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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 18. April 2018, 14:45

Titel: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. April 2018, 14:45
Amtsgericht Freiburg

Rechtsstreit: gegen den SWR wg. Vollstreckungsgegenklage
17.4.2018, 11:00 angesetzt, 11:45 begonnen.

Wieder eine neue Erfahrung

Der SWR hatte übrigens zuvor schon in einem Schreiben das die Klägerin vom Amtsgericht erhielt, auf die Vollstreckungsgegenklage-Begründung der Klägerin hin, einen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das VG Freiburg gestellt.

Anwesend, Klägerin und Beistand,
Der Richter fragte gleich zu Beginn, Frau..... warum sind sie denn hier? Allerdings in einem sehr lauten genervtem Ton.
Fr: wegen der Vollstreckungsabwehrklage. Der Richter: wissen Sie, Sie hätten es sich viel leichter machen können, und hätten keine Stunde warten müssen, hätten das schöne Wetter genießen können. Richter: Dann ein Tip von mir, die Klage ist so nicht rechtens. Sie müssen den Titel gegen den vollstreckt werden soll, vorlegen. Eine Vollstreckungsgegenklage, eine Klage die sich gegen eine laufende Vollstreckung richtet, von der sie behaupten, sie sei nicht rechtens, wirft die Frage auf, aus welchem Titel wir denn vollstreckt. Eine Vollstreckungsgegenklage setzt zwingend einen Titel voraus. Die Einwendungen die dann gegen den Titel im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage erhoben werden können, können nur sein, es hat sich nachträglich etwas geändert, was die ursprüngliche Entscheidung zu Fall bringt.

Klägerin trägt vor, dass das BVerfG in 4 Wochen zu der Frage der Gesetzgebungskompetenz der Länder berät, was letztlich auch maßgeblich zum Vollstreckungsersuchen des SWR von Bedeutung ist, und ob dies nicht nachträglich entscheidungserheblich wäre. Richter: das ist ganz erheblich wichtig, aber nicht für mich. Wir sind hier im Zivilrecht, und sie haben zwei Möglichkeiten: entweder sie machen eine Verweisung des Verfahrens ans VG, oder sie bekommen von mir einen klageabweisenden Beschluss. Die Regeln sind bei denen ( VG) genau so wie bei mir, sie brauchen einen Titel, bei dem sich nachträglich was geändert hat.  Und wenn sie den Titel nicht haben, müssen sie sich überlegen, ob die Vollstreckungsgegenklage die richtige Art ist sich dagegen zu wehren.

Klägerin trägt dann das Argument der Aussetzung vor. Richter: ich setze nichts aus, sie können einen Verwaltungsantrag stellen, oder sie bekommen eine Ablehnung.

Beistand frägt: wenn die Sache nun ans Verwaltungsgericht verwiesen wird, wie läuft das mit dem Vollstreckungsersuchen des SWR weiter. Richter: das kann ich ihnen nicht sagen, das besprechen sie mit dem VG.
Richter: um eine Vollstreckungsabwehrklage beurteilen zu können, brauch ich erst mal einen Ausgangstitel.

Richter: ein juristischer Laie erhebt eigentlich keine Vollstreckungsgegenklage, weil dies eine sehr spezielle Klageart ist.
Und wer diesen Begriff kennt, der hat von irgend jemand, irgend woher einen Tip bekommen. Sie sollten mal eine richtige Beratung in Anspruch nehmen, mal 1000€ investieren, denn nur so rumstochern, das bringt in der Regel nichts.
Ende der Verhandlung 12:10

Der Pfad durch den juristischen Dschungel geht weiter.
Und noch zum Schluss. Es war dann nur noch das herrliche sonnige Wetter, was die Stimmung wieder auf einen einigermaßen verträglichen Level hochhieven konnte. :D danke fürs zuhören.


Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Markus KA am 18. April 2018, 16:53
Richter: ein juristischer Laie erhebt eigentlich keine Vollstreckungsgegenklage, weil dies eine sehr spezielle Klageart ist.
Und wer diesen Begriff kennt, der hat von irgend jemand, irgend woher einen Tip bekommen. Sie sollten mal eine richtige Beratung in Anspruch nehmen, mal 1000€ investieren, denn nur so rumstochern, das bringt in der Regel nichts.

