@Zeitungsbezahler: Wenn, ja wenn die Verhältnisse so wären, dann wäre es ganz einfach. Es ist aber wohl so, dass es sich um zwei Wohnungen handelt, man aber den Eindruck erwecken möchte, die Betreffenden wohnten in einer. So man den gleichen Nachnamen hat, leuchtet das dem BS bzw. der LRA vermutlich selbst dann ein, wenn man gar nicht miteinander verwandt ist. Die Nachnamen Müller, Meier etc. sind ja so selten nicht. Da man andererseits auch für WGs nur einmal zahlen muss, kommt es auf den Namen eigentlich nicht so sehr an. WGs kann schließlich so gut wie jeder bilden. Und angesichts von Wohnungsknappheit und hohen Mietpreisen ist das oft die einzige Möglichkeit leidlich gut zu wohnen.
Wenn man tatsächlich zusammen in einer Wohnung lebt, dann hält das auch jeder Überprüfung inkl. eines Ortstermins stand; es ist ja die reine Wahrheit. Was aber, wenn nicht? Womit wir bei den Meldebescheinigungen wären. Aus denen ist nicht immer die Lage der Wohnung im Haus zu ersehen, was schlicht daran liegt, dass man es der Meldebehörde nicht mitgeteilt hat bzw. die nicht nachfragte. So dass, wenn man sich das zu nutze macht, eigentlich alle Bewohner eines Hauses behaupten könnten, zusammen in einer Wohnung zu leben. Bis, ja bis sich das einmal jemand anschaut. Dem Threadstarter geht es wohl darum zu ermitteln, wie wahrscheinlich denn ist, dass man mit einer nicht zutreffenden Behauptung auffliegt. Eine Einladung an den BS zu einem Kaffeeklatsch, damit die sich von den behaupteten Gegebenheiten überzeugen können, werden die aus Köln ja u. U. nicht Folge leisten. Aber fragen die beim Vermieter nach? Und wie schaut es aus, wenn man weiter geht, also z. B. zu Gericht? Tatsächlich kann das m. E. keiner genau sagen. Das kann funktionieren, muss es aber nicht.
Beispiel: 6 Wohnungen an einer Adresse, für alle wurde eine Zeit lang bezahlt. Nun zieht einer aus; Folge: ein "Beitrag" weniger. Dann zieht jemand ein. Der BS kennt nun ja die bisherige Höchstzahl von Zahlern an einer Adresse und denkt sich: "aha, die freie Wohnung wurde wieder vermietet!" Das kann sein, muss aber nicht. Wenn man in eine schon bewohnte Wohnung zieht, dann trifft das nicht zu. Das gibt es ja öfters, z. B. wenn jemand zu seinem Freund/seiner Freundin zieht. Und dann kan man dem BS mit vollem Recht auf die Hühneraugen treten. Wenn aber die freie Wohnung bezogen wird, ...
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.