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Autor Thema: "Diskussion d. Beitragshöhe ist verfassungsrechtl. nicht Aufgabe d. Politik"  (Gelesen 2626 mal)

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Medienpolitik.net, 11.04.2018

„Auf den Bildungs- und Informationsauftrag fokussieren“
Eine Diskussion der Höhe des Rundfunkbeitrags ist verfassungsrechtlich nicht Aufgabe der Politik


Interview mit Nicola Beer, MdB, Generalsekretärin der FDP

Zitat
medienpolitik.net: Frau Beer, was stört Sie am öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland?
Nicola Beer: Es ist zum einen die Kritik daran, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf seinen Informations- und Bildungsauftrag konzentriert. Zudem muss man den Eindruck gewinnen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Nachrichtensendungen und Talkshows voreingenommen informiert und erzieherischen Journalismus betreibt. Als dritter Punkt sehe ich ein Missverhältnis zwischen dem Gesamtfinanzierungsvolumen und dem Ergebnis, also ein Public Value-Problem.
[…]

medienpolitik.net: Sie fordern einen Neustart des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Soll man ihn abschalten und dann neu aufbauen?
Nicola Beer: Ein gesellschaftlicher Konsens, was wir vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten, besteht doch bereits seit langem nicht mehr. Ich vermisse eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte über die Aufgabe und das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Diskussion wird derzeit auch nur innerhalb von Expertenkreisen und in den Rundfunk- und Verwaltungsräten geführt. […]

medienpolitik.net: Angenommen, die öffentlich-rechtlichen Sender sparen noch ein wenig, melden für 2021-2024 nichts an und der Beitrag würde auch ab 2021 bei 17.50 Euro stabil bleiben. Wären Sie dann zufrieden?
Nicola Beer: […] Eine Diskussion der Höhe des Rundfunkbeitrags ist verfassungsrechtlich nicht Aufgabe der Politik, geht aber vor allem an der wichtigen politischen Fragestellung vorbei: Welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir uns als Gesellschaft leisten? […]

medienpolitik.net: Der Telemedienauftrag soll verändert werden. Welchen Spielraum sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der digitalen Welt haben?
Nicola Beer: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll mit seinen Bewegtbildinhalten auf allen Plattformen linear und non-linear empfangbar sein. Etwas anderes gilt jedoch für presseähnliche Angebote. […]
Zudem gilt hier der mühsam ausgehandelte Beihilfenkompromiss aus dem Jahr 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission. Der öffentliche-rechtliche Rundfunk und einige Medienstaatskanzleien irren sich gewaltig, wenn sie glauben, diesen geltenden Beihilfenkompromiss einseitig ohne rechtliche Konsequenzen aufkündigen zu dürfen. […]

medienpolitik.net: Nun spricht das Bundesverfassungsgericht von einer „Bestands- und Entwicklungsgarantie“.
Wollen Sie den öffentlich-rechtlichen Sendern keine Entwicklungsmöglichkeit zubilligen?

Nicola Beer: Das Bundesverfassungsgericht spricht in der Tat von einer Bestands- und Entwicklungsgarantie, diese gilt aber nur innerhalb des Rundfunkbegriffs […]

medienpolitik.net: Können Sie sich vorstellen, dass die Bundesländer in denen die FDP mitregiert, einem Rundfunkstaatsvertrag, der eine Beitragserhöhung ab 2021 vorsieht, nicht zustimmen?
Nicola Beer: Die Ministerpräsidenten haben bereits früher durchblicken lassen, dass es keinen Freibrief für ewige Beitragserhöhungen geben kann. Ich kann mir daher sogar durchaus vorstellen, dass die Bundesländer als Mediengesetzgeber geschlossen ihre Zustimmung verweigern. […]

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/04/rundfunk-auf-den-bildungs-und-informationsauftrag-fokussieren/


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K
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Zitat
Ich kann mir daher sogar durchaus vorstellen, dass die Bundesländer als Mediengesetzgeber geschlossen ihre Zustimmung verweigern. […]

Solange eine gewisse "Malu" Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz ist, wird das (leider) nicht passieren.


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Das liegt nicht nur an ihr und den Bayern. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Entscheidungsgrundlage von den Rundfunkanstalten vorbereitet wird und in den Parlamenten und Regierungen eine Null-Bock-auf-Mehrarbeit-Mentalität den Mist durchwinkt.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2018, 23:51 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Interview mit Nicola Beer, MdB, Generalsekretärin der FDP
Zitat
medienpolitik.net: Nun spricht das Bundesverfassungsgericht von einer „Bestands- und Entwicklungsgarantie“.
Wollen Sie den öffentlich-rechtlichen Sendern keine Entwicklungsmöglichkeit zubilligen?
[...]
Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2018/04/rundfunk-auf-den-bildungs-und-informationsauftrag-fokussieren/

Ausführlich heißt es dort auf obige Frage:
Zitat
Nicola Beer: Das Bundesverfassungsgericht spricht in der Tat von einer Bestands- und Entwicklungsgarantie, diese gilt aber nur innerhalb des Rundfunkbegriffs, nicht gemeint war hier eine Blaupause, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf alle Mediengattungen ausdehnen darf. Es gibt auch gar keinen Grund, nun eine öffentlich-rechtlich finanzierte öffentlich-rechtliche Presse im Netz zu etablieren.
Juristisch spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier mit dem Feuer, denn: Der deutsche verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff stand bislang höchstrichterlich vor dem EuGH noch nicht auf dem Prüfstand. Dies hat politische Gründe: Da nicht klar ist, wie der EuGH entscheiden würde, hat man sich auf den o.g. Beihilfenkompromiss politisch geeinigt. Daher droht hier nicht nur eine Niederlage vor dem EuGH: Ein solches Urteil würde das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum EuGH auf die Probe stellen, könnte also dramatische Folgen haben.