Herzlichen Dank für die Mitteilung der für uns sehr interessante Erfahrung.
In eine "richtige Beratung" (was man darunter auch immer verstehen mag) 1000,- Euro zu investieren, um dann möglicherweise am Ende zu hören, man solle es lieber lassen, zu speziell etc. , das kann nicht unser Weg sein.

Manchmal kann auch ein "Rumstochern" einiges bewirken, wenn man den ein oder anderen damit aufwecken kann.  ;)
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Lev am 18. April 2018, 17:39
@ Lieber Frühlingserwachen  :)

Bitte versteh mich nicht falsch, doch L kann hier keinen Fehler des Richters wahrnehmen.
Darf L mal freundlich fragen, was F beanstandest mit dem Text, bzw. wo hier der "juristischen Dschungel" ist?

Lev
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: cecil am 18. April 2018, 17:54
Wieder eine neue Erfahrung [...] :D danke fürs zuhören.

Von "Frühlingserwachen" wurde ja gar nichts beanstandet...  ;)  es wurde nur berichtet.

Für den durchschnittlichen Beitragsverweigernden ist es, in Anbetracht der bevorstehenden Verhandlung am BVerfG, so einfach nun nicht, einen weiteren gangbaren Pfad durch das juristische Dickicht zu suchen, um eine Vollstreckung noch ein Weilchen verhindern zu können. Im übrigen gibt es genügend Threads, die sich mit dem Thema Zwangsvollstreckung beschäftigen, so dass ich hoffe, dass das allgemeine Thema "Vollstreckungsabwehr" nun hier nicht haarklein vertieft wird.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: noGez99 am 18. April 2018, 18:12
Ich verstehe das nicht:

Zitat
Sie müssen den Titel gegen den vollstreckt werden soll, vorlegen. Eine Vollstreckungsgegenklage, eine Klage die sich gegen eine laufende Vollstreckung richtet, von der sie behaupten, sie sei nicht rechtens, wirft die Frage auf, aus welchem Titel wird denn vollstreckt. Eine Vollstreckungsgegenklage setzt zwingend einen Titel voraus.


Was ist denn nun der Titel?
- Das Vollstreckungsersuchen, das den Titel ersetzt (wie es immer heisst)
- Der Bescheid, der ein vollstreckbarer Titel ist (so steht es zumindest drauf)


Zitat
Die Einwendungen die dann gegen den Titel im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage erhoben werden können, können nur sein, es hat sich nachträglich etwas geändert, was die ursprüngliche Entscheidung zu Fall bringt.

Zum Beispiel gegen den Bescheid. Die LRA darf als Unternehmen im Wettbewerb keinen Titel selbst ausstellen.
(Urteil vom BVerfG gegen die Sparkassen: Selbsttitulierung nicht rechtens)
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. April 2018, 18:15
@ Lieber Lev,

Kein Mensch hat behauptet, das der Amtsgerichtsrichter einen Fehler gemacht hat.

Und wenn Lev die Verfahrensvorgänge schon kennt, freut es mich für ihn ganz besonders.

@ liebe Cecil

Ist nur berichten weniger, als den Senf zu diesem und jenem Thema zu geben, ohne wirklich was beigetragen zu haben. Manchmal ist weniger mehr, und eine persönliche Berichterstattung zu diesem Thema, mit dem nicht wenige konfrontiert werden, für den einen oder anderen wichtig, es vielleicht besser zu machen. Gerne PM an mich.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: art18GG am 19. April 2018, 13:09
Ein sehr interessanter Beitrag. Dies Sache wird wohl damit zusammenhängen, dass bei der Durchsetzung des Rundfunkbeitrages nicht sauber gearbeitet wird. Vollstreckungsgegenklagen dürfte auch für alle die von Interesse sein, die mit ihrem Verfahrensweg beim Bundesverfassungsgericht angekommen sind, da hier in der Regel bereits ein vollstreckbarer (?) Titel vorliegt.
 
Beim Verwaltungsgericht Freiburg kann man dann mal fragen, auf welcher gesetzlichen Legitimierung eigentlich die Direktanmeldung beruht. Auch hier beißt die Katze sich letztendlich selbst in den Schwanz.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: cecil am 19. April 2018, 15:01
Vollstreckungsgegenklagen dürfte auch für alle die von Interesse sein, die mit ihrem Verfahrensweg beim Bundesverfassungsgericht angekommen sind, da hier in der Regel bereits ein vollstreckbarer (?) Titel vorliegt. ...

