köpfiges Tribunal am VG Freiburg bestehend aus 2 Richtern und einer Richterin wurden im Februar 2020 aufgefahren, um zu verkünden, daß die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen wird.
Ich erspare mir, die 4 Seitige Begründung einzuscannen.
Die Richter schweifen aus bis zum BverfG, dass den RFstV für verfassungsgemäß hält. Äußern sich zu Verfassungs-Beschwerdeführern denen Missbrauchsgebühr angedroht wird, weil sie nach dem Urteil immer noch die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gerügt hatten. Äußern sich zum EuGH der entschieden hat, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht gegen Europarecht verstößt.
Es wird dir suggeriert, gib auf, der rechtliche Weg ist beendet.
Wer immer noch denkt, er könne mit dieser Art der Klage irgendwas bewirken, möge es versuchen, und seine Erfahrung berichten.