Hört, hört...

Das klingt genau (und noch etwas interessanter und ausführlicher) nach dem, was ich mit meinen leidigen Wiederholungen versuche zu verdeutlichen:

ARD-ZDF-GEZ haben keine "Ewigkeitsgarantie"...
...und die vom BVerfG geprägte sog. "Bestands- und Entwicklungsgarantie" und damit verbundene "Finanzierungsgarantie" bezieht sich lediglich auf das "duale Rundfunksystem" - nicht aber auf ein "multiples Telemediensystem".

Siehe hierzu nochmals u.a. unter

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Es leitet sich daraus weder ein verfassungsrechtlich legitimierter "Telemedienauftrag" ab,
noch eine privilegierte Finanzierungsverpflichtung für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote.

Das bi-direktionale, nicht-lineare Abrufmedium "Internet" ist
kein ein-direktionales, lineares Sendemedium "Rundfunk".


Internet deckt den Kommunikations-Grundbedarf - genau so wie "umschlossene Raumeinheiten" den Grundbedarf des Wohnens decken - begründet kein "nutzungswilliges Interesse" an öffentlich-rechtlichen Medien und taugt daher auch nicht als Ersatz-Anknüpfungspunkt für einen "pauschalierten" und "typisierten" Zwangs-Teilnehmer-Status.

Internet ist zudem gelebte Jedermann-"Rundfunk"-Freiheit - siehe u.a. auch unter
Zukunftsmodell einer konvergenten Medienwelt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26871.msg169023.html#msg169023

Allerdings sieht Frau Beer das Problem ebenfalls nur auf "presseähnliche" Angebote bezogen:
Zitat
Wir haben kein Pluralismusdefizit im Bereich des geschriebenen Wortes im Netz, es gibt kein Marktversagen, daher soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei Bewegtbild und den engen Vorgaben zum Sendungsbezug bleiben.
sollte es aber vielmehr auch auf telemediale "Bewegtbild"-Angebote generell bezogen sehen.

Denn das von ihr als Begründung angegebene, nicht vorhandene "Pluralismusdefizit" und nicht gegebene "Marktversagen" im Bereich des "geschriebenen Wortes" ist gerade im Internet auch nicht bzgl. "Bewegtbild" gegeben.

Genau damit fällt die seit Jahren und Jahrzehnten beschworene Privilegierung öffentlich-rechtlicher Medien in diesem Jedermann-Internet.

Wann wird diese Erkenntnis bis zum letzten dort oben vordringen?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2018, 23:51 von Bürger«
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P
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Zitat
Wann wird diese Erkenntnis bis zum letzten dort oben vordringen?!?

Zunächst das oben weglassen, denn es gibt keine Unterordnung. Der Rundfunk steht nicht über dem Bürger.
Gerichte auch nicht, die stehen dazwischen. Richter sollten auch nicht erhöht sitzen, das ist irgendwie ein optischer Gestaltungsfehler von Gerichtssälen, der zu einem Denkfehler führt. Es gibt eine Ordnung zwischen den Gerichten, oben unten etc., aber in Bezug zu den streitenden Parteien sind sie Dritte, welche so man will nur vermitteln.

Die erhöhte Position erscheint dabei sogar als hinderlich.

Die Erkenntnis kann somit nicht "oben" ankommen sondern maximal bei den die für Entscheidungen verantwortlich sein wollen, das wären die Ebene der Politik, die Ebene Rundfunk (LRA) oder die jeweilige Richter. Und wichtig diese alle nicht über sich stellen. Das erzeugt sonst so ein Obrigkeitsgefühl, dieses ist jedoch oft hinderlich.

Die Frage sollte auch nicht sein wann, sondern wie und wo? Also wie und wo muss der Bürger es vortragen, damit der Politiker (Entscheider), Richter (Schlichter, welcher Geschriebenes der Entscheider interpretiert) und LRA (Auftragsempfänger der Entscheider) das verstehen.

Dabei muss bedacht werden, dass die LRA eine unmittelbarere Rückkoppelung in das Bewusstsein von Entscheidern zu haben scheinen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass durch die fehlende Bestimmung und Abgrenzung was Grundversorgung ist und was nicht, die LRA Bedarf anmelden für einen Auftrag, welcher nicht gedeckelt ist. Nein vielmehr gibt es nur die Ansage, macht Angebote und erklärt wieviel Ihr dafür braucht. Die KEF prüft, aber nach welchen Kriterien, und reicht die Forderung zumeist in ähnlicher Höhe als Empfehlung zu den Entscheidern.

Also entweder muss die Erkenntnis zur KEF, damit diese Bedarfsmeldungen, welche nicht durch den Auftrag gedeckt sind kürzt, oder unmittelbar zur Politik, welche dafür sorgen muss, dass die Grundversorgung eine Bedeutung erhält im Sinne der Abgrenzung was das nicht ist, damit eine KEF überhaupt prüfen kann.

Aber kein Richter wird den Politiken erklären was sie machen sollen. Das liegt schon daran, dass diese bei einem Streit gar nicht anwesend sind. Oft kommt ja noch nicht einmal der Auftrags Empfänger.

Die spannende Frage ist also, wird das beim Bundesverfassungsgericht anders sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2018, 14:43 von Bürger«

 
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