Ich meine, es könnte ratsam sein, sich vertieft mit der Materie zu befassen, d.h. ein wenig einzulesen:

Z.B. hier https://www.lecturio.de/magazin/vollstreckungsabwehrklage-%C2%A7-767-zpo/

oder hier http://www.juraexamen.info/schema-die-vollstreckungsgegenklage-gem-%C2%A7-767-zpo/

Es könnte wichtig sein, zu wissen, wann und unter welchen Bedingungen dieses Rechtsmittel zulässig ist.

Z.B. heißt es hier:

Zitat
Eine Vollstreckungsgegenklage (im Gesetz als Vollstreckungsabwehrklage bezeichnet, § 767 ZPO) dient der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen aus Gründen, die erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens (Zeitpunkt letzte mündliche Verhandlung) eingetreten sind. Sie kann jedoch nicht der Beseitigung des Titels, aus dem vollstreckt wird, dienen, sondern nur der Vollstreckbarkeit des Titels.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/zwangsvollstreckungsrecht/vollstreckungsgegenklage
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Markus KA am 19. April 2018, 17:49
Hinweis:

Das Thema "Vollstreckungsgegenklage" oder "Vollstreckungsabwehrklage" und Erfahrungsberichte wurde bisher relativ selten im Forum behandelt.

Das Einlesen ist das eine und die Erfahrung sammeln ist das andere.

Wir wollen doch Erfahrungen sammeln und sachdienliche Antworten auf unsere Fragen bekommen oder nicht?  ;)
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 23. April 2018, 16:03
Hier der offizielle Beschluss des Amtsgericht Freiburg über die Verweisung der Vollstreckungsgegenklage an das VG Freiburg.
Nach Beschluss des Richters am Amtsgericht gibt es gar keinen bestandskräftigen Verwaltungsakt auf Festsetzung von Rundfunkgebühren.
Der SWR hat dies wohl schon vorher gewußt, und deswegen schon einige Tage vorher einen Verweisungsantrag an das VG Freiburg, an die Klägerin und an das Amtsgericht gesendet. Der SWR ist sich seiner Sache wohl in so fern sicher, das VG wird schon zu seinen Gunsten entscheiden. Wie das VG allerdings jetzt aus dieser Nummer rauskommen will, dürfte spannend werden. Die haben sich allesamt SWR, AG, und VG ein Eigentor geschossen.
Also, nach verlorener VG Klage, abwarten, nicht zahlen, bis Vollstreckungsersuchen des GV kommt. Dann Vollstreckungsgegenklage beim AG ( nicht VG) einreichen. Unbedingt zum AG-Termin gehen. Dann wird das Chaos komplett. ;D

Vollstreckungsgegenklage kostet 105€ Gerichtskosten unter 500€ Streitwert, die auch für das weitere Verfahren am VG damit bezahlt sind.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 14. Mai 2018, 15:32
Die Vollstreckungsgegenklage wurde an das VG Freiburg verwiesen, wo dann scheinbar alles wieder von vorne beginnt.

Die Erinnerung wurde von einem anderen Richter und Aktz. abgewiesen.
Zitat
Grundlage der Zwangsvollstreckung ist danach hier ein schriftliches Vollstreckungsersuchen gemäß § 15 a Abs. 4 LVwVG, welches gemäß § 15 a Abs. 3 Satz 2 LVwVG an die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels tritt und einer Zustellung nicht bedarf.

Es soll Dir hier mit wenigen Sätzen klar gemacht werden, Du hast keine Chance, vergiss es, und bezahle.

Wenn dieser Amtsgerichtsrichter schon sich so auf das LVwVG beruft, wieso dann noch das ganze Geschreibsel.

Der eine Amtsgerichtsrichter bezieht sich im Falle der Vollstreckungsgegenklage gleich auf die ZPO, der andere

schreibt einen Roman. Ich hoffe dass das BVerfG diesem Treiben der Gerichtsbarkeit bald ein Ende setzt.

