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Urheberrecht -> EU-Recht

Begonnen von pinguin, 09. März 2018, 23:24

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pinguin

Basis für dieses Thema ist die schon im Zusammenhang "Internet ist kein Rundfunk" erwähnte Entscheidung des EuGH

Rechtssache C-265/16
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=197264&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=45580

die in dem Thema

Der 17. Dt. Bundestag, (2013), u. a. zu Art. 5 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25759.msg162686.html#msg162686

bereits benannt wird.

Es besteht zwar grundsätzlich das Recht auf Privatkopie einer audio-visuellen Produktion; es besteht allerdings nicht das Recht, diese der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

In der obigen Entscheidung kommt der EuGH zur Auffassung, daß die Genehmigung des Urhebers, seine Produkte via Rundfunk der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, nicht das Recht beinhaltet, diese Produkte via Internet zu publizieren, weil es sich dabei um eine andere Öffentlichkeit handelt.

Es ist also bei allem nicht nur darin zu differenzieren, daß Rundfunk kein Internet ist, sondern auch zu erkennen, daß es für jeden Vertriebs- bzw.- Publikationsweg je eine separate Genehmigung des Urhebers benötigt.

Es könnte sich daher die Frage stellen, ob die von den ÖRR via Mediathek im Internet zur Verfügung gestellten audio-visuellen Produkte über die nötige Genehmigung der jeweiligen Urheber verfügen, (meist werden das wohl die Filmschaffenden sein), daß der ÖRR diese Produkte über diesen Vertriebsweg ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

NichtzahlerKa

#1
Ich denke das ist der Fall. Einige nimmersatte Produktionsfirmen hatten schon mal irgendwo beklagt, dass sie dafür zu wenig Geld bekommen, dass das Zeug auch im Internet landet. Die kriegen jetzt mal ganz grob behauptet 10% mehr oder so. Details weiß ich aber wirklich nicht. Die Frage wäre noch, ob die Anstalten berechtigt sind, den Aufschlag zu zahlen, schließlich ist das nicht ihr Auftrag, für den sie bei uns kassieren!
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.