Den BS interessiert welche Wohnungen bewohnt sind, und wie er für diese Wohnungen zu seinem "Rundfunkbeitrag" kommt.
Der Kenntnisstand über die Wohnungen in Deutschland ist nicht umfassend. So sind zur Lage einer Wohnung nicht in jedem Fall Daten bei den Meldebehörden verfügbar. D. h., der ÖRR hat diese u. U. nur dann, wenn der "Beitragszahler" diese angibt. Zwar hat es 2011 mit der Register-gestützten Volkszählung auch eine Befragung der Eigentümer zu den Wohnungen gegeben, in dieser wurde aber nicht die Lage der Wohnungen abgefragt. Es sind auch nicht sicher alle Wohnungen bekannt. Ich habe nicht an der Befragung teilgenommen, d. h. den Bogen nie zurück gesendet.
Selbstverständlich muss ein Mitbewohner eine Beitragsnummer (Wohnung) nennen, wenn er befreit werden möchte. Das ist im Interesse des Mitbewohners, nicht des BS. Dass der BS verpflichtet ist, die Mehrfachzahlung pro Wohnung "mit allen Mitteln" zu verhindern, sehe ich nicht. In den Briefen des BS zur Anmeldung weist er zumindest deutlich auf das Zusammenwohnen hin, wenn ich mich richtig erinnere.
Es geht nicht primär um Befreiung. Wenn ich sicher bin, dass für die Wohnung, in der ich lebe, bereits bezahlt wird, würde ich die Anfrage des BS immer wegwerfen.
Man kann sicherlich bejahen, dass der BS im o.g. Rahmen (zeitweilig) Zugriff auf die zusammenwohnenden Personen hat. Möglicherweise auch permanent (Backups).
Ein dauerhafter Besitz der Daten von Personen, die nicht als zahlungspflichtig ermittelt wurden, wäre ein Verstoß gegen den sogn. RBStV.
§ 14 (9) Übergangsbestimmungen
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.
Damit wiederholt sich bei korrektem, gesetzeskonformen Umgang mit den Daten das Problem von 2013, nämlich die Zuordnung von Personen zu Wohnungen unter einer Adresse.
Vielleicht hilft ein einfaches Beispiel eines Mietshauses mit 8 Wohnungen die Probleme zu veranschaulichen. In diesem Haus wohnen: H. Müller (m, 51, 2011), U. Müller (w, 49, 2011), M. Müller (m, 25, 2011), T. Müller (m, 23, 2011), W. Nebel (m, 52, 2009), H. Nebel (w, 47, 2009), U. Nebel (w, 19, 2009), K. Braun (m, 72, 2012), N. Braun (w, 67, 2012), S. Schmidt (m, 30, 2011), R. Schmidt (w, 24, 2011), J. Meier (m, 32, 2013), M. Özdemir (m, 48, 2009), H. Özdemir (w, 42, 2009), N. Özdemir (m, 33, 2012).
Angaben in Klammern: Geschlecht, Alter, Zuzug. Beim Zuzug gehen wir davon aus, dass mit gleicher Jahresangabe auch der gleiche Monat gemeint ist. Der BS verlangt von folgenden Personen "Beiträge": H. Müller, W. Nebel, K. Braun, S. Schmidt, J. Meier, M. Özdemir. Ergebnis: 1 Person widerspricht der Forderung. 3 weitere Personen zahlen keinen Cent, obwohl sie es müssten. Die Wohnungsbelegung ist nämlich wie folgt:
Wohnung EG l:
H. Müller, U. Müller
Wohnung EG r: M. Müller und T. Müller (Söhne von H. u. U. Müller)
Wohnung 1l:
W. Nebel, H. Nebel, U. Nebel
Wohnung 1m:
K. Braun, N. Braun
Wohnung 1r:
S. Schmidt,
J. MeierWohnung 2l: R. Schmidt (nicht verwandt mit S. Schmidt)
Wohnung 2m: N. Özdemir (Cousin von M. Özdemir)
Wohnung 2r:
M. Özdemir, H. Özdemir
Markiert sind die Personen, von denen der BS "Beiträge" haben will. J. Meier widerspricht der Forderung, R. Schmidt und die Söhne der Müllers halten die Füsse still. N. Özdemir wurde in 2014 einmal angeschrieben, hat aber einfach die Beitragsnummer seines Cousins angegeben. Wer jetzt sagt, dass wäre aber sehr konstruiert: meine Eltern hatten tatsächlich über viele Jahre 2 Wohnungen in einer Etage gemietet, in der jeweils 2 ihrer Kinder lebten. Bei größeren Häusern mit einigen Dutzend oder mehr Wohnungen und bei einem höheren Anteil an WGs dürfte es ziemlich unmöglich sein aus den Daten der Meldebehörden eine korrekte Zuordnung zu den Wohnungen vorzunehmen, wenn weitere Angaben zur Wohnung, z. B. der Lage, fehlen.
Natürlich lässt sich die Situation unter Mithilfe der Bewohner aufklären. Das führt aber dazu, dass man die Beziehungen der Personen untereinander klärt. Denn
nur dann, wenn man weiß, wer mit wem zusammen wohnt, ist es möglich korrekt pro Wohnung einen "Beitrag" zu kassieren. Was aber sagte der Justitiar des SWR?
Es geht nicht um Haushalte. Also es geht nicht um die Frage "wer wohnt mit wem zusammen" [...] - was uns immer wieder unterstellt wird, wir wollten das wissen und so - es geht um Wohnungen.
Laut
https://www.ummelden.de/umzugsstudie-2016-umzugsstatistik.html ziehen übrigens pro Jahr 17% der Bürger (> 11 Mio.) um. Sollte der Wohnungsbezug des "Beitrags" beibehalten werden, dann geht dem BS auch die nächsten Jahre die Arbeit sicher nicht aus.
M. Boettcher