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Autor Thema: Was dürfen ARD und ZDF im Internet?  (Gelesen 1469 mal)

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Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
Autor: 09. März 2018, 22:28

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Augsburger Allgemeine, 09.03.2018

Was dürfen ARD und ZDF im Internet?

Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen im Netz mehr Texte anbieten. Die Zeitungsverlage sind dagegen. Bayerns Medienministerin Aigner hat eine klare Position.

Von Daniel Wirsching

Zitat
Bayerns CSU-Medienministerin Ilse Aigner hat im Gespräch mit unserer Zeitung angekündigt, dass die bayerische Staatsregierung „einer Erweiterung des Telemedienauftrags zu Lasten von Presse und Verlegern nicht zustimmen wird“. Der Telemedienauftrag regelt, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet tun dürfen. Etwa, welche Textmengen deren Online-Angebote beinhalten dürfen. Bislang sind „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ den Rundfunkanstalten ARD und ZDF verboten. […]

Weiterlesen auf:
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Was-duerfen-ARD-und-ZDF-im-Internet-id50551976.html


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Re: Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
#1: 09. März 2018, 22:59
Zitat
Bislang sind „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ den Rundfunkanstalten ARD und ZDF verboten.
Wir sprechen da jetzt aber nicht von staatlicher (Selbst-)Zensur im dualen "Säulensystem", oder...?


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Re: Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
#2: 09. März 2018, 23:25
Siehe dazu auch neues Thema:

Urheberrecht -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26737.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2018, 23:41 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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Re: Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
#3: 09. März 2018, 23:52
Was dürfen ARD und ZDF im Internet?
... ihre Meinung kundtun, wie alle anderen Internetnutzer auch!
Aber nicht die Menschen dafür belasten, drangsalieren usw. ...
... nur weil diese dem Grundbedürfnis nachkommen zu Wohnen!


Anm. "Bürger":
Vielen Dank für diese sehr zutreffende, kaum noch komprimierbare Beschreibung, die eigentlich jedem Richter und jedem Parlamentarier - und auch jedem "Intendanten" auf den Tisch genagelt gehört.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2018, 01:38 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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