Die bayerische besondere verfassungsrechtliche "Popularklage"
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auf die wohl gerade hingewiesen wurde:
Sie schafft einen generellen "Persilschein" des zukünftigen Klageverbots gegen ein Gesetz. Insoweit dürften die Entscheide 2014 wohl teilnichtig sein. Bei thamatisch anders ausgerichteten neuen Beschwerden in Sachen Rundfunkbeitrag dort wäre bei Berufung des Gerichts auf den damaligen Entscheid
(1) zunächst Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nötig,
(2) die natürlich mit Nichtannahme abgelehnt werden dürfte,
(3) woraufhin beim EGMR ein Beschwerderecht besteht.
Zu rügen ist: Unterdrückung des Beschwerderechts
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zu den Nicht-Beschwerdegründen von 2014 - unvereinbar mit GG und Menschenrechtskonvention (Recht auf rechtliches Gehör, auf faires Verfahren,...).
Das dauert dann insgesamt rund 6 Jahre, schafft also eine feine weitere Drohkulisse für die vom Feind so sehr ersehnte "Planungssicherheit der Finanz-Privilegien" für das Staatskanzlei-Fernsehen ARD, ZDF.
Man muss immer im Auge behalten, dass selbst abgelehnte Beschwerden bis hin zum EGMR eine Effizienz haben bis zum Tag der Ablehnung in Straßburg - und bis dahin kann es Jahre dauern.
Das muss allerdings dann schriftsatzstrategisch von Beginn an entsprechend ausgerichtet werden,
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Siehe meinen Beitrag vom 29. Dezember 2018:
6) Möglicherweise gibt es ausreichend juristisch kompetente Idealisten im Forum, die es als Privatzeit-Aktivität betreiben, so dass dann Problem 5) entfallen könnte.
@pjotre meint sich damit nicht selbst, sondern ist insoweit professionell tätig, also (ebenfalls) nur buchbar.