Es wäre vielleicht interessant, mit der Beschwerde bis nach dem 17.5.18 zu warten. Wird dann allerdings mit der Frist von 14 Tagen knapp. Zustellung war am 8.5. Was sagen die Spezialisten dazu?
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Der_Heinrich am 14. Mai 2018, 16:10
Vielleicht ist das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz gar nicht anwendbar, da der sogenannte Schuldner gar kein Schuldner sein kann, da er nichteinmal zur Selbsttitulierung berechtigt sein könnte und auch der RBStV nicht oder falsch ratifiziert wurde und auch ein Beitrag europarechtlich gar nicht existiert..usw und weil das alles erstmal in Karlsruhe verfassungsrechtlich geklärt werden muss. Evtl muss auch erstmal über eine Beschwerde entschieden werden, da, alle diese Fakten garnicht rechtlich gewürdigt wurden. Vermutlich geht auch nur Beschwerde ODER Klage. Wobei ersteres nichts kostet. man könnte vermutlich auch beides einlegen , wobei dann Klage vor Beschwerde vorgehen könnte, und man im Falle eines Falles von Klage auf Beschwerde zurückrudern könnte..... Aber alles nur Träumereien eines Rechtslaien. Vielleicht existiert auch eine mehrere hundert Seiten starke Verfassungsbeschwerde hier im Forum, aus dem man so einige Argumente für eine Beschwerde/Klage rauskopieren könnte.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Markus KA am 14. Mai 2018, 16:24
Es ist nicht zu erwarten, dass sich kurz nach dem 17.05. bei den Gerichten gleich etwas ändert.

In einem ähnlichen fiktiven Fall könnte mit kurzen Worten Beschwerde eingelegt worden sein:

Zitat
Max Mustermann                  Musterstadt, den XX.XX.2017
Musterstrasse 36
88888 Musterstadt



Amtsgericht Musterstadt
Musterstrasse  1
88888 Musterstadt



In der Zwangsvollstreckungssache

Aktenzeichen X M XXXX/17

Blödelfunk, vertreten durch den Intendanten,
Flussstraße 230, 70000 Baustelle 21
-Gläubigerin-

gegen

Max Mustermann, Musterstrasse 36, 88888 Musterstadt
-Schuldner-

Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Musterstadt vom XX.XX.2017 (Az. X M XXXX/17)

Es wird eingelegt die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Musterstadt vom XX.XX.2017 ein (erhalten am XX.XX.2017).

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Vollstreckbarkeit des Vollstreckungsersuchens, insbesondere da die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht gegeben sind.


Antragsteller
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Der_Heinrich am 14. Mai 2018, 16:27
Im Traum hatte ich auch eine Vision, dass ein LG-Richter darauf hingewiesen hat, dass zur Abwehrklage eine materielle Einwendung gegen einen Vollstreckungstitel vorliegen müsste und eine Zuständigkeit des Landgerichtes gar nicht gegeben sein könnte. Auf jeden Fall gehts beim AG wohl nur mit Anwalt weiter.Leider bin ich dann aufgewacht und weiss nicht mehr, wie der Traum weitergeht. Da im Rechtsbehelf aber Beschwerde steht, sollte es so auf jeden Fall weitergehen.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Markus KA am 14. Mai 2018, 16:45
Manchmal gibt es einen Satz am Ende eines Urteils oder Beschlusses, den man leicht überlesen könnte:

Zitat
"Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben."
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Lev am 14. Mai 2018, 16:49
Hier der offizielle Beschluss des Amtsgericht Freiburg über die Verweisung der Vollstreckungsgegenklage an das VG Freiburg.
Nach Beschluss des Richters am Amtsgericht gibt es gar keinen bestandskräftigen Verwaltungsakt auf Festsetzung von Rundfunkgebühren.

Ich lese da etwas anderes, aber gut. 
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Der_Heinrich am 14. Mai 2018, 16:55
Leider habe ich so einen Hinweis nicht geträumt. Der Richter hat als Antwort auf die Klage (Kein Beschluss und keine Urteil) eindeutig geschrieben , dass am Landgericht Anwaltszwang besteht. Aufgrund des Streitwertes wäre auch das Amtsgericht zuständig. Das wäre in meinem Fall aber das gleiche Gericht, wie das Vollstreckungsgericht, das ja schon die Erinnerung abgewiesen hat. Interessant wäre zu wissen, ob eine zweite Erinnerung mit weiteren Fakten möglich wäre.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 15. Mai 2018, 16:34
Es wurden nun 3 Seiten Beschwerde gegen die Abweisung der Erinnerung des Amtsgerichts augearbeitet. Danke an alle für die Unterstützung. Des weiteren werden beigelegt: die 23 Seitige Vorlage des Dr. Sprißler an den EuGH, sowie die 11 Seitige Klagebegründung an das VG Freiburg. Damit dem Amtsgerichtsrichter über Pfingsten nicht langweilig wird :D
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Lev am 15. Mai 2018, 18:05
@Frühlingserwachen #17

...
Manchmal kann auch ein "Rumstochern" einiges bewirken, wenn man den ein oder anderen damit aufwecken kann.  ;)

Mehr als das ist es auch nicht...    Rumstochern!    :'(   
Vielleicht ließt F. nochmal was der Richter in den Beschluss geschrieben hat.

Lev
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Frühlingserwachen am 04. März 2020, 12:19
Um es kurz zu halten.
Ein 3 köpfiges Tribunal am VG Freiburg bestehend aus 2 Richtern und einer Richterin wurden im Februar 2020 aufgefahren, um zu verkünden, daß die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen wird.
Ich erspare mir, die 4 Seitige Begründung einzuscannen.
Die Richter schweifen aus bis zum BverfG, dass den RFstV für verfassungsgemäß hält. Äußern sich zu Verfassungs-Beschwerdeführern denen Missbrauchsgebühr angedroht wird, weil sie nach dem Urteil immer noch die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gerügt hatten. Äußern sich zum EuGH der entschieden hat, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht gegen Europarecht verstößt.
Es wird dir suggeriert, gib auf, der rechtliche Weg ist beendet.
Wer immer noch denkt, er könne mit dieser Art der Klage irgendwas bewirken, möge es versuchen, und seine Erfahrung berichten.
Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Besucher am 04. März 2020, 13:02
Das wäre doch aber höchst interessant...

Um es kurz zu halten.
Ein 3 köpfiges Tribunal am VG Freiburg bestehend aus 2 Richtern und einer Richterin wurden im Februar 2020 aufgefahren, um zu verkünden, daß die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen wird.
Ich erspare mir, die 4 Seitige Begründung einzuscannen.
Die Richter schweifen aus bis zum BverfG... zu Verfassungs-Beschwerdeführern denen Missbrauchsgebühr angedroht wird, weil sie nach dem Urteil immer noch die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gerügt hatten...zum EuGH der entschieden hat, dass....
Es wird dir suggeriert, gib auf, der rechtliche Weg ist beendet.
...

Wenn es sich so verhält wie beschrieben, kann man doch wohl dagegen vorgehen. Dass das einfach ist, behauptet keiner, aber Frust ist keine Lösung.

Das Problem, dass Du beschreibst, ist nur ein Symptom. Das Problem des deutschen Rechtswesens oder der ganzen Gesellschaft ist vielgestaltig, läuft aber letztlich stets auf die immer noch bestehende, letztlich nur zu einem Obrigkeitsstaat passende Narrenfreiheit der Richter (immer nur zum Nachteil des Untertanen) und (beabsichtigtes?) Fehlen einer Qualitätssicherung hinaus, die auch den Namen verdient. Wenn ein Richter straflos sozusagen immer wieder behaupten kann, 2 und 2 ergäbe 3 - und dafür sogar noch beschleunigt befördert wird, wenn dadurch seine »Fallerledigungszahl« in die Höhe schießt, dann kann man in für den Staat virulenten Konstellationen fast nichts anderes erwarten.
...
Auf dem Hintergrund betrachtet - zumal wenn man offenbar das System verstanden hat wie Du - ist Kapitulieren vor den Symptomen die wirklich schlechteste »Problemlösung«. Also mach Dir bitte die Mühe, wenigstens die 4 Seiten öffentlich zu machen, dann haben wenigstens andere noch etwas davon.

Titel: Re: Über das Amtsgericht zum Verwaltungsgericht wegen Vollstreckungsgegenklage
Beitrag von: Lev am 04. März 2020, 13:27
@ Besucher
Auf dem Hintergrund betrachtet - zumal wenn man offenbar das System verstanden hat wie Du - ist Kapitulieren vor den Symptomen die wirklich schlechteste »Problemlösung«.

Darf ich mal höflich fragen, wie du darauf kommt dass F. das "System" verstanden hat? 

Lev

P.S. Ich konnte mich im Rahmen einer Vollstreckung im Feb. 2020 vor dem LG (Beschwerdegericht) durchsetzen.
Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass der Amtsrichter sehr deutlich machte, dass er für die Anliegen von F. nicht zuständig ist.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27137.msg170616.html#msg170616




Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, hier nicht weiter Un-/Verständnis und "Systemfragen" zu vertiefen, sondern inhaltlich am Sachthema zu diskutieren, wofür der Beschluss selbst Grundlage wäre.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.