Hallo drboe,
es ging L um folgendes:
Zwar können Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht die Rechtskraft von Urteilen deutscher Gerichte aufheben.
Der Satz wurde von mir in Blau gekennzeichnet, nicht um der allgemeinen Darstellung oder der von MMichael zu widersprechen. Vielmehr macht er deutlich, dass weder der EGMR und erst recht nicht der EMRK über deutschem Recht steht.
Genau das versucht P aber in vielen Diskussionen zu vermitteln, um dann Landesrechtliche Problem (häufig im ersten Rechtszug) zu entwerten oder aufzuheben.
(Zu #26 >>>
"Also: der EMGR kann nicht die Rechtskraft deutscher Gerichtsurteile aufheben..." )
Zu deinem ersten Absatz kann man schon sagen, dass es sich mehr oder weniger so verhält. Man kann es durchaus so stehen lassen.
Aber z. B. die Umsetzung der Gewährleistung des theoretischen Rechts, in die des praktische effektive Rechtsanspruchs, sind in Europa eben nicht so gleich, wie der EUGH es gerne hätte. Das führt zu zahlreichen Problemen.
Allein die Sprache stellt für die Konvention in rechtlicher Hinsicht schon eine große Barriere da. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben meines wissen nach, eine eins zu eins Umsetzung bis heute nicht hinbekommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden aufgrund dieser Probleme bis heute schwerpunktmäßig förmliche Ansätze des Rechts umgesetzt. Im materiell-rechtlichen Teil bleibt vieles deswegen in den drei Länder häufig auf der Strecke. Wenn man aber die Rechte von Bürgern in den drei Ländern allgemein betrachtet, ist das nicht so wild. Da die Grundrechte und Bürgerrechte in diesen Staaten schon ganz ordentlich ausgearbeitet sind.
Wenn man es aber nicht allgemein betrachtet, sondern sein Blick fokussiert auf den EMRK, so bleibt er meiner Meinung nach ein Papiertiger, der weder beißen noch kratzen kann.
Und vor allem nicht über den nationalen Gesetzen steht.
Irgendwann wird die EU in irgendeiner Form vermutlich eine Richtung vorschreiben, die den ö.r. Rundfunk grenzen aufzeigt. Das hat dann aber ganz sicher weniger mit den Menschenrechten zu tun, sondern vielmehr damit, dass die EU selber willkürlich Gesetze und Richtlinien auferlegt.
Bsp: Gurken u. Staubsauger. Ich persönlich hoffe, dass wir es bis dahin selbst gelöst haben. Wie auch immer!
